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Rede

Heidemarie Scheuch-Paschkewitz zum Abwasserabgabengesetz

Heidemarie Scheuch-PaschkewitzUmwelt- und Klimaschutz

In seiner 134. Plenarsitzung am 25. Mai 2023 diskutierte der Hessische Landtag über das Abwasserrahmengesetz. Dazu die Rede unserer umweltpolitischen Sprecherin Heidemarie Scheuch-Paschkewitz.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Zunächst möchte ich eine Anmerkung zu dem Gesetzgebungsverfahren machen. In § 7 Abs. 3 des Hessischen Klimaschutzgesetzes heißt es:

(Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Klimagesetz!) – Klimaschutzgesetz.

(Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, Klimagesetz!)

Im Klimagesetz heißt es – ich zitiere –:

Beschlüsse der Landesregierung über Gesetzesentwürfe und Verordnungen werden unter Abwägung der Auswirkungen auf die Klimaschutzziele nach § 3 gefasst. Die wesentlichen Abwägungen und Entscheidungsgründe sind in der Beschlussvorlage festzuhalten.

Wie viele andere Gesetzentwürfe, die nach dem 08.02.2023 eingebracht wurden, enthält auch der vorliegende Gesetzentwurf diese Abwägung nicht. Rein formal müsste dieser Gesetzentwurf erneut mit einer entsprechenden Abwägung eingebracht und beraten werden.

(Beifall DIE LINKE)

Wir verzichten an dieser Stelle allerdings auf einen Geschäftsordnungsantrag. Ganz ohne Ironie möchte ich die Landesregierung auffordern, sich doch bitte an ihre eigenen Gesetze zu halten.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt zu den Inhalten und zu dem, was uns an dem Gesetzentwurf fehlt:

Erstens. In Hessen ist seit dem Jahr 2003 ein deutlicher Rückgang der Grundwasserneubildung zu beobachten. In der Klimakrise müssen wir unser Grundwasser besser schützen. Niederschlagswässer von versiegelten Flächen in die Kanalisation zu leiten, ist das Gegenteil von Grundwasserschutz. Damit müssen wir endlich aufhören. Der größte Teil der Niederschlagswässer muss zur Verbesserung der Grundwasserbildung versickern können oder anstelle von Trinkwasser als Brauchwasser genutzt werden. Um dies besser zu fördern, fehlen uns die Anreize im Gesetz. Auch vorgereinigte Niederschlagswässer sollten nicht kostenfrei in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen, wenn es die Möglichkeit zu einer alternativen Nutzung gibt.

Uns ist bewusst, dass zum Umbau der Wasserentsorgung hohe Investitionen notwendig sind, die nicht einfach so an die Kommunen oder Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen weitergereicht werden können. Meine Damen und Herren, das sind die Anfänge der seit Jahren angemahnten Folgekosten des Klimawandels. Der klimastabile Umbau der Wasserver- und ‑entsorgung ist eine Gemeinwohlaufgabe und muss vom Land mitfinanziert werden.

Um dem Beißreflex – DIE LINKE will wieder Geld vom Staat, ohne zu sagen, wo es herkommen soll – vorzubeugen: Der Wassercent steht laut grüner Umweltministerin noch immer auf „prüfen und berichten“, was so viel heißt wie: Die CDU blockiert diese Einnahmequelle. – Wir wollen den Wassercent übrigens für Industrie und Gewerbe, nicht für die Privatkunden.

Der Änderungsantrag der SPD zur Einleitung von Niederschlagswässern spiegelt das Kostendilemma der Kommunen wider, bietet aber leider keine Lösung für das Gesamtproblem.

Zweitens. Regelungen über eine erweiterte Verordnungsermächtigung dem Ministerium zu überlassen, lehnen wir ab. Beratungen über die Bepreisung und Nutzung von Umweltgütern und Ressourcen, besonders wenn es sich um Wasser handelt, gehören dem Grundsatz nach ins Parlament. Anzumerken ist, dass wir spätestens nach der Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie das Thema hier wieder neu aufmachen müssen.

Drittens werden in diesem Gesetzentwurf zwei völlig unterschiedliche Bereiche – einerseits die Abwasserabgabe und anderseits die Sachverständigenorganisationen im Rahmen der medizinischen Strahlenanwendung – kombiniert. Das macht eine gute parlamentarische Beratung nahezu unmöglich. Auch wenn wir gegen den zweiten Teil des Gesetzentwurfs keine Einwände haben, so können wir dem Gesetz in Gänze nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)