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Rede

Heidemarie Scheuch-Paschkewitz zum Wassergesetz

Heidemarie Scheuch-PaschkewitzUmwelt- und Klimaschutz

In seiner 102. Plenarsitzung am 10. Mai 2022 diskutierte der Hessische Landtag über das Wassergesetz. Dazu die Rede unserer umweltpolitischen Sprecherin Heidemarie Scheuch-Paschkewitz.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Wir teilen das Anliegen der SPD-Fraktion, den Wasserwirtschaftlichen Fachplan mehr zu würdigen und ihn vor allem verbindlicher zu machen.

Mit unserem Antrag mit dem Titel „Konkrete Sicherung der Lebensgrundlage Wasser“ haben wir im letzten Plenum deutlich gemacht, dass uns in vielen Fällen die Umsetzungsperspektiven der Landesregierung zu unkonkret sind. Es fehlt unter anderem an der Verbindlichkeit, z. B. eine naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung wirklich anwenden zu müssen, statt sie anwenden zu können, wenn das Förderprogramm gerade passt. Angesichts der Herausforderungen, die die Klimakrise für die Wasserbewirtschaftung bedeutet, müssen viele der guten Vorschläge des Wasserwirtschaftlichen Fachplans verbindlich umgesetzt werden. Dazu wollen wir gerne beitragen.

Darüber hinaus kritisieren wir zum wiederholten Male das ausufernde Handeln der Landesregierung mittels Verordnungen, die im Kabinett abgestimmt und durch die Ministerinnen und Minister erlassen werden. Zur Klarstellung: Gesetze legen die Grundlagen fest, Verordnungen regeln die Umsetzung der Gesetze. Die Landesregierung setzt Beschlüsse des Kabinetts ohne Gesetzgebungsverfahren in der Verwaltung mittels Verordnungen um. Beim Wasserwirtschaftlichen Fachplan wird dieses Verfahren der Wichtigkeit des Themas nicht gerecht.

Meine Damen und Herren, Verordnungen können so einfach, wie sie aufgestellt werden, auch wieder geändert werden. Das haben wir bei dem Ziel der Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme gesehen. Als deutlich wurde, dass das in der Nachhaltigkeitsstrategie aufgestellte Ziel, die Neuversiegelung auf 2,5 ha pro Tag zu begrenzen, nicht zu halten ist, hat Minister Al-Wazir die Zielerreichung einfach um zehn Jahre nach hinten geschoben – ohne Beteiligung des Parlaments, ohne irgendeine Form der Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir wollen nicht, dass bei der Wasserbewirtschaftung genauso verfahren wird.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Der erarbeitete Wasserwirtschaftliche Fachplan legt die Grundlagen der Wasserbewirtschaftung eindeutig fest.

Deshalb muss sich unserer Ansicht nach das Parlament ausgiebig mit diesem Plan beschäftigen. Der schlechte Antrag, den die Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit durch das Parlament beschließen lassen wollen, greift eindeutig zu kurz.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)