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Rede

Gleichstellungsgesetz ist Rechtsgrundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten

Marjana Schott
Marjana SchottFrauen

Rede von Marjana Schott (DIE LINKE)

19. November 2013, Hessischer Landtag

Thema:

Gleichstellungsgesetz ist Rechtsgrundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten

 

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Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG) – Drucks. 18/7738 vom 7.10.2013

mit:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) – Drucks. 18/7753 vom 29.10.2013

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Die Frauenbeauftragten nach dem HGlG unterstützen und überwachen die Dienststellen bei der Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bei der Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Die Frauenbeauftragten sind unmittelbar und in zentraler Position an der Umsetzung des HGlG in den einzelnen Dienststellen beteiligt. Sie sind verlässliche und wichtige Partnerinnen bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Art. 3 Abs. 2 GG und deshalb unverzichtbar.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Diese Worte stammen nicht von mir. Sie stammen auch nicht von den hessischen Frauenbeauftragten, sondern sie stammen von der Hessischen Landesregierung in der Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Situation und Perspektiven von Frauen in Hessen. Es ist die Frage 7; Sie finden sie auf S. 14. Die Antwort geht weiter:

Die Hessische Landesregierung fördert diese Aufgaben durch Fortbildungsveranstaltungen, Vernetzungen und den alljährlichen Informationsaustausch. Unterstützung erhalten die Frauenbeauftragten nicht nur von den Dienststellenleitungen und obersten Dienstbehörden, sondern auch von dem für das HGlG zuständigen Ministerium.

So weit, so gut. Da meint man doch, es gibt Frauenbeauftragte in diesem Land, die eine enorm wichtige Aufgabe übernehmen, die sie zu aller Zufriedenheit übernehmen, die vom Land dafür lobend in der Antwort auf eine Große Anfrage erwähnt werden. Das Wort Frauenbeauftragte kommt in dieser Beantwortung unzählige Male vor. Man nimmt also an, dass diese Frauen in ihrer Arbeit gewertschätzt werden, dass die Regierung erkennt: Es handelt sich um eine wichtige Position.

 

Frauen sind nach wie vor gravierenden Benachteiligungen ausgesetzt …

Es ist auch völlig klar, dass es nach wie vor strukturelle Benachteiligungen von Frauen gibt, dass wir trotz Gleichberechtigungsgesetz im öffentlichen Dienst nach nunmehr 20 Jahren – das Gesetz ist ziemlich genauso alt – immer noch nicht an dem Punkt sind, wo Frauenbeauftragte verzichtbar wären, weil wir die Gleichberechtigung erreicht hätten. Mitnichten, diese Antwort bestätigt im Gegenteil, wie wichtig Frauenbeauftragte nach wie vor sind.

Nichtsdestotrotz hat es diese Regierung nicht für nötig befunden, sich rechtzeitig zum Auslaufen dieses Gesetzes auch nur im Ansatz darum zu kümmern, dass man guckt, was an diesem Gesetz weiterbestehen muss, was an diesem Gesetz notwendig, richtig und wichtig ist und was gegebenenfalls verändert werden müsste. Sie hat diesen Termin schon einmal verschlafen und sich dafür zwei weitere Jahre eingeräumt. Was hat sie in diesen zwei Jahren gemacht, sichtbar und zum Schutz der Frauenbeauftragten? – Nichts, ganz im Gegenteil. Bis vor wenigen Tagen haben die Frauenbeauftragten darum bangen müssen, dass sie im nächsten Jahr überhaupt noch eine Rechtsgrundlage für ihre Arbeit haben.

 

… auch deshalb werden die Frauenbeauftragten dringend gebraucht

Ich halte das für einen unverantwortlichen Zustand, wenn man auf der einen Seite sagt, wir brauchen die Frauenbeauftragten, und sie auf der anderen Seite derart in der Luft hängen lässt.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich finde, das zeigt, wie deutlich diese Regierung damit beschäftigt ist, für die Rechte von Frauen einzutreten. Sie lässt es schleifen, sie verschlampt es bis zum letzten Tag, sie überarbeitet nicht, sie hat nichts dazu zu sagen. Stattdessen schafft sie Verunsicherung und zeigt Gleichgültigkeit. Das ist keine Art, mit den Frauen in diesem Land umzugehen. Das ist auch keine Art, mit den Beschäftigten in diesem Land umzugehen.

Die Frauenbeauftragten brauchen eine Grundlage, auf der sie weiterarbeiten können. Ob das unbedingt die Form sein muss, in der das jetzt geschieht, darüber können wir hier gerne diskutieren. Was verändert werden müsste, darüber können wir hier gerne diskutieren. Was man modernisieren muss, darüber können wir hier gerne diskutieren. Aber nichts zu tun ist fahrlässig. Dieser Fahrlässigkeit muss man etwas entgegenhalten.

Wir haben deshalb gesagt, wir stellen den Antrag, die Geltungsdauer des Gesetzes um ein Jahr zu verlängern, um einer neuen Regierung die Möglichkeit zu geben, hinzugucken, ernsthaft daran zu arbeiten, einen ordentlichen Gesetzentwurf vorzulegen, den wir hier dann verfahrenstechnisch so abarbeiten, wie es sein muss. Dafür sollten wir ein Jahr Zeit geben. Ich finde auch, zwei Jahre sind nicht die Lösung, weil es das wieder verschleppt. Ich glaube, es muss daran gearbeitet werden, es muss dringend daran gearbeitet werden.

Es hat einen Entwurf hier im Hause gegeben. Mit diesem Entwurf hätte sich die Regierung ernsthaft auseinandersetzen können. Sie hätte sagen können: Es liegt ein Entwurf der SPD-Fraktion vor, in dem es Dinge gibt, die uns nicht gefallen, die wir nicht teilen, und dann ändern wir eben. – Aber nein, hier wird in kleinkarierten Parteienschablonen gedacht. Was die einen vorgedacht haben, dürfen die anderen in keinem Fall gut finden. Daran darf man auch nicht arbeiten. Nein, man macht es einfach nicht.

Ich finde, so kann man damit nicht umgehen. Ich bin froh und beruhigt, dass wir jetzt wenigstens eine Situation haben, dass die Frauenbeauftragten wissen, sie können weiterarbeiten, und dass es eine Chance gibt, diesem Gesetz jetzt endlich wieder einen vernünftigen Boden zu geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)