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Rede

Elisabeth Kula zum Starke-Bibliotheken-Gesetz

Elisabeth KulaBildung

In seiner 95. Plenarsitzung am 03. Februar 2022 debattierte der Hessische Landtag zum Gesetz zur Stärkung der Bibliotheken in Hessen. Dazu die Rede unserer Vorsitzenden und bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Wir haben jetzt schon im Rahmen zweier Gesetzentwürfe – einmal der Landesregierung und einmal der FDP – ausführlich über unsere Bibliotheken in Hessen diskutiert. Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Positiv hervorheben möchte ich auf jeden Fall, dass die FDP noch einmal Veränderungen an ihrem Gesetzentwurf vorgenommen hat; das finde ich gut.

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Die sollten Ihnen gefallen!)

– Die gefallen mir auch tatsächlich, das finde ich sehr gut. – Die Frage der Mahngebühren war in der Anhörung ein zentraler Punkt, und ich finde es gut, dass Sie dort nachgebessert haben, dass die Mahngebühren jetzt wegfallen sollen. Die komplette Gebührenfreiheit ist der richtige Weg, allerdings haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf noch immer die Sonntagsöffnung drin. Ja, Bibliotheken öffnen auch jetzt schon sonntags, aber eben mit ehrenamtlichen Kräften, alles andere müsste man über das Arbeitszeitgesetz im Bund regeln. Deswegen finden wir es nicht richtig, dass das drinsteht, haben uns bisher enthalten und werden das auch weiterhin tun.

Ich möchte noch einen Punkt anmerken: Man kann viel in diese Gesetze hineinschreiben, aber letzten Endes geht es darum, dass die Bibliotheken das, was dort drinsteht, dritter Ort usw., auch wirklich umsetzen können. Da ist dann schon die Frage, wer das Ganze denn finanziert. Bisher sind die Bibliotheken in Hessen leider oftmals unterfinanziert. Daran muss sich grundsätzlich etwas ändern.

Wir hätten uns gewünscht, dass Bibliotheken zur kommunalen Pflichtaufgabe werden. Dann hätte auch das Land die Pflicht gehabt, die Kommunen und die Bibliotheken so auszustatten, dass sie diese neuen Aufgaben auch gut erfüllen können.

Von daher: Wir haben jetzt einen Prozess in der Diskussion gehabt, das Gesetz der Landesregierung ist jetzt beschlossen. Den Gesetzentwurf der FDP finden wir grundsätzlich ein bisschen besser, aber, wie gesagt, aufgrund der Sonntagsöffnung können wir leider nicht zustimmen. Deswegen werden wir uns weiterhin enthalten.

(Beifall DIE LINKE)