Abriss Atomkraftwerk Biblis: Kein radioaktiver Müll auf Hausmülldeponien

Umwelt- und Klimaschutz

Antrag 20/9225

Wir fordern die Hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) auf, den Bescheid vom 16.11.22 zurückzunehmen. Der strahlende Abfall aus dem Rückbau des AKW Biblis darf weder auf der Hausmülldeponie Büttelborn noch auf anderen Hausmülldeponien gelagert werden.

Bei dem Rückbau des Atomkraftwerks in Biblis fallen neben den hoch und mittestark radioaktiv kontaminierten Abfällen große Mengen von leicht radioaktiv verstrahltem Material an. Es geht um ca. 60.000 Tonnen Beton, Metall und brennbare Stoffe. Nach den geltenden Regelungen können diese radioaktiv belasteten Abfälle unterhalb der festgelegter Freimessgrenzen, dem sogenannten 10 μSv-Konzept, entweder zum Recycling freigegeben werden (z.B. Straßenbau, Stahlverarbeitung) oder auf normalen Deponien entsorgt werden.

Jeder radioaktive Atommüll, auch der freigemessene leicht radioaktive Müll, erhöht das Strahlenrisiko und gehört, wie in Frankreich, auf für atomare Abfälle geeigneten und überwachte Sonderdeponien. Bis zur Errichtung einer geeigneten Deponie, muss der strahlende Müll auf dem Gelände des Atomkraftwerks Biblis zwischengelagert werden.

Siehe Antrag 20/9225 (Link weiter unten)