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Rede

Heidemarie Scheuch Paschkewitz zum Bericht des Petitionsausschuss

Heidemarie Scheuch-Paschkewitz
Heidemarie Scheuch-PaschkewitzRegierung und Hessischer Landtag

In der 41. Plenarsitzung des Hessischen Landtags am 27. Mai 2020 fand der jährliche Bericht aus dem Petitionsausschuss statt. Dazu die Rede unseres Mitglieds im Petitionsausschuss Heidemarie Scheuch-Paschkewitz

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren!

Das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, ist ein Grundrecht aller hier lebenden Menschen. Wir LINKE sehen darin einen wichtigen Teil bürgernaher Demokratie.

Petitionen können den Blick der Abgeordneten für die gelebte Rechts- und Lebenswirklichkeit der Menschen schärfen. Es eröffnet sich aus den Petitionen auch eine parlamentarische Kontrolle über den Umgang der Behörden mit Gesetzen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Behördenfehlern ist für die betroffenen Menschen sehr wichtig und zeigt, wie demokratische Spielregeln funktionieren.

Dass dies alles funktioniert, ist auch – und vor allem – dem Petitionsreferat zu verdanken.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und Freie Demokraten)

Dieses hat immer ein offenes Ohr für die vielfältigen Anliegen, Fragen, Anregungen aller Ausschussmitglieder und für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie natürlich auch für die Petentinnen und Petenten. Ebenso möchte ich meiner Ausschussvorsitzenden, deren Stellvertreterin ich sein darf, für ihre geleistete Arbeit und die Vorlage dieses ausführlichen Berichts danken.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Danke möchte ich auch den Kolleginnen und Kollegen sagen. Die Zusammenarbeit ist immer ergebnisoffen, manchmal kritisch begleitend, aber immer kollegial anerkennend und fraktionsübergreifend um einen Konsens bemüht. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und Freie Demokraten)

Der vorliegende Bericht gibt einen guten Ein- und Überblick in die Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr.

Meine Damen, meine Herren, es ist zu beobachten, dass die Zahl der Onlinepetitionen ansteigt. Obwohl diese öffentlichen Unterschriftensammlungen nicht im Parlament behandelt werden und eventuell gar keine Veränderungen bewirken, ist das Interesse daran sehr groß. Sie werben außerparlamentarisch um Zustimmung für ihre Anliegen. Es geht dabei nicht um die Überprüfung von Verwaltungshandeln, sondern um politische Ziele. Insofern sehe ich darin auch keine direkte Konkurrenz zu unseren Petitionen.

Dennoch ist es eine Überlegung wert, dass die Zahl der bei uns eingereichten Petitionen rückläufig ist. Laut Bericht sind es – wie Frau Strube erwähnte – 6 % weniger. Ich denke, darüber sollten wir nachdenken. Durch den Petitionsausschuss wurde eine sehr gute Öffentlichkeitsarbeit gemacht, und es wurde über das Petitionsrecht aufgeklärt. Frau Strube hat es schon gesagt.

Der Ausschuss bot in den verschiedenen Regionen Hessens öffentliche Sprechstunden an. Die Arbeit des Ausschusses und das Recht, eine Petition einzureichen, müssen wir wohl noch mehr bewerben – auch und gerade bei jungen und jüngeren Menschen. Diese sind meist über die sozialen Medien erreichbar. Es ist immerhin eine demokratische Errungenschaft, dass jeder und jede ein Anliegen überprüfen lassen kann.

Schwierig erscheint mir auch der Blick auf die Bilanz der Petitionen. 41 Petitionen wurden zwar positiv beschieden, 28 Fälle wurden teilweise positiv beschieden. Das sind 12 % der abschließend behandelten Petitionen. Die Anzahl der aufenthaltsrechtlichen Petitionen hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Sie betrug knapp 25 %, also etwa ein Viertel aller Petitionen. Allerdings sind die Bedingungen für den Aufenthalt sowie der Aufenthalt selbst nach wie vor sehr prekär. Immer noch leben zahlreiche Migrantinnen und Migranten sowie geflüchtete Menschen in der Unsicherheit und der Angst vor Abschiebung. Noch immer gibt es einige Menschen, die in sogenannten Abschiebegefängnissen ausharren. Deren einziges Verbrechen ist es, vor Hunger, Ausbeutung, Unterdrückung, Diskriminierung und anderen Gründen geflohen zu sein. Aber solange eine Petition läuft, besteht ein Abschiebeschutz.

Abschließend wünsche ich uns, dem Petitionsausschuss, eine kraftvolle Stärkung gegenüber der Exekutive, eine noch mehr nach außen gerichtete, erfolgreiche Arbeit in diesem Jahr. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)