Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Christiane Böhm zum Nichtraucherschutzgesetz

Christiane BöhmGesundheit

In seiner 87. Plenarsitzung am 10. November diskutierte der Hessische Landtag über Änderungen im Nichtrauchergesetz. Dazu die Rede unserer gesundheitspolitischen Sprecherin Christiane Böhm.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Anhörung zum Nichtraucherschutzgesetz hat die erwarteten Ergebnisse erbracht. Die Anzuhörenden waren nicht ablehnend zu den vorgeschlagenen Änderungen. Was soll man dagegen sagen, wenn es um Rauchverbote auf Kinderspielplätzen geht, dass Raucherfestzelte abgeschafft werden sollen oder dass es eine Aktualisierung des Gesetzes zu neuen Rauchprodukten geben soll? Zugleich haben die Anzuhörenden aber auch gesagt, dass das, was die Landesregierung vorgelegt hat, nicht ausreichend ist. Es gab zugegebenermaßen auch ein paar radikalere Positionen. Es wurden aber auch viele gute Hinweise formuliert, die leider, das sehen wir jetzt, keine Berücksichtigung bei den Regierungsfraktionen gefunden haben. Meiner Ansicht nach gab es einige besonders gute und einfach zu realisierende Hinweise. Die haben wir heute vorgelegt. In der zweiten Lesung gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Viele Anzuhörende habe darauf hingewiesen, dass die Spielplätze nicht die einzigen öffentlichen Räume sind, in denen sich die Kinder und Jugendlichen bevorzugt aufhalten. Ihr Vorschlag für ein Rauchverbot dort ist einfach zu eng gefasst. Deswegen schlagen wir vor, dass neben den Spielplätzen auch Bolzplätze und vergleichbare öffentlich zugängliche Anlagen, deren Nutzung sich primär an Kinder und Jugendliche richtet, von diesem Gesetz erfasst werden. Es soll auch deutliche Hinweisschilder geben, die allen Erwachsenen verdeutlichen, dass in diesem Bereich nicht geraucht werden darf. Damit macht sich die Fraktion DIE LINKE ganz besonders für den Gesundheitsschutz der Kinder und der Jugendlichen stark. Sie will Rechtsklarheit schaffen, wo genau das Rauchverbot gilt. (Beifall DIE LINKE) Der zweite Punkt betrifft die weiterhin zahlreichen Ausnahmen, die es beim Nichtraucherschutz geben soll und die sich einfach nicht erklären lassen. Warum ist es für Schwarz-Grün kein Problem, dass es für Kinder und Jugendliche keinen Gesundheitsschutz geben soll, wenn sie sich in geschlossenen Gesellschaften befinden? Dann sollen sie vollgequalmt werden dürfen. Warum soll es da keinen Gesundheitsschutz geben? Warum wollen Sie daran festhalten, dass in Spielbanken geraucht werden darf? Das verstehe ich überhaupt nicht. Das sind zwei völlig überflüssige Sonderregelungen, die nichts mit dem Selbstbestimmungsrecht der Erwachsenen zu tun haben, die lieber in eine Raucherkneipe gehen anstatt in das rauchfreie Restaurant nebenan. Wir erwarten, dass diese Ausnahmen ersatzlos gestrichen werden. Als Drittes – das dürfte Sie nicht überraschen – fordern wir natürlich die Entfristung des Gesetzes. Wir werden den Nichtraucherschutz auch noch in acht Jahren brauchen. Ich glaube nicht, dass bis dahin alle Menschen aufgehört haben, zu rauchen. Ich glaube, das gilt für viele andere Gesetze auch. Die Tatsache, dass es neun Jahre gedauert hat, bis die E-Zigarette in das Hessische Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen wurde, hat auch etwas damit zu tun, dass immer wieder darauf verwiesen wurde, das Gesetz würde auslaufen, und dann würde es wieder überarbeitet. Neun Jahre sind eine lange Zeit. Es wird deutlich, dass die Gesetze nicht vor dem Auslaufen angepackt werden, sondern man macht das routinemäßig alle acht Jahre. Es zeigt sich, dass das nicht sinnvoll ist. Dadurch entstehen Verzögerungen, die auch die Kommunen als Ordnungsbehörden immer wieder vor riesengroße Aufgaben stellen. Es gibt natürlich auch noch eine Menge anderer Baustellen, bei denen wir beim Nichtraucherschutz noch Verbesserungspotenzial haben. Es ist aber schwierig, das auf der Landesebene zu lösen. Ich will noch ein paar Worte zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion sagen. Auch ich würde es gut finden, wenn wir ein Rauchverbot in Pkw bekommen, wenn Kinder mitfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, wie soll denn diese Regelung in Hessen eingeführt werden? Wie will man das kontrollieren? Ein Gesetz, dessen Einhaltung nicht kontrolliert wird, ist nicht sehr hilfreich. Ich denke, dass man da eine bundesweite Regelung finden sollte. Sie befinden sich gerade in Koalitionsverhandlungen. Frau Faeser ist mit dabei. Vielleicht können Sie ihr das noch einmal mit auf den Weg geben, damit das auf Bundesebene anders geregelt wird. Mit den GRÜNEN und der FDP dürfte das kein Problem sein. Wenn die FDP schon unbegrenztes Rasen auf deutschen Autobahnen durchsetzen will, dann könnte man doch meinen, dass die künftige Bundesregierung auch einmal etwas für den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Individualverkehr tun könnte. Jetzt sind wir schon bei dem, was die Bundesebene anbetrifft. Das bundesweite Tabakwerbeverbot ist längst schon überfällig. Da ist Deutschland beschämenderweise Schlusslicht in der Europäischen Union. Bei dem zweiten Änderungswunsch bezüglich der Verankerung der Shishas im Nichtraucherschutzgesetz machen Sie sich meines Erachtens einen zu schlanken Fuß. Die Shishas anderen Rauchprodukten gleichzustellen, kann man meinetwegen machen. Das wird vor Ort auch mehr oder weniger so gehandhabt. Aber ich vermute, dass viele Fragen, die gerade in der Anhörung eine Rolle gespielt haben, damit keiner Lösung zugeführt werden. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir beschlossen haben, dass die Mitglieder unserer Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Das geschieht im Interesse des Gesundheitsschutzes der Kinder und Jugendlichen und auch der Beschäftigten. Im Gegenzug möchte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag bitten. Denn Ihre Vorschläge sind leider noch nicht weitreichend genug. – Danke schön. (Beifall DIE LINKE)