Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

"Ihr Gesetzentwurf wird den Anforderungen an ein modernes inklusives Behinderten-Gleichstellungsgesetz nicht gerecht!"

Christiane Böhm
Christiane BöhmSoziales

Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ds. 20/716 zu Ds. 20/178)

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz hat – Lisa Gnadl ist hierauf schon eingegangen – eine zentrale Aufgabe, an der es sich messen lassen muss, und diese lautet: Leistet es tatsächlich einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention? Jetzt stellt sich natürlich schon die Frage: Ist das Glas halb oder viertel voll? Darüber lässt sich trefflich streiten. Wenn wir den Anzuhörenden Glauben schenken, die den schwarz-grünen Gesetzentwurf beurteilt haben, dann ist das Glas höchstens viertel voll. (Die Rednerin erhält ein Glas Wasser.) – Aber ich danke für das volle Glas, danke schön. Ich muss es schnell leer trinken.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

Kein Verband, keine Organisation, kein Mensch mit Behinderungen hat sowohl in der mündlichen als auch in der schriftlichen Anhörung Ihren Gesetzentwurf als „ausreichend“ angesehen. Ich will nur Herrn Prof. Welti zitieren. Dieser hat in Ihrem Auftrag das „alte“ Gesetz evaluiert. Er hat Ihre Zaghaftigkeit in vielen Bereichen kritisiert. Sie haben zu Ihrem Gesetzentwurf nur drei ganz schmale Änderungsanträge vorgelegt. Diese sind zwar erst einmal begrüßenswert, werden aber den Anforderungen nicht gerecht, die diese Anhörung gestellt hat. Es stellt sich die Frage: Warum haben Sie den Anzuhörenden eigentlich nicht zugehört? Warum hören Sie den Menschen nicht zu, die von diesem Gesetz unmittelbar betroffen sind? Sie haben damit – ich habe es beim ersten Mal schon gesagt – die Betroffenen zum zweiten Mal enttäuscht. Beim ersten Mal haben Sie ihnen die Anhörung verweigert, und beim zweiten Mal haben Sie nicht zugehört oder sie ignoriert; ich weiß nicht, was schlimmer ist. Ich bin mit einem langen Zettel an Kritik- und Änderungspunkten aus dieser Anhörung herausgegangen. Wir waren in der kurzen Zeit gar nicht in der Lage, auch nur einen Teil dieser Kritikpunkte in Änderungsanträge umzuwandeln. Aber wir haben wenigstens die wichtigsten Punkte aufgegriffen. Wenn Sie sich jetzt nicht selbst die Arbeit machen wollen, Ihren Gesetzentwurf zu verändern, dann können Sie einfach unserem Änderungsantrag, von SPD und LINKEN, zustimmen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Kommen wir damit zu einer grundlegenden Feststellung: Ihr Gesetzentwurf entlässt die Kommunen und privaten Unternehmen fast vollständig aus der Verantwortung, ihren Anteil für eine inklusive Gesellschaft zu leisten. Damit stellt das Gesetz nicht sicher, dass die gesellschaftliche Realität tatsächlich barrierefrei wird, und Menschen mit Behinderungen bleiben damit Bittstellerinnen und Bittsteller. Ich denke, das ist ganz sicher nicht im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention. Nur ein Beispiel. Frau Rott vom Landesverband für Gehörlose hat in ihrer Stellungnahme sehr eindrücklich ausgeführt, wie Kommunen aktuell auf Anfragen zur Kostenerstattung von Gehörlosendolmetschern reagieren. Diese sind aber in ganz vielen Dingen notwendig, beispielsweise auch im privaten Bereich. Kann man als Gehörloser, wenn man für einen Gebärdensprachdolmetscher nicht genug Geld hat, also nicht einmal heiraten? – Was für eine Geringschätzung von Menschen. Was soll das? Mit der Aussparung von Kommunen und Privatunternehmen werden die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention klar verletzt. Das wissen Sie, und Sie dulden es auch. Aber auch in der eigenen Landeszuständigkeit sieht es nicht besser aus. Es ist gut, dass Sie wenigstens das Merkzeichen „Taubblindheit“ aufnehmen wollen. Trotzdem haben die Angehörten Sie explizit gebeten, dass der Paragraf um die Sprachdolmetscher und das Lormen ergänzt wird. Das steht zwar in der Ausführungsverordnung, aber die Menschen haben überhaupt keinen Zugang zu dieser Ausführungsverordnung, weil die irgendwo versteckt und gar nicht öffentlich zugänglich ist. Sie schaffen damit wieder neue Barrieren, obwohl Sie behaupten, Barrieren abbauen zu wollen. Also ein wunderschönes Beispiel für eine grandiose Fehlleistung.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Trotz aller Bitten der Anzuhörenden verzichten Sie auch auf die Schlichtungsstelle; Lisa Gnadl ist bereits darauf eingegangen. Über eine Schlichtungsstelle könnten Dinge einvernehmlich geklärt werden und müssten nicht vor Gericht verhandelt werden. Ich denke, es wäre sinnvoll, dazu eine Position zu gewinnen. Es war eine ganz bittere Erfahrung für die Verbände, dass Sie die Anforderungen für Barrierefreiheit in der Informationstechnik weitgehend ignoriert haben. Sie haben gesagt, das kommt alles in eine Verordnung. Allerdings habe ich auf meine Frage im Ausschuss: „Wie sieht es denn mit der Verordnung aus, wie weit ist die Landesregierung damit?“, keine Antwort bekommen. Solange die Menschen mit Behinderungen nicht wissen, wie die Verordnung tatsächlich aussieht, haben sie natürlich das elementare Interesse, dass das ins Gesetz geschrieben wird; denn das ist eine ganz wesentliche Sache. Für Menschen, die sehbehindert oder blind sind, ist die Barrierefreiheit im Internet eine existenzielle berufliche Frage. Sie haben große Bedenken, dass sie von den Möglichkeiten, die die Technik heute bietet, nicht profitieren können, dass sie von den technischen Möglichkeiten noch weiter ausgeschlossen werden bzw. keine Möglichkeit mehr haben, ihre Berufstätigkeit auszuüben. Ein weiterer Punkt, den ich gern noch erwähnen möchte, ist die Frage der Landesbeauftragten. Es ist sicher ein guter Schritt, den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte hauptamtlich zu machen. Aber warum muss er unbedingt berufen werden? Wenn die Person hauptamtlich tätig ist und von der Landesregierung berufen wird, ist sie in einem noch viel stärkeren Abhängigkeitsverhältnis, als wenn sie vom Landtag gewählt würde, wie das in anderen Bundesländern stattfindet.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Schleswig-Holstein und Thüringen haben damit gute Erfahrungen gemacht. Die Legitimation dieser Person wäre viel größer, sie hätte eine größere Durchsetzungskraft, sie hätte viel mehr Möglichkeiten. Aber anscheinend haben Sie Angst davor, dass eine starke Person öffentlich die Probleme benennt und nicht nur Ihnen nach dem Mund redet. Die Thüringer Regelung, die wir bei unserem Änderungsantrag zum Teil genutzt haben, würde auch eine weitere Stärkung des Inklusionsbeirats bedeuten. Die Verbände haben Sie deutlich darauf hingewiesen, dass nicht nur die Aufwandsentschädigung sichergestellt werden soll, sondern dass tatsächlich Menschen mit Behinderungen in den Beiräten sein sollen und nicht nur Vertreter von Vereinen von Menschen mit Behinderungen. Dass es da einen Unterschied in der Sache gibt, das muss man auch verstanden haben. Hier ist unser Änderungsantrag deutlich sachdienlicher als Ihr Entwurf. In der Behindertenpolitik gibt es ganz deutlich den Grundsatz: „Nicht über uns, nicht ohne uns“. Es sollte uns wirklich zu denken geben, dass Anzuhörende in der mündlichen Anhörung uns und Sie deutlich aufgefordert haben, diesen Entwurf nicht so passieren zu lassen. Er wird nicht den Anforderungen an ein modernes inklusives Behinderten-Gleichstellungsgesetz gerecht und folgt nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Somit ist heute ein nicht so schöner Tag für Menschen mit Behinderungen in Hessen, weil Sie zum zweiten Mal die Möglichkeit verschenkt haben, ein Gesetz zu verabschieden, das wirklich im Interesse der Menschen mit Behinderungen ist. – Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)