Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Für die Rücknahme der Genehmigung für Sonntagsarbeit beim Telekom Kundenservice

Hermann Schaus

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Sonntagsarbeitsverbot

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Sonntagsarbeitsverbot

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit einem Schreiben vom 20. Feb. 2010 wandte sich die ver.di Betriebsgruppe Telekom Frankfurt und Region an den Hessischen Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit und beantragte die Duldung der Sonn- und  Feiertagsarbeit in der Telekom Kundenservice GmbH in Hessen zurück zu nehmen.

Was war geschehen?

Mit Schreiben vom 21. Juli 2009 hat das Ministerium bzw. der RP erstmals der Deutschen Telekom Kundenservice GmbH in Hessen eine entsprechende Genehmigung erteilt, ohne den Betriebsrat oder gar die Gewerkschaft ver.di im Genehmigungsverfahren anzuhören oder zur Stellungnahme aufzufordern.
Somit wurde also eine Genehmigung ausschließlich auf der Grundlage der unternehmerischen Angaben erteilt. Die Betroffenen, nämlich die Beschäftigten wurden dazu nicht gehört.So war es natürlich nicht möglich die Begründetheit des Antrages der Telekom, unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen vorzunehmen. Also eine einseitige Entscheidung!

Wäre zuvor eine Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung eingeholt worden, dann wäre schnell klar geworden, dass diese Beantragung von Sonntagsarbeit ausschließlich dazu dient, der Telekom  einseitige Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, denn die Sonntagsarbeit dient ausschließlich dazu, die klassischen Telekom-Leistungen, also den Verkauf von Handys,  Festnetzanschlüssen, T-Home-Fernsehdienste und sonstige Leistungen, per Telefonmarketing nun auch am Sonntag vertreiben zu können; also zu den Zeiten zu denen die klassischen Telefonläden aller Anbieter geschlossen sind. Dadurch leistet das Ministerium also einer Wettbewerbsverzerrung Vorschub. Im Schreiben von ver.di, dass auch allen Fraktionen zugegangen ist, heißt es dazu: "Die vertrieblichen Call-Center-Tätigkeiten in der DTKS GmbH dienen auch nicht einer Grundversorgung sondern lediglich einem unternehmerischen Erwerbsinteresse zu Lasten der Beschäftigten".

Gleichzeitig  führt die Genehmigung leider auch noch dazu den Telefonmarketingterror, der immer weiter um sich greift, auch noch am Sonntag durchführen zu können.
Diesen besonderen Fall haben wir zum Anlass genommen mit unserem Antrag auf eine offensichtlich lasche Genehmigungspraxis aufmerksam zu machen und  damit die Forderungen zu verbinden, dass:

  1. Der Sonn- und Feiertag grundsätzlich arbeitsfrei bleiben muss und nur in geringen, gut geprüften und begründeten Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt werden sollte.
  2. Die Genehmigungsbehörde zukünftig grundsätzlich die Betriebsräte und Gewerkschaften in den antragstellenden Unternehmen, vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in angemessener Weise anhört.

Nur wenn auch die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehört werden kann eine sachgerechte Bewertung  vorgenommen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 01.12.2009 die Sonntagsruhe gestärkt und festgestellt, dass bloße wirtschaftliche Umsatzinteressen sowie ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um Ausnahmen von dem verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen.

Im Lichte dieser verfassungsrechtlichen Entscheidung fordern wir:

  • für den konkreten Fall die Rücknahme der erteilten Genehmigung unverzüglich vorzunehmen.
  • Eine enge Abstimmung einer restriktiven Genehmigungspraxis zwischen den Bundesländern, unter  Einbeziehungen der Betriebsräte in das Genehmigungsverfahren, vorzunehmen, damit ein Ausspielen der Bundesländer durch die antragstellenden Firmen unterbleibt

Es darf nicht sein, dass durch die Genehmigungspraxis der Bundesländer die jüngste, klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterlaufen wird!