Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus zum Landesplanungsgesetz

Hermann SchausInnenpolitikKommunales

In seiner 101. Plenarsitzung am 31. März 2022 diskutierte der Hessische Landtag den Entwurf der FDP zum Landesplanungsgesetz. Dazu die Rede von Hermann Schaus, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! CDU, GRÜNE und leider auch die SPD haben im Jahr 2020 die Mindestanzahl von Mandaten, die für die Bildung einer Fraktion in den Sonderstatusstädten, den Kreistagen und den Regionalversammlungen besteht, von zwei auf drei Personen angehoben. Das geschah anlasslos und ohne Not. Seinerzeit war von der Gefahr einer Atomisierung der Kommunalparlamente die Rede – ein, wie ich meine, vorgeschobenes Argument; denn diese Gesetzesänderung hat nichts daran geändert, dass es immer mehr Parteien gibt, die in den Kommunalparlamenten vertreten sind. Aber darum ging es damals auch nicht. Es ging um die indirekte Wiedereinführung der 5-%-Hürde bei der Fraktionsbildung, obwohl diese Hürde bei den Wahlen und bei den Wählern längst abgeschafft wurde.

Wir haben die Anhebung der Fraktionsmindeststärke bereits damals kritisiert, als diese HGO-Novelle beraten wurde. Wir taten und tun dies, weil es hier eben nicht um irgendwelche interne Regelungen für die eigenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker geht, sondern um grundlegende demokratische Beteiligungsmöglichkeiten, die durch die Neuregelung völlig unnötig eingeschränkt wurden. Das lehnen wir entschieden ab.

(Beifall DIE LINKE und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten))

In einer Demokratie müssen auch besonders diejenigen, die eine Minderheitenmeinung vertreten, in den Parlamenten vollumfänglich arbeitsfähig sein. Sie müssen finanziell und mit Sachmitteln ebenso ausgestattet sein, damit sie der Mehrheit auf Augenhöhe begegnen können. Das ist durch die Neuregelung in der HGO gefährdet, deshalb ist sie demokratiepolitisch ein Problem.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist schon darauf hingewiesen worden: Minister Al-Wazir hatte in der Debatte auf die Geschäftsordnung der Regionalversammlung hingewiesen, die festlegen könne, welche und wie viele Rechte ein einzelnes Mitglied einer Regionalversammlung habe. Das ist richtig, allerdings hängen am Fraktionsstatus, wie schon erwähnt, auch wichtige Rechte und eben auch eine personelle und finanzielle Ausstattung. Gerade Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer oder Zweiergruppen müssten doch gegenüber den großen Fraktionen dabei unterstützt werden, mithalten zu können; aber das ist eher lästige Konkurrenz – sage ich einmal an dieser Stelle – aus Sicht der Großen.

Als LINKE werden wir uns immer für die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten kleinerer Wählergemeinschaften und Listen einsetzen und das Thema nicht nur dann ansprechen, wenn wir als Partei unmittelbar selbst betroffen sind, wie das leider im Gesetzentwurf der FDP angegangen wurde. Eine Gesetzesänderung der HGO, HKO ist notwendig, nicht aber ein Gesetz, das nur auf ein einziges Gremium, die Regionalversammlung Mittelhessen, zugeschnitten ist. Wir werden uns deshalb enthalten.

(Beifall DIE LINKE)