Torsten Felstehausen zum Tätigkeitsbericht des hessischen Datenschutzbeauftragten

Torsten Felstehausen
Torsten FelstehausenDaten- und Verbraucherschutz

In seiner 34. Plenarsitzung am 19. Februar 2020 diskutierte der hessische Landtag über den Datenschutzbericht für das Jahr 2019. Dazu die Rede unseres datenschutzpolitischen Sprechers Torsten Felstehausen.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste!

Zunächst einmal – das gehört sich so, glaube ich – vielen Dank für Ihre Arbeit. Damit meine ich nicht nur den Vortrag hier, sondern auch das, was Sie abgeliefert haben, nämlich den umfangreichen Bericht zu den beiden Bereichen.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir uns diesen Bericht anschauen, dann ist es meines Erachtens wichtig, festzustellen, dass die Hessische Landesregierung dafür sorgen muss, dass die unabhängige Fachkompetenz des hessischen Datenschutzbeauftragten ernst genommen wird und vor allen Dingen die Entscheidungen und Empfehlungen berücksichtigt werden müssen. Natürlich muss außerdem der hessische Datenschutzbeauftragte besser ausgestattet werden, und zwar personell wie strukturell, weil die Anzahl der Eingaben von 2017 auf 2018 um 60 % gestiegen ist. Das macht deutlich, wie viel neu hinzugekommen ist.

Jetzt aber zu dem, was Sie vorgetragen haben, bzw. zu dem, was Sie uns zuvor schriftlich eingereicht haben. Das ist alles andere als langweilig. Im Gegenteil, ich würde sagen, das ist sogar sehr brisant. Das ist alles andere als eine Karnevalsveranstaltung.

Die Polizei, so schreiben Sie, soll im Rahmen der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung bisher unbekannte Sicherheitslücken in IT-Systemen nutzen, um damit in unsere Kommunikation eindringen zu können. Zum Gesetzgebungsverfahren haben Sie angemerkt, eine echte Auseinandersetzung, ob und warum dies als polizeiliche Befugnisse erforderlich ist und inwieweit dazu im Interesse des informationellen Selbstbestimmungsrechts Rahmenbedingungen zu schaffen waren, konnte nicht erfolgen. Meine Damen und Herren, das kann man nicht anders benennen als eine schallende Ohrfeige für den Innenminister.

(Beifall DIE LINKE)

Der Auftrag der hessischen Polizei, Schaden abzuwenden, verkehrt sich mit der bewussten Nutzung von Sicherheitslücken in IT-Systemen genau in sein Gegenteil. DIE LINKE vertritt die Position des hessischen Datenschutzbeauftragten. Wenn den Sicherheitsbehörden Schwachstellen in der IT-Sicherheitsstruktur bekannt werden, müssen sie alles daransetzen, die Hersteller zu informieren und selbstverständlich die Sicherheitslücken zu schließen.

(Beifall DIE LINKE)

Stattdessen sollen zum Zweck der Onlinedurchsuchung diese Sicherheitslücken ganz bewusst weiter bestehen bleiben. Meine Damen und Herren, Hessen wird so zum Helfer der Hacker, anstatt ihnen das Handwerk zu legen.

(Beifall DIE LINKE)

Für diesen Hinweis möchten wir Ihnen auf jeden Fall unseren herzlichen Dank aussprechen.

Ebenso heißt es in dem Bericht, den Sie vorgelegt haben, dass die Speicherdauer von Videoaufzeichnungen mit dem Persönlichkeitsschutz nicht zu vereinbaren ist. Um dem Auftrag der Strafverfolgung nachkommen zu können, reichen zehn bis 14 Tage vollkommen aus, so die Auffassung des Datenschutzbeauftragten.

Der hessische Innenminister jedoch beharrt auf 30, besser noch auf 60 Tagen, in denen das Material gespeichert werden soll. Der Innenminister begründet seine Datensammelwut nach chinesischem Vorbild mit einer möglichen Vortataufklärung

(Hartmut Honka (CDU): Na, na, na! – Zuruf Holger Bellino (CDU))

jetzt hören Sie einmal zu, ich komme dazu, dann werdenSie es verstehen – und natürlich mit dem internationalen Terrorismus.
(Zurufe – Glockenzeichen)

Ich habe ein Mikrofon, Sie nicht. – Mit der gleichen Be-gründung könnten es auch 120 Tage oder 365 Tage sein, an denen die Daten auf den Servern verbleiben sollen.


(Holger Bellino (CDU): Haben Sie Angst davor, oder was?)


Wir müssen dieser überbordenden Datensammelwut der Sicherheitsbehörden mit immer mehr Videoüberwachung, immer längeren Speicherfristen, einer immer besseren Datenanalyse bis hin zur Gesichtserkennung rechtzeitig einen Riegel vorschieben.


(Holger Bellino (CDU): Ja! Wir müssen die Terroristen schonen!?)


Wir sind froh, den hessischen Datenschutzbeauftragten bei dieser Frage an unserer Seite zu haben, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


Eine weitere Begründung, warum uns der hessische Datenschutzbeauftragte so wichtig ist,


(Holger Bellino (CDU): Scheinheilig!)


ist, die Allmachtsfantasien des Innenministers ein Stück weit zu begrenzen.


(Holger Bellino (CDU): Sie wollen die Terroristen schonen!)


Die Regelungen in § 13b des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehen unserer Auffassung nach viel zu weit. Demnach sollen zukünftig ein Datenaustausch und eine Datenabfrage zwischen Polizei, Verfassungsschutz und privaten Veranstaltern ermöglicht werden. Die Anlässe dafür sind bisher nicht ausreichend beschrieben. Das muss selbst der Innenminister in seiner Stellungnahme einräumen.
Meine Damen und Herren, der Fall Lübcke und die traurige Rolle des Verfassungsschutzes haben doch auf brutale Weise gezeigt, dass der Verfassungsschutz nicht Teil der Lösung, sondern eher ein Teil des Problems ist.


(Beifall DIE LINKE – Holger Bellino (CDU): Unfassbar!)


Die Stadt Kassel – das ist unfassbar, ich gebe Ihnen recht, hören Sie zu – –


(Holger Bellino (CDU): Schamlos!)


Vizepräsident Frank Lortz:
Herr Kollege Felstehausen, Sie müssen zum Schluss kommen.


Torsten Felstehausen (DIE LINKE):
Wenn er mich ausreden lässt, dann führe – –


(Fortgesetzte Zurufe Holger Bellino (CDU))


Vizepräsident Frank Lortz:
Herr Kollege! Ich darf alle im Raum Anwesenden wieder um etwas mehr Ruhe bitten. Kollege Felstehausen möchte zum Schluss seiner Rede kommen.


Torsten Felstehausen (DIE LINKE):
Ich komme sofort zum Schluss. – Die Stadt Kassel hat Anfragen zu den Tatbeteiligten an den Verfassungsschutz gestellt. Obwohl der Verfassungsschutz eine sogenannte P‑Akte führte, erhielt die Stadt Kassel keine Auskünfte – mit dem bekannten Ergebnis, dass den Tatbeteiligten Waffenscheine ausgestellt wurden.
Zum Schluss: Eine Behörde, für die der Quellenschutz wichtiger ist als die Vereitelung von Taten, darf nicht mit noch mehr Kompetenzen ausgestattet werden.


(Manfred Pentz (CDU): Gott beschütze uns vor den LINKEN! – Weitere Zurufe CDU)


Meine Damen und Herren, wir danken dem hessischen Datenschutzbeauftragten ausdrücklich für seine Ausführungen und für seinen Bericht, und wir sollten uns seine Ausführungen wirklich zu Herzen nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE – Holger Bellino (CDU): Das war scham- und pietätlos! Aber mehr können Sie ja nicht!)