Hermann Schaus zur Neuordnung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit

Hermann Schaus zur Neuordnung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit

Hermann Schaus
Hermann SchausKommunalesWirtschaft und Arbeit

In seiner 27. Plenarsitzung am 11.12.2019 diskutierte der Hessische Landtag über die Neuordnung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Hier die Rede unseres kommunalpolitischen Sprechers Hermann Schaus dazu:

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der vorliegende Gesetzentwurf besteht aus vier Veränderungsteilen, nämlich der Fortgeltung des KGG und des Datenverarbeitungsverbundgesetzes, der Anpassung der Regelungen zu Zweckverbänden, der Erweiterung des Katalogs und der Mindestinhalte von Verbandssatzungen und – wie es heißt – der Einräumung eines größeren Spielraums bei der Aufgabenwahrnehmung durch einen Gemeindeverwaltungsverband.

Bei den ersten drei genannten Punkten geht es in der Tat um Veränderungen, die notwendig und sinnvoll sind. Bei dem vierten haben wir zumindest ein großes Fragezeichen und mögliche Befürchtungen. Genau deshalb will ich das erläutern.

Sie schreiben in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf – ich darf zitieren – zu Art. 1 Nr. 16, also zur Veränderung von § 30 Kommunale-Gemeinschaftsarbeit-Gesetz Folgendes:

Im Unterschied zum Zweckverband gemäß §§ 5 ff. KGG kann ein Gemeindeverwaltungsverband nur von Gemeinden gebildet werden. Zudem beschränkt sich das Tätigkeitsgebiet eines Zweckverbandes in der Regel auf ein bzw. wenige Aufgabengebiete.

Jetzt kommt es:

Hingegen können im Rahmen eines Gemeindeverwaltungsverbandes alle Aufgabenbereiche der Gemeinden zusammen erledigt werden.

Weiter, immer noch aus der Begründung zum Gesetz:

Der Gemeindeverwaltungsverband ist ein Konstrukt der interkommunalen Zusammenarbeit, welches schon seit 48 Jahren im KGG verankert ist, lange Jahre jedoch überhaupt nicht beachtet wurde und erst vor zehn Jahren wieder für kleinere Kommunen in den Fokus rückte. Die bisherigen Anwendungsfälle erfordern eine Anpassung und Modernisierung der gesetzlichen Regelungen im KGG.

Die bisherige Aufgabenlimitierung in Abs. 3 und 4 entfällt, um den Mitgliedskommunen einen größeren und flexibleren Spielraum zu schaffen.

Man kann sagen: immer noch ganz gut. Dann kommt an anderer Stelle, auch Zitat aus der Gesetzesbegründung:

Damit kann letztlich auch eine attraktive Vorstufe zur Fusion von Gemeinden geschaffen werden.

Genau da sind wir an dem Punkt. Wir hätten es sehr gerne gehabt, dass dazu eine Anhörung, und nicht nur die Regierungsanhörung, stattgefunden hätte, um mit den Praktikerinnen und Praktikern über unsere Befürchtung zu diskutieren, dass mit dieser Gesetzesnovellierung an einer scheinbar unscheinbaren Stelle der Fusion von Gemeinden, ob auf freiwilliger oder weniger freiwilliger Basis, Vorschub geleistet wird.

(Beifall DIE LINKE)

Nun will ich die Unabhängigkeit des Hessischen Rechnungshofs und seines Präsidenten überhaupt nicht infrage stellen. Aber es gibt hier sozusagen einen zeitlichen Zusammenhang, der durchaus von Interesse ist. Am 8. November war z. B. in der „Süddeutschen Zeitung“ Folgendes nachzulesen – ich zitiere wieder –:

Hessens oberste Kassenprüfer mahnen wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit mehr freiwillige Gemeindefusionen von kleinen Kommunen an. Rund die Hälfte der 444 hessischen Kommunen hätten weniger als 8.000 Einwohner, sagte der Präsident des Landesrechnungshofes, …

An anderer Stelle heißt es in der Presseerklärung:

Die kleinen Kommunen sollten aber auch über freiwillige Gemeindefusionen nachdenken.

Genau da ist der Zusammenhang. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern wir werden uns der Stimme enthalten. Denn genau diese Frage, inwieweit es durch eine möglicherweise unscheinbare und zumindest nicht so im Fokus stehende Gesetzesnovellierung, was Gemeindeverbände angeht, jetzt möglich wird, die gesamten Aufgaben einer Kommune in einen Gemeindeverband zu verlagern, kann nichts anderes bedeuten, als dass, wenn zu einem späteren Zeitpunkt etwas mehr Druck aufgebaut wird, dies eben nicht mehr nur freiwillig erfolgen wird. Genau das ist unsere Befürchtung, und daher unsere Enthaltung.

(Beifall DIE LINKE)