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Entwurf der LINKEN für ein Untersuchungsausschuss-Gesetz: Endlich Klarheit, Transparenz und Schutz der Verfassungsrechte herstellen

Hermann SchausInnenpolitik

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes der LINKEN für ein hessisches Untersuchungsausschuss- Gesetz (HUAG) erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es wird höchste Zeit, dass auch Hessen endlich ein Gesetz für Untersuchungsausschüsse bekommt. Alle Bundesländer und der Bund haben Gesetze für den Ablauf von U-Ausschüssen - außer Hessen. Das ist ein untragbarer Zustand, den wir mit unserem Gesetzentwurf beheben wollen. Von der Landesregierung ist in dieser Frage bis heute nichts zu erwarten: Der schwarzgrüne Koalitionsvertrag von 2013 bis 2019 sah vor, endlich ein hessisches Untersuchungsausschussgesetz vorzulegen. Doch es wurde bis heute nichts umgesetzt und ein Entwurf ist weiter hin nicht in Sicht.

Nun werfen wir als LINKE einen Stein ins Wasser und eröffnen die Debatte. Gerne warten wir mit einer Anhörung, wenn die anderen Fraktionen noch einige Monate Zeit brauchen sich unserem Entwurf anschließen oder einen eigenen vorlegen, um das Thema gemeinsam zu beraten.“

DIE LINKE habe sich in ihrem Entwurf bewusst an Gesetzen anderer Länder und des Bundes orientiert, so Schaus. Man müsse das Rad nicht neu erfinden, denn was woanders funktioniere, das funktioniere auch in Hessen.

„Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit wurden überwiegend Regelungen aus Rheinland- Pfalz und Thüringen übernommen. Zudem haben wir fortschrittliche Artikel zum Beispiel aus Baden- Württemberg übernommen. Dort sei es möglich, wichtige Sitzungen auch ins Internet zu streamen.

Auch Regelungen zur Arbeit mit elektronischen Akten und über Veröffentlichungspflichten habe DIE LINKE eingearbeitet. Die Wahl von Vorsitz, Stellvertretung und Berichterstattung würden öffentlich im Landtagsplenum erfolgen und zwischen Regierung und Opposition rotieren.

Der Gesetzentwurf versucht insgesamt eine faire Balance zwischen Minderheitenrecht und Regierungsmehrheit sowie zwischen Regelungsnotwendigkeit und flexibler Ausschussarbeit zu wahren.

Nicht alles kann und muss im Gesetz geregelt werden. Wir sind gerne bereit über Details zu reden, unseren Gesetzentwurf weiter zu verbessern und freuen uns auf die Sachverständigen-Anhörung. Wichtig ist, dass es nicht bleibt wie es ist - und die Diskussion endlich in Gang kommt.“