Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus zu Sonntagsöffnungen - Keine weiteren verfassungswidrigen Experimente

Hermann SchausWirtschaft und Arbeit

In seiner 74. Plenarsitzung am 19. Mai 2021 diskutierte der Hessische Landtag auf Antrag der FDP zui Sonntagsöffnungen im Einzelhandel. Dazu die Rede unseres gewerkschaftspolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entschuldigung, ich war sehr überrascht, dass ich gleich drankomme. Aber gern will ich dazu Stellung nehmen.

Bei dem Gesetzentwurf der Freien Demokraten kam mir erneut der Titel des Films „Und täglich grüßt das Murmeltier“ in den Sinn.

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Den habe ich auch schon mal gesehen!)

Ja, genau. – Denn zu diesem Thema haben wir allein inder vorigen Legislaturperiode, Herr Dr. Naas, in den Jahren 2014, 2016 und 2018 sowie in dieser Legislaturperiode am 2. April 2019 und im Dezember 2020, zumeist auf Initiative der FDP, hier im Landtag diskutiert.

Und weil das so ist und wieder einmal das freidemokratische Murmeltier grüßt, möchte ich heute einiges aus dem großen Fundus meiner vorangegangenen Reden erneut vortragen.

Liebe FDP-Abgeordnete, der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere. Das Grundgesetz erklärt deshalb ausdrücklich den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung [für] gesetzlich geschützt“. So steht es in Art. 140 des Grundgesetzes.

(Zuruf René Rock (Freie Demokraten))

Der freie Sonntag feierte übrigens in diesem Jahr, nämlich am 3. März, 1.700-jähriges Jubiläum. Denn genau an diesem Tag im Jahre 321 erklärte Kaiser Konstantin den Sonntag per Edikt zum Feiertag.

(Zuruf Stefan Müller (Heidenrod) (Freie Demokraten))

Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die Zehn Gebote der

Bibel

(Zuruf René Rock (Freie Demokraten))

– jetzt wird es schwierig für euch –, in denen ein wöchentlich arbeitsfreier Feiertag bereits für alle festgeschrieben ist. Das ist übrigens in 2. Mose 20 nachzulesen.

Für Wirtschaft und Industrie werden mittlerweile immer mehr Ausnahmegenehmigungen erteilt. Längst wird nicht mehr nur in Krankenhäusern und Altenheimen, bei der Polizei und der Bahn, an Tankstellen und in der Gastronomie auch sonntags gearbeitet. Immer häufiger wird gefordert, dass die Menschen auch am Sonntag die Möglichkeit zum Einkauf haben sollen.

Aber ich sage Ihnen:

(Zuruf: Wahrlich, wahrlich, ich sage euch!)

Ohne richtigen Sonntag gibt es bald nur noch Werktage, und das wollen wir nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Bereits 2018, also noch vor Corona, hatte die aus Gewerkschaften und Kirchen bestehende „Allianz für den freien Sonntag“ im Landtag eine Pressekonferenz durchgeführt, um über den Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Dezember 2009, über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. November 2015 und über die zahlreichen Landesverwaltungsgerichtsentscheidungen zu informieren.

Seit diesen höchstrichterlichen Entscheidungen gewinnt die „Allianz für den freien Sonntag“ sämtliche Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten in zahlreichen Bundesländern gegen die Allgemeinverfügungen der Städte zu den Sonntagsöffnungen.

Rechtssicherheit besteht also, und die ist „so klar wie Kloßbrühe“, wie meine Mutter zu sagen pflegte. Sie besteht so eindeutig, wie es selten in einer Rechtsfrage der Fall ist. Und dennoch strebt die mit zahlreichen Juristinnen und Juristen so gesegnete FDP-Fraktion immer und immer wieder darauf hin, dieses Recht aushebeln zu wollen.

(Christiane Böhm (DIE LINKE): Gesegnet? – Zuruf: „Gesegnet“ hört sich gut an!)

Ich habe das nachfolgende Zitat aus der Erklärung der „Allianz für den freien Sonntag“ zum vorliegenden Gesetzentwurf der FDP bereits bei der ersten Lesung vorgetragen; vielleicht hilft es ja heute. Ich will die Hoffnung auf Einsicht ins bestehende Recht, auch bei der FDP, noch nicht ganz aufgeben. Ich zitiere:

„Eine Lüge ist wie ein Schneeball: je länger man ihn wälzt, desto größer wird er, so wusste schon Martin Luther, ohne dass er sich schon damals mit penetrant übereifrigen Liberalen auseinandersetzen musste“, erklärt Bernhard Schiederig, Fachbereichsleiter Handel der ver.di in Hessen ...

Die FDP startete im Dezember 2020 unter der verschleiernden Behauptung, es ginge hier um Pandemiebekämpfung, abermals einen Versuch, die verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe zu unterlaufen.

Ihr sonntagsöffnungspolitischer Sprecher, Herr Dr. Naas, ist sich trotz der eindeutigen Rechtslage nicht zu schade, uns aus rein ideologischen Gründen nun schon wieder mit diesem Thema zu belästigen.

(Zuruf Christiane Böhm (DIE LINKE) – Zurufe Freie Demokraten)

Ich sehe es nämlich nach den unzähligen Diskussionen, die wir hier zum Sonntagsschutz schon geführt haben, als Belästigung an, dass die FDP wieder und wieder wie ein störrisches Kind die Verfassungslage und die dazu ergangenen vielen Gerichtsentscheidungen einfach nicht zur Kenntnis nehmen will.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch der FDP die Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2020, das in einem Eilverfahren gegen die Genehmigung von fünf verkaufsoffenen Sonntagen an den Adventssonntagen und am 3. Januar 2021 in der Coronaschutzverordnung von NRW entschieden hatte, bekannt war, als sie im Dezember – nur zwei Wochen nach diesem Urteil – diesen Gesetzentwurf einbrachte. Das Gericht folgte auch in diesem Fall der Argumentation der Gewerkschaft ver.di, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Beitrag zum Infektionsschutz leisten und nicht zur Entzerrung von Kundenströmen beitragen.

Mit der Corona-Pandemie lassen sich verkaufsoffene Sonntage also nicht rechtssicher begründen. Aber genau dies wollen Sie dennoch in Hessen umsetzen. Deshalb: Auch durch ständige Wiederholung wird die Behauptung nicht richtiger, dass Sonntagsöffnungen zu einer Entzerrung der Kundenströme beitragen. Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Sonderöffnungen, die zudem oft von besonderen Angeboten begleitet werden, wirken als Anreiz für Menschen, gerade an diesem Tag in die Geschäfte zu eilen.

Dieser Ansicht war auch das Oberverwaltungsgericht in

Münster, das die Genehmigung von Sonntagsöffnungen in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gekippt hat, weil eine präventive Wirkung geöffneter Geschäfte nicht erkennbar sei.

Wir sind weiterhin den Beschäftigten im Einzelhandel sehr dankbar, dass sie unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie unsere Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Lebens sichergestellt haben. Ihnen gebührt unsere Anerkennung.

(Beifall DIE LINKE und Hartmut Honka (CDU))

Ich hoffe sehr, dass sich dies auch im Ergebnis der gerade laufenden Tarifverhandlungen des Einzel- und Versandhandels niederschlägt.

Über 80 % dieser Beschäftigten sind übrigens Frauen, auf denen die Hauptlast langer Öffnungszeiten liegt. Zumeist sind sie nicht mehr in Vollzeit, sondern oftmals unfreiwillig in Teilzeit mit ständig weiter verringertem Arbeitsvolumen tätig. Das von ihnen wie selbstverständlich geforderte Höchstmaß an Flexibilität widerspricht der ihnen gleichzeitig immer noch geschlechtsspezifisch zugewiesenen Rolle für eine verantwortungsvolle Betreuung der Kinder.

Ist das Geschäft beispielsweise von 7 Uhr bis 22 Uhr geöffnet, bedingt dies in der Frühschicht nicht selten einen Arbeitsbeginn schon um 5 Uhr oder 6 Uhr morgens und in der Spätschicht ein Arbeitsende erst nach 22:30 Uhr oder 23 Uhr. Zu diesen frühen und späten Zeiten findet sich aber keine Kindertagesstätte für die Betreuung der Kinder. Deshalb wollen wir auch weiterhin, dass die Ladenöffnungszeiten auf Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 20 Uhr und an Samstagen von 7 Uhr bis 16 Uhr verkürzt werden. Ein Blick nach Bayern genügt, um festzustellen, dass solche Öffnungszeiten möglich sind und selbst in der Pandemie nicht zu Versorgungsproblemen führten.

Sehr geehrte FDP-Abgeordnete, ich sage es Ihnen gerne noch einmal: Wenn Sie bei der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen eine Änderung herbeiführen wollen, dann müssen Sie erst einmal das Grundgesetz ändern. Eine landesgesetzliche Regelung, so wie Sie sie wollen, kann diese klaren Vorgaben jedoch nicht umgehen. Ein Gesetz, das auf einen Anlassbezug für Sonntagsöffnungen generell verzichtet, wäre eindeutig verfassungswidrig und würde vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert. Also hören Sie bitte endlich auf, uns wieder und wieder mit dem Thema zu belästigen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir stehen als LINKE weiterhin hinter den Forderungen der „Allianz für den freien Sonntag“. Eine Änderung bei Sonntagsöffnungen halten wir weder in der Corona-Pandemie noch in normalen Zeiten für notwendig oder angebracht.

(Beifall DIE LINKE)