Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

"Die Verdopplung des Blindengeldes für Taubblinde dringend erforderlich!"

Christiane Böhm
Christiane BöhmSoziales

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes (Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung, Ds. 20/1030)

 

Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren!

Wir diskutieren hier gerne über das Blindengeld. Bereits vor zwei Jahren hatten wir die Gelegenheit, und dieses Jahr haben wir erneut die Gelegenheit. Wenn ein solcher Entwurf vorliegt, fragt man sich natürlich gespannt: Hat sich etwas geändert? Sind die Erkenntnisse aus der letzten Anhörung tatsächlich eingeflossen? Man – bzw. Frau in diesem Fall – war natürlich enttäuscht. Ich hatte den Eindruck, die ganzen Debatten, die wir geführt haben, die zahlreichen Stellungnahmen der Anzuhörenden und die sehr interessante Anhörung haben kaum eine Wirkung erzielt. Ich bin froh, dass der Minister heute zumindest in Aussicht gestellt hat, dass es eine Verbesserung für die Situation der taubblinden Menschen geben wird, dass das Gehörlosengeld nicht nur im Koalitionsvertrag steht und dort bis zum Ende der Legislaturperiode wie andere Dinge auch stehen bleibt und nicht realisiert wird, sondern dass dazu etwas passieren soll. Ich hoffe, dass bald etwas passiert. Ich hätte eigentlich erwartet, dass das in diesem Gesetzentwurf steht. Zumindest die Begründung kann ich nicht nachvollziehen, warum es jetzt so schwierig ist, das in das Gesetz hineinzuschreiben. Ich finde, die Ignoranz der Landesregierung gegenüber den betroffenen Menschen ist nicht nachvollziehbar. Insofern ist das sehr zu kritisieren.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sage Ihnen voraus, dass die Anzuhörenden mit dem gleichen Unverständnis auf den Gesetzentwurf reagieren werden, wie ich das hier tue. Ich kündige Ihnen heute schon an, dass es ganz sicher notwendig ist, einen Änderungsantrag zu beraten, der zumindest die damals festgestellten und heute nicht beachteten Probleme aufruft. Die Verdopplung des Blindengeldes für Taubblinde ist meines Erachtens dringend erforderlich. Wir haben damals festgestellt, dass es hier nicht um eine Addition von Behinderungen geht. Vielmehr kommt es zu einer Kumulation von Problemen infolge der starken Seh- und Höreinschränkungen. Die Anhörung hat deutlich gemacht, wie schwierig es für uns sehende und hörende Menschen ist, Kontakt zu taubblinden Menschen aufzunehmen; denn es müssen viele Schritte organisiert werden, und diese Organisation muss finanziert werden.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt natürlich noch mehr an diesem Gesetzentwurf zu kritisieren. Dinge, die kritisiert werden, werden teilweise schon seit Jahren kritisiert. Es ist heute bereits erwähnt worden. Deshalb gehe ich nur kurz darauf ein. Minderjährige blinde Menschen bekommen immer noch viel weniger Blindenhilfe. Ihr Zugang zur Teilhabe ist aber genauso kostspielig wie bei Erwachsenen. Gerade junge Menschen haben jedoch ein Interesse daran, mit Gleichaltrigen mitzuziehen und mitzumachen. Insofern haben diese Menschen eine große Hürde zu überwinden. Insofern ist es meines Erachtens nicht gerechtfertigt, dass diese Menschen weniger Geld bekommen. Wenn man davon ausgeht, dass im elterlichen Haushalt die Mutter oder vielleicht auch der Vater die Hauswirtschaft macht, dann ist das noch nicht die Ersparnis, sodass es tatsächlich gerechtfertigt wäre, einen so großen Betrag abzuschmelzen. Ebenfalls kritisiert worden ist, dass es zu einer Versagung des Blindengeldes bei einer Freiheitsstrafe kommt oder auch bei Menschen, die in einer Einrichtung untergebracht sind. Vielmehr ist das eine unzulässige Doppelbestrafung. Gerade dann, wenn jemand in einer Einrichtung ist und insofern nur eingeschränkt teilhaben kann, muss er doch zumindest die Möglichkeiten haben, die noch gegeben sind. Wenn er blind ist, dann muss er zumindest die Medien nutzen können, die für ihn geeignet sind. Dafür ist eine finanzielle Unterstützung notwendig. Ich denke, das ist völlig unzulässig, was Sie hier machen. Bei der letzten Anhörung haben wir festgestellt, dass es nur um einen sehr kleinen Personenkreis von Menschen geht, die zuvor nicht in Hessen gewohnt haben. Ich glaube, es wird sich kein Tourismus daraus entwickeln, wenn man diesen wenigen Menschen in den stationären Einrichtungen tatsächlich das Blindengeld zugesteht.

(Beifall DIE LINKE)