Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus - Keine weiteren Experimente mit den Sonntagsöffnungen im Einzelhandel

Hermann Schaus
Hermann SchausInnenpolitikWirtschaft und Arbeit

In seiner 62. Plenarsitzung am 10. Dezember 2020 diskutierte der Hessische Landtag über Sonntagsöffnungen im Einzelhandel. Dazu die Rede unseres gewerkschaftspolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Eine Lüge ist wie ein Schneeball: je länger man ihn wälzt, desto größer wird er, so wusste schon Martin Luther, ohne dass er sich schon damals mit penetrant übereifrigen Liberalen auseinandersetzen musste“, erklärte Bernhard Schiederig, Fachbereichsleiter Handel von ver.di in Hessen …

(Zurufe Freie Demokraten)

Mit diesem wörtlichen Zitat beginnt der Text der Erklärung der „Allianz für den freien Sonntag“ zum vorliegenden Gesetzentwurf der FDP.

(Zurufe Freie Demokraten)

– Dass Sie das trifft, ist mir klar, Herr Dr. Hahn. – Die Erklärung hat die treffende Überschrift „Recht und Gesetz verbieten Eskapaden“.

(Zurufe Freie Demokraten)

Die FDP startet unter der verschleiernden Behauptung, es gehe um Pandemiebekämpfung, abermals einen Versuch, die verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe zu unterlaufen. Ihr selbst ernannter sonntagsöffnungspolitischer Sprecher, Herr Dr. Naas, wird trotz eindeutiger Rechtslage nicht müde, uns aus rein ideologischen Gründen

(Lebhafte Zurufe Freie Demokraten) schon wieder mit diesem Thema zu belästigen. Herr Dr. Naas, ich sehe es nach den unzähligen Diskussionen, die wir hier schon geführt haben – –

(Lebhafte Zurufe Freie Demokraten)

Herr Dr. Naas – –

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ich habe doch gar nichts gesagt!)

Jetzt fällt mir der Name von René Rock erst wieder ein.Er hat dazwischengebrüllt.

(Heiterkeit)

René Rock, ich sehe es nach den unzähligen Diskussionen, die wir hier zum Sonntagsschutz schon geführt haben, als eine Belästigung an, wenn Ihre Fraktion, wieder und wieder, wie ein störrisches Kind, die Verfassungslage und die dazu ergangenen vielen Gerichtsentscheidungen einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Dabei haben Sie doch die höchste Juristendichte aller Fraktionen und sollten es besser wissen.

Ich bin mir sicher, dass Ihnen sogar die erst vor Kurzem ergangene Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt ist, das vor zwei Wochen, am 24. November, in einem Normenkontrolleilverfahren gegen die Genehmigung von fünf verkaufsoffenen Sonntagen an den Adventssonntagen und am 3. Januar 2021 in der Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen entschieden hat. In Nordrhein-Westfalen ist die FDP Teil der Regierungskoalition. Dort haben Sie über den Weg der Corona-Schutzverordnung versucht, den Sonntagsschutz aufzuhebeln. Auch das hat nicht geklappt. Lassen Sie sich das doch eine Lehre sein.

(Zurufe Freie Demokraten)

Das Gericht folgte der Argumentationen der Gewerkschaft ver.di, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Beitrag zum Infektionsschutz leisten und nicht zur Entzerrung der Kundenströme beitragen.

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das habe ich nie behauptet!)

– Das haben Sie in Ihrer Presseerklärung und in der Begründung zu dem Gesetzentwurf sehr wohl behauptet. Ich kann es Ihnen vorlesen. – Das Gericht bestätigt damit seine Linie der vergangenen Monate, dass verkaufsoffene Sonntage ohne eine prägende Anlassveranstaltung nicht rechtmäßig sind. Damit liegt diese Entscheidung auf der Linie vieler anderer Entscheidungen – des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte in Deutschland, vor denen das in den letzten fünf Jahren beklagt wurde. Trotzdem versuchen Sie es immer wieder, jeweils über einen anderen Dreh.

Mit der Corona-Pandemie lassen sich verkaufsoffene Adventssonntage also nicht rechtssicher begründen. Sie wollen jetzt in Hessen zwei verkaufsoffene Sonntage durchführen, wobei ich mich frage, wann die stattfinden sollen.

In diesem Jahr wohl nicht mehr, sonst hätten Sie Ihren Gesetzentwurf früher einbringen müssen. Sollen sie im Advent nächsten Jahres stattfinden? – Ich gehe doch davon aus, dass wir dann die gegenwärtige Situation überwunden haben. Das hoffe ich jedenfalls.

(Beifall DIE LINKE)

Sie wollen jetzt in Hessen das durchsetzen, woran Sie in Nordrhein-Westfalen bereits gescheitert ist. Auch durch ständige Wiederholung wird die Behauptung nicht richtiger, dass Sonntagsöffnungen zu einer Entzerrung der Kundenströme beitragen. Das war eines Ihrer Argumente.

(Zuruf René Rock (Freie Demokraten))

Das Gegenteil ist der Fall, René Rock. Sonderöffnungen, die zudem oft von besonderen Angeboten begleitet werden, wirken als Anreiz für Menschen, gerade an diesen Tagen in die Geschäfte zu eilen. Das würde zu gefährlichen Menschenansammlungen führen. Das ist doch klar.

Dieser Ansicht war im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht Münster, das die Genehmigung von Sonntagsöffnungen in der erwähnten Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gekippt hat, weil eine präventive Wirkung geöffneter Geschäfte nicht erkennbar sei.

Mit der FDP-Forderung nach anlasslosen Sonntagöffnungen, noch dazu zu einer Zeit, in der regional nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden sollen, provozieren Sie geradezu das Entstehen weiterer Corona-Hotspots. Deshalb ist es besser, Sie ziehen den Gesetzentwurf ganz schnell zurück.

(Beifall DIE LINKE)