Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus zum Glücksspielstaatsvertrag

Hermann Schaus
Hermann SchausInnenpolitik

In seiner 64. Plenarsitzung am 2. Februar 2021 verabschiedete der Hessische Landtag abschließend den Glücksspielsstaatsvertrag der Bundesländer. Dazu die Rede unseres innenpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Mit Datum vom 3. November 2020 hat uns die Landesregierung den mit allen anderen Bundesländern vereinbarten Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgelegt. Der alte Staatsvertrag läuft am 30. Juni 2021 aus und muss dringend erneuert werden.

Der vorliegende Glücksspielstaatsvertrag 2021 soll das heillose Durcheinander, welches in den vergangenen Jahren entstanden ist, neu sortieren. Von einem Beseitigen kann also leider nicht die Rede sein. Insbesondere durch das verstärkte Aufkommen von Onlineglücksspielen und Wetten durch private, oft im Ausland sitzende Unternehmen, aber auch durch den Alleingang beim Glücksspiel durch das Land Schleswig-Holstein – auf seinerzeitiges Betreiben der FDP –, ist ein Durcheinander entstanden.

Bereits am 12. März 2020 – Kollege Rudolph hat bereits darauf hingewiesen – hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz, so ist es im Gesetz nachzulesen, auf den vorgelegten Staatsvertrag verständigt. Am 3. November, also erst mehr als sieben Monate später, erhalten wir als Parlament endlich die Regierungsvorlage. Warum hat das so lange gedauert? Warum konnte der Staatsvertrag von der Landesregierung nicht viel früher vorgelegt werden?

Diese scheinbar nur formalen Fragen bergen ein großes inhaltliches Problem, nämlich das Verständnis der Landesregierung vom Umgang mit dem Parlament. Ich kann nur vermuten, dass es der Landesregierung offenbar nicht wichtig war, in diesem Fall das Parlament frühzeitig zu beteiligen, handelt es sich doch „nur“ um einen zwischen den Landesregierungen ausgehandelten Staatsvertrag, der im Parlament „nur noch“ durchgewunken werden muss. Änderungen durch einzelne Landesparlamente sind sowieso nicht möglich – so offenbar die Denke.

Wir haben uns noch im letzten Jahr im Innenausschuss zunächst auf eine schriftliche Anhörung von Experten und Verbänden verständigt. Die uns vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen kommen zu einer sehr unterschiedlichen Bewertung. Deshalb wollten die Oppositionsfraktionen auch eine mündliche Anhörung durchführen. Es kam, wie es kommen musste: Die Koalitionsfraktionen lehnten eine mündliche Anhörung unter Hinweis auf zu wenig Zeit und auf die Unmöglichkeit, dass ein einzelnes Bundesland am Gesamtvertrag Änderungen vornehmen könne, mit ihrer Mehrheit von einer Stimme ab. Meine Damen und Herren, ein geordnetes Parlamentsverfahren sieht anders aus.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Unsere Fraktion sieht in dem vorgelegten Staatsvertrag durchaus positive Veränderungen, wie die Einbeziehung von Spielhallen in ein Sperrsystem oder die Schaffung einer zentralen Glücksspielbehörde der Länder. Auch die Höchstlimitierung auf 1.000 € pro Monat könnte – auch wenn wir diesen Betrag als sehr hoch angesetzt ansehen – dazu beitragen, Glücksspielsüchtige und ihre Familien besser vor finanziellen Katastrophen zu schützen.

Warum nimmt die neue Glücksspielbehörde aber erst zum 1. Januar 2023 – auch das hat Kollege Rudolph angesprochen –, also erst eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrags, ihre Arbeit auf, und was passiert eigentlich in der Zwischenzeit? Diese Fragen und noch weiter gehende Forderungen wurden von zahlreichen Experten und Verbänden in ihren schriftlichen Stellungnahmen aufgeworfen.

Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen hat in ihrer sehr detailreichen, neun Seiten umfassenden Stellungnahme Folgendes ausgeführt – ich zitiere –:

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag … 2021 steht das Land Hessen vor einer großen Herausforderung, da mit der Zustimmung des Landesparlamentes die Änderungen des Hessischen Glücksspielgesetzes und des Hessischen Spielhallengesetzes verbunden sind.

Änderungen am Spielhallengesetz müssen wir erst noch vornehmen. Beide Gesetze hätte man aber auch zusammen ändern können, wie in der Diskussion vorgetragen wurde.

Die HLS begrüßt und würdigt es positiv, dass durch den GlüStV 2021 ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen wird, der mit wenigen Ausnahmen bundesweit ein gleichförmiges legales Glücksspielangebot bereitstellt.

Im GlüStV 2021 sind sinnvolle Präventionsmaßnahmen, wie ein zentrales spielformübergreifendes Sperrsystem (§ 8), anbieterübergreifende Einzahlungslimits für Onlineglücksspiele (§ 6c), Verhinderung des parallelen Spielens bei mehreren Anbietern (§ 6h), Suchtprävention, Suchtberatung und Suchtforschung (§ 11) sowie die Durchführung von Testkäufen und Testspielen (§ 8) festgeschrieben.

Aus suchtfachlicher Hinsicht fehlen jedoch an zentralen Stellen weitere Festschreibungen nachhaltiger und effektiver Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Glücksspielerinnen, Glücksspielern und Jugendlichen. Durch die Marktöffnung und -erweiterung ab 2021, insbesondere durch die Zulassung von Onlinecasinos und des virtuellen Automatenspiels, ist eine deutliche Zunahme von Spielanreizen und damit letztlich der Suchtgefahren zu erwarten.

Mit dem Staatsvertrag soll auch eine Stärkung des Lotteriemonopols verfolgt werden. Dies soll durch die Regulierung des Onlinecasinospiels und durch die Aufteilung in Onlinecasinospiele, angeboten von staatlich konzessionierten Monopolisten, und Automatenspiele, angeboten von einer unbegrenzten Zahl von privaten Erlaubnisinhabern, erfolgen. Ob dies gelingt und ob die vielen Milliarden Euro an Spielgeldern dadurch tatsächlich in die richtigen Bahnen gelenkt werden, bleibt offen. Das werden wir erst einige Jahre später nachvollziehen können.

Die unbegrenzte Zulassung privater Konkurrenz wird den Lottoumsatz aber noch weiter verringern – und damit auch die finanziellen Anteile daraus für die vielen sozialen Einrichtungen und den Sport. Daran können wir alle kein Interesse haben.

Um es klar zu sagen: Uns als LINKEN wäre ein Betreiben von Glücksspielen ausschließlich in öffentlicher Hand am liebsten, weil dadurch die Gewinne ausschließlich dem Allgemeinwohl zur Verfügung gestellt werden könnten und eine direkte Kontrolle möglich wäre. Dem steht aber leider das Wettbewerbsrecht innerhalb der EU entgegen.

Deshalb bleibt meiner Fraktion nun nichts anderes übrig, als sich bei der Abstimmung zu enthalten. Wir bedauern es sehr, dass die Koalitionsfraktionen keine vertiefende Diskussion mit den Experten mehr zugelassen haben. Echte Demokratie sieht anders aus.

(Beifall DIE LINKE)