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Rede

Hermann Schaus zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Hermann SchausInnenpolitikWirtschaft und Arbeit

In seiner 88. Plenarsitzung am 11. November 2021 diskutierte der Hessische Landtag in dritter Lesung über das Gesetz der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Dazu die Rede unseres beamtenpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr bedauerlich, dass wir nun zur dritten Lesung des sehr umfangreichen Dienstrechtsänderungsgesetzes, mit  dem immerhin in 15 Gesetzen und Verordnungen viele Änderungen vorgenommen werden, wieder nur über einen einzigen Punkt ausführlich diskutieren, nämlich über die Umwandlung der Stelle des Präsidenten oder der Präsidentin des Landeskriminalamtes von einer Laufbahnbeamtin zu einem politischen Beamten. Ich finde, das haben die hessischen Beamtinnen und Beamten nicht verdient, die von diesen Änderungen betroffen sind. Aber das hat die Koalition selbst angerührt. In der Innenausschusssitzung am Dienstagabend wurde erneut klar: Die schwarz-grüne Regierungskoalition wird hieran keine Änderungen vornehmen, obwohl es zahlreiche Hinweise auf die Verfassungswidrigkeit dieser Änderungen gibt. Ich kann an dieser Stelle nur nochmals wiederholen, was ich bereits am Dienstag gesagt habe: Wer die Polizeipräsidenten und jetzt auch noch den Präsidenten des LKA zu politischen Beamten erklärt, die jederzeit vom Innenminister in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, schafft bewusst und gewollt indirekte politische Abhängigkeiten. (Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD) Aus unserer Sicht muss bei der Besetzung der Stelle der Polizeipräsidentin bzw. des Polizeipräsidenten allein die Fachlichkeit entscheiden. Alle Stelleninhaberinnen und ‑inhaber müssen ihre Funktion unabhängig und neutral ausüben und dürfen nicht von der Willkür des Innenministers abhängig sein – letztendlich sind sie das nämlich. (Beifall DIE LINKE) Die Koalition argumentiert neuerdings, dass der jüngst ernannte LKA-Präsident noch auf der Grundlage der alten gesetzlichen Regelung als Laufbahnbeamter ernannt wurde – als ob es der demokratischen Opposition nur um diese eine Stellenbesetzung ginge. Nein, Herr Heinz, es geht uns genau nicht um diese eine Person, sondern um die Stelle, um deren Ausgestaltung und, damit verbunden, um die politischen Rahmenbedingungen. Herr Minister Beuth wird zudem nicht müde, zu betonen, dass darauf zu achten sei, dass der LKA-Präsident – ebenso wie die sieben Polizeipräsidenten und wie der Verfassungsschutzpräsident – mit den Zielen der Landesregierung „harmonisieren“ müsse. Im Übrigen gehe es dem Minister um einen politischen und nicht um einen parteipolitischen Beamten. Meine Damen und Herren, schon die Verwendung der Formulierung „Harmonie mit der Landesregierung“ halte ich in diesem Zusammenhang für eine verräterische Wortwahl. (Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD) Nein, Herr Minister, Sie haben den Landespolizeipräsidenten, der Sie unmittelbar berät und der für die harmonische Umsetzung der politischen Ziele der Landesregierung völlig ausreichend ist. Auch wir sehen deshalb die Notwendigkeit, die geplante Änderung wie auch den Status der sieben Polizeipräsidenten als politische Beamte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen; denn auch wir sind davon überzeugt, dass das, was in Kürze mit Mehrheit beschlossen werden wird, verfassungswidrig ist. (Beifall DIE LINKE)