Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus: Neues Glücksspielgesetz enthält erhebliche Lücken bei der Suchtprävention

Hermann SchausInnenpolitik

In seiner 78. Plenarsitzung am 17. Juni 2021 debattierte der Hessische Landtag zum neuen Hessischen Glücksspielgesetz. Dazu die Rede unseres innenpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der ausführlichen Diskussion vom Dienstag will ich nur wenige Anmerkungen machen. Keine Angst, ich rede keine fünf Minuten.

Auch der Herr Minister hat in dieser zweiten Lesung darauf hingewiesen, dass es in der Anhörung sehr unterschiedliche Interessen gegeben habe. Das ist in der Tat richtig. Es gab die Interessen der Suchtorganisationen nach mehr Prävention, es gab die Interessen der Verbände nach mehr Mitteln, und es gab die Interessen der Betreiber nach mehr Offenheit.

Wir müssen als Abgeordnete natürlich entscheiden, welche Interessen für uns ein höheres Gewicht haben. Deshalb ist für uns klar: Wir werden den Gesetzentwurf heute ablehnen, weil er aus unserer Sicht erhebliche Lücken bei der Suchtprävention hat. Das ist der eine Aspekt.

Ansonsten geht es darum, wie mit privaten Wettbewerbern umgegangen wird. Da geht es auch um die Frage, dass uns die Festlegung von 1.000 € pro Monat zu hoch ist. Da geht es auch um die Nichtregelung der Konzessionsvergaben insgesamt.

Uns treibt im Übrigen auch der Brandbrief der Selbstständigen um – das ist leider überhaupt nicht aufgegriffen worden –, die seit Jahren und Jahrzehnten die Lotto- und Totoannahmestellen betreiben, immerhin mehr als 2.000 Einrichtungen von selbstständigen Einzelgewerbetreibenden, denen es auch nicht besonders gut geht. Dieses Thema ist bisher nicht von der Landesregierung aufgegriffen worden. Hier gäbe es Einflussmöglichkeiten. Das ist nicht thematisiert worden, das kritisieren wir ausdrücklich.

Last, but not least wäre es ein Leichtes gewesen, der Forderung der Oppositionsfraktionen zu entsprechen, gleichzeitig mit dem Gesetz zum 01.07. dieses Jahres auch den Destinatären die 10 % zu geben. Weil Herr Frömmrich das in seiner so gewohnten Art und Weise gesagt hat, will ich nur einmal erwidern: Der Schluck aus der Pulle sieht so aus: Die Destinatäre haben nachgewiesen, dass sie seit 2009  30 % zusätzliche Ausgaben hatten. Ab 2020 haben sie 10 % mehr bekommen. Da besteht immer noch ein Minus von 20 %. Jetzt sollen sie zeitversetzt erst im nächsten Jahr, obwohl das Gesetz zum 01.07. dieses Jahres in Kraft tritt, noch einmal eine Erhöhung um 10 % bekommen. Summa summarum ist das für mich nach Adam Riese immer noch ein Minus von 10 %. Das ist für uns auch ein Grund, weshalb wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE – Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))