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Rede

Heidemarie Scheuch-Paschkewitz zum Naturschutzgesetz

Heidemarie Scheuch-PaschkewitzLandwirtschaft und TierschutzUmwelt- und Klimaschutz

In seiner 125. Plenarsitzung am 25. Januar diskutierte der Hessische Landtag zum Naturschutzgesetz. Dazu die Rede unserer umweltpolitischen Sprecherin Heidemarie Scheuch-Paschkewitz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste!

Ein neues Naturschutzgesetz ist zu begrüßen, auch und nicht nur im Hinblick auf die katastrophalen Zustände fast aller Naturschutzflächen in Hessen. Ich sage gleich vorweg: Es braucht mehr Anstrengungen als das, um den Verlust der Artenvielfalt in Hessen tatsächlich zu stoppen. Dabei hat sich Schwarz-Grün bisher alles andere als mit Ruhm bekleckert. Insekten-, Vogel- und Fischsterben haben sich in Hessen dramatisch beschleunigt. Der Klimawandel lässt ganze Lebensraumtypen und Feuchtgebiete verschwinden.

Bisher hat Hessen ausgerechnet unter einer grünen Umweltministerin alle selbst gesetzten Ziele im Arten- und Biotopschutz weit verfehlt. Die Stärkung des Arten- und Vogelschutzes, der Schutz von Mooren und naturnahen Flussauen, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, waren und sind also längst überfällig. Dies gilt ebenso für die Tatsache, dass die öffentliche Hand dringend mehr Verantwortung durch die Bereitstellung öffentlicher Flächen für den Natur- und Artenschutz erhalten muss. Doch es reicht nicht, sich nur auf den Schutz bestehender Lebensräume zu konzentrieren. Auch die Wiederherstellung bedrohter Biotope und Artenvorkommen hätte in dieses Naturschutzgesetz aufgenommen werden müssen. Außerdem fehlen bei vielen Zielen mal wieder konkrete messbare Größen. Dass die Landesregierung beim Umwelt- und Klimaschutz aber am liebsten maximal unverbindlich bleibt, das sind wir gewohnt.

(Beifall DIE LINKE)

Weshalb fehlen in Ihrem Gesetzentwurf die bisher nicht erreichten Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie? Dies gilt z. B. für die Forderung, Wildnisgebiete auf 2 % der Landesfläche und Naturwälder auf 5 % der Waldfläche einzurichten. Weshalb fehlt die Errichtung eines effektiven Biotopverbundes auf 15 % des Offenlandes in allen hessischen Landkreisen, wie es auch der NABU fordert? Nicht zuletzt wäre es wichtig gewesen, z. B. die Landwirtinnen und Landwirte im Vorfeld mit einzubeziehen, um handwerkliche Fehler wie beim Grünen Band zu vermeiden. Sie dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Wenn es mit dem Klimawandel aber so weitergeht, können wir auf den Regen im Sommer wohl noch lange warten.

Wir können nur hoffen, dass Schwarz-Grün die Vorschläge der Expertinnen und Experten im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation und eines Umbaus aus der bevorstehenden Anhörung einfließen lässt. Das Naturschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, wie schlecht es insgesamt um den Naturschutz in Hessen steht.

(Beifall DIE LINKE)

Erst das gestern vorgelegte Klimaschutzgesetz hat gezeigt, dass der politische Wille für einen wirklich sozial-ökologischen Umbau noch immer fehlt. Solange die GRÜNEN dabei zusehen, wie Wälder und Dörfer für eine klimaschädliche Umwelt-, Verkehrs-, und Energiepolitik plattgemacht werden, wie dies in Dannenrod, in Lützerath, im Fechenheimer Wald und im Langener Bannwald der Fall ist, kaufen wir Ihnen auch nicht ab, dass Sie es mit diesem Naturschutzgesetz wirklich ernst meinen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)