Elisabeth Kula zum hessischen Lehrkräftebildungsmodernisierungsgesetz

Elisabeth Kula zum hessischen Lehrkräftebildungsmodernisierungsgesetz

Elisabeth Kula
Elisabeth KulaBildung

In seiner 27. Plenarsitzung am 11.12.2019 diskutierte der Hessische Landtag auf einen Entwurf der SPD über einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Lehrkräftebildung in Hessen. Dazu die Rede unserer bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula:

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe verbliebene Gäste!

Auch ich möchte mich in der dritten Lesung dieses Gesetzentwurfs kurz fassen. Ein paar Anmerkungen habe ich dann doch. Es geht – Überraschung – um die Evaluation des Praxissemesters.

Frau Claus, bei allem Respekt: Warum macht man denn eine Evaluation, wenn man eh schon weiß, was man machen will? Sie haben gerade gesagt, Sie wollten abwarten und genau auswerten, was die Evaluation erbringt. Gerade eben haben Sie aber schon gesagt, dass Sie auf jeden Fall eine frühe Praxisphase haben wollen. Wie ist es denn nun? Wenn man Evaluationen macht, dann muss man sie auch ernst nehmen. Man kann dann nicht das durchziehen, was man schon immer vorhatte.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten))

Obwohl eine Verlängerung der Praxisphase im Lehramtsstudium scheinbar von allen für notwendig gehalten wird, muss das Praxissemester doch, wie es erprobt wurde, an einigen Stellen kritisch betrachtet werden. Vor allem scheint der Zeitpunkt des Praxissemesters im Studium doch zu früh gewählt worden zu sein. Fachwissenschaftliches und didaktisches Wissen sowie pädagogische Kompetenzen sind so früh im Studium, also im zweiten oder dritten Semester, noch nicht so stark ausgeprägt, als dass ein gewinnbringendes und nutzbares Praxissemester absolviert werden kann. Dies scheint bereits jetzt ein zentrales Problem des Praxissemesters zu sein.

Daneben spielen in der Evaluation noch die notwendige Qualitätsverbesserung in der Betreuung, eine bessere Kooperation zwischen allen Beteiligten, also den Hochschulen, den Schulen, den Schulämtern und der Lehrkräfteakademie, sowie eine kooperative Planung des Praxissemesters eine wichtige Rolle.

Besonders gravierend scheint aber die Mehrbelastung für die schulischen Mentorinnen und Mentoren, also die Lehrkräfte, zu sein, die die Studierenden an den Schulen begleiten. Dies gilt, obwohl die Qualität der Praxisphase maßgeblich von der Betreuung vor Ort abhängt. Da müssen die Kolleginnen und Kollegen endlich entlastet werden. Auch für die Aufgabe der Praxisbetreuung müssen mehr Ressourcen bereitgestellt werden. Betreuung braucht Zeit. Die können sich die hessischen Lehrerinnen und Lehrer wirklich nicht mehr aus den Rippen leiern.

Vor diesem Hintergrund weist der Entwurf des Lehrkräftebildungsmodernisierungsgesetzes der SPD-Fraktion mit der Verlagerung des Praxissemesters in den Master in die richtige Richtung. Auch die engere Kooperation aller Beteiligten in regionalen Kompetenzzentren kann ein geeignetes Instrument sein, um die Kooperation zu verbessern. Es besteht dabei allerdings die Gefahr einer Überbürokratisierung. Gegebenenfalls können die Kooperationen zwischen den Schulen und den Universitäten durchaus flexibel sein, um den Informationsaustausch und die Rückkopplung zu verbessern.

Insgesamt halten wir den Vorschlag der SPD-Fraktion aber immer noch für einen begrüßenswerten Einstieg in die Debatte um die Lehrerbildung. Die Anpassung der Studiendauer auf einheitlich zehn Semester, die Implementierung von Grundkompetenzen beim Thema Inklusion, das Recht auf Weiterbildung für die Lehrkräfte und die Einbindung neuer Herausforderungen, die Lehrkräfte heute meistern müssen, wie beispielsweise die Digitalisierung, sind sehr begrüßenswerte Initiativen.

Allerdings stehen wir der geplanten Stufung des Studiums immer noch kritisch gegenüber. Dies hat in anderen Bundesländern eben nicht zur gewünschten Polyvalenz zwischen Lehramtsstudium und Fachstudiengängen geführt.

Leider fehlt in dem Gesetzentwurf auch das Recht auf einen Masterstudienplatz. Ein Lehramtsstudium light mit Abschluss Bachelor kann nicht das Ziel einer Reform der Lehrerbildung sein. Es müssen genügend Masterstudienplätze für alle geschaffen werden, die das Bachelorstudium durchlaufen haben. Ansonsten droht eher eine weitere Abwertung des Lehrerinnen- und Lehrerberufs statt der gewünschten und notwendigen Professionalisierung.

Wir sind in jedem Fall auf den Entwurf der Landesregierung gespannt. Man hat gehört, er soll im nächsten Jahr vorgelegt werden. Aber angesichts der generell ablehnenden Haltung gegenüber allen zentralen Punkten des hier vorliegenden Gesetzentwurfs, die Frau Claus gerade genannt hat, und dessen, was eigentlich alle Expertinnen und Experten in der Anhörung gesagt haben, bleiben wir skeptisch, ob Sie eine angemessene politische Antwort auf die steigenden politischen Herausforderungen an die Lehrkräfte der hessischen Schulen haben. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)