Hermann Schaus-Glücksspielgesetz: Ausschüttungen an gemeinnützige Destinatäre nur geringfügig erhöht

Glücksspielgesetz: Ausschüttungen an gemeinnützige Destinatäre nur geringfügig erhöht

Hermann Schaus
Hermann SchausInnenpolitik

In seiner 27. Plenarsitzung am 11.12.2019 diskutierte der Hessische Landtag über eine Reform des Glücksspielgesetz. Dazu die Rede unseres innenpolitischen Sprechers Hermann Schaus:

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zu dem einen Teil des vorgelegten Gesetzentwurfs, nämlich zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, will ich heute nicht mehr viel sagen. Das habe ich bereits in der ersten Lesung getan.

Nur so viel: Es ist ein schwieriges Unterfangen, mit allen Bundesländern eine Vereinbarung zu treffen. Ich sehe jetzt keinen großen Fortschritt, sondern eher eine Notlösung, die hier im Gesetz aufgenommen wurde.

Ich komme nun zum wesentlichen Teil, nämlich der Erhöhung der Mittel für die Destinatäre aus den Erträgen von Lotto Hessen. Nach dem Vortrag des Kollegen Frömmrich hatte ich eher den Eindruck, er spreche über Mittel aus dem Landeshaushalt, die er sehr pathetisch verteilt und auch verteidigt. Es geht jedenfalls um die Erträge von Lotto Hessen und nicht um die aus dem Staatshaushalt. Darauf will ich ausdrücklich hinweisen.

Es ist gut – das sage ich am Anfang ganz ausdrücklich –, dass man einen Schritt auf die Destinatäre zugegangen ist und zumindest einen Teil ihrer Forderungen – die Erhöhung um 10 % – mit dem Gesetz erfüllen will. Alle Destinatäre haben glaubwürdig dargelegt, dass sie eigentlich einen viel höheren Bedarf haben, weil es seit dem Jahre 2000 – also seit knapp 20 Jahren – keine originäre Erhöhung mehr gegeben hat, ihre Kosten aber um ca. 30 % gestiegen sind. Wir hätten es also begrüßt, wenn der Forderung aller Destinatäre nach einer Erhöhung um 25 % gefolgt worden wäre. Wir haben immerhin auch dem Änderungsantrag der SPD zugestimmt.

Ich will, weil wir eine sehr ausführliche Anhörung zu diesem Thema hatten, ausnahmsweise zwei Teilnehmer dieser Anhörung hier zu Wort kommen lassen und zitieren, damit deutlich wird, was das Ganze bedeutet.

Ich war bei der Jahreshauptversammlung des Landessportbundes anwesend. Zunächst möchte ich dessen Präsidenten Herrn Dr. Rolf Müller zitieren, und zwar aus der Anhörung vom 17.10.2019. Dort hat er gesagt – Zitat –:

Wir sitzen nicht nur hier, weil wir gerne höhere öffentliche Mittel wollen, sondern – wer sich im Vereinswesen auskennt, weiß das – wir haben schon insofern einen enormen Eigenbeitrag geleistet, als wir vor zwei Jahren für alle unsere Mitglieder eine nicht unerhebliche Beitragserhöhung durchgeführt haben. Wer weiß, wie populär Beitragserhöhungen sind, kann ermessen, dass dies ein Schritt aus eigener Kraft war.

An anderer Stelle führt er weiter aus:

Der Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, sieht eine Erhöhung von 10 % vor. Das ist auf der einen Seite erfreulich, würde aber für den Landessportbund in seiner Komplexität bedeuten, dass wir im Prinzip das Tagesgeschäft mehr oder weniger mühsam so fortführen könnten. Man muss bedenken, dass wir neben den Tarif- und Kostensteigerungen insgesamt auch einige staatlich verordnete neue Aufgaben erhalten haben – ich will, auch wenn es jeden erschauern lässt, auf die DSGVO hinweisen, die uns alle, von der Spitze des Landessportbundes bis in die einzelnen Vereine, vor große – auch finanzielle – Probleme gestellt hat. Wir haben die Entwicklung in der Schullandschaft, bei der wir völlig neue Initiativen in Bezug auf die Entwicklung zu Ganztagsangeboten ergreifen müssen. Wir haben die Problematik der Inklusion und der Integration, die ich hier nur als Beispiele nennen möchte.

Deswegen lautet unsere Forderung,

– die des Landessportbundes –

die wir von Anfang an gestellt haben, dass wir die belegten 25 % der Erhöhung gerne möglichst in einem Schritt bestätigt hätten.

So weit das Zitat des Präsidenten des Landessportbundes.

Ich will einen zweiten Vertreter zu Wort kommen lassen, nämlich den Vorsitzenden des Hessischen Jugendrings, Herrn Mario Machalett, der in der Anhörung Folgendes gesagt hat – Zitat –:

Seit dem Jahr 2000 gibt es Preissteigerungen in Höhe von 30 %. Es gab in diesem Zeitraum einen Ausgleich durch den Gesetzgeber in Höhe von ca. 5 % im Jahr 2009 bzw. im Jahr 2013. Das ist sozusagen das, was dem gegenübersteht. Gleichzeitig haben die Jugendverbände natürlich auch geschaut, wie sie diese Situation eigenverantwortlich verändern könnten. Wo es möglich war, wurden Eigenmittel erhöht, und es wurden auch sinnvolle Einsparungen vorgenommen. Es hat dennoch nicht ausgereicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, der ohne Kürzungen auskommen würde. Das bedeutet, im Moment ist es eine finanziell schwierige Situation, einen Haushalt in den Jugendverbänden aufzustellen.

Gleichzeitig möchte ich bei diesem finanziellen Punkt noch einmal darauf hinweisen, dass die Beteiligung am Glücksspielgesetz die Hauptfinanzierung der Jugendverbandsarbeit schlechthin ist. Es ist die Säule, über die sich Jugendverbände in ihrem allgemeinen Bereich finanzieren. Wir glauben, dass der Gesetzgeber und das Land Hessen weiterhin die Verantwortung für diese Hauptfinanzierung der Jugendverbände und damit für die freien Träger der Jugendhilfe auf Landesebene sicherstellen und die notwendige Verantwortung übernehmen müssen, sie bedarfsgerecht auszugestalten.

Deshalb kann ich am Schluss nur sagen: Ich denke, diese 25 % wären berechtigt, sie wären möglich, und sie sind notwendig und belegt. Dass Sie dies nicht tun, dass Sie nur eine Erhöhung von 10 % vorgenommen haben, müssen Sie gegenüber diesen Verbänden selbst vertreten. Wir jedenfalls werden uns aus diesem Grund der Stimme enthalten, weil wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass die 25 % richtig und auch möglich gewesen wären. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)