Rede

Jan Schalauske zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen durch die Corona-Pandemie

Jan Schalauske
Jan SchalauskeHaushalt und Finanzen

In seiner 50. Plenarsitzung am 1. September 2020 diskutierte der Hessische Landtag über eine Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Dazu die Rede unseres finanzpolitischen Sprechers Jan Schalauske

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie treffen zweifelsohne nicht nur die Haushalte von Bund und Ländern, sondern auch die Haushalte der hessischen Kommunen mit voller Wucht. Der Hessische Rundfunk berichtete Ende Juli – die Zahlen sind hier schon genannt worden –, dass die Gewerbesteuereinnahmen der hessischen Kommunen allein im ersten Halbjahr 2020 im Durchschnitt um 24 % zurückgegangen sind. Statt 2,8 Milliarden € wurden nur 2,2 Milliarden € eingenommen. Bundesweit werden die Ausfälle – auch die Zahl wurde genannt – sogar auf fast 12 Milliarden € geschätzt.

Das Statistische Landesamt – sonst sicherlich zurückhaltend in seinen Formulierungen – deutete diese Zahlen und sagte: Die Zahlen zeigen, in welchem Ausmaß sich vor allem die Corona-bedingten Einschränkungen für Gewerbetreibende in den vergangenen Monaten auf die Einnahmen der hessischen Städte und Gemeinden ausgewirkt haben.

Wenn dem auch so ist, dann ist die Folgerung doch vollkommen richtig. Wenn die Einschränkungen in hohem Maße auf Verordnungen des Landes zurückzuführen sind, dann ist es richtig, dass sich das Land auch an der Beseitigung und Abmilderung der Folgen der eigenen, überwiegend richtigen Maßnahmen beteiligt.

Die Gewerbesteuer – ich glaube, daran muss man noch einmal erinnern – ist die größte und wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Im Jahr 2016 entfielen bundesweit mehr als 40 % des kommunalen Steueraufkommens auf die Gewerbesteuer. Wir alle wissen, dass die Gewerbesteuer in Hessen sogar eine noch größere Bedeutung für die Einnahmesituation der Kommunen hat als im Bundesdurchschnitt. Wenn diese Quelle in einem hohen Maße wegbricht, droht die große Gefahr, dass Kommunen Investitionen verschieben und Ausgaben gekürzt werden.

Die Kollegin Schardt-Sauer hat völlig recht: Wir reden nicht abstrakt über Geld, über Einnahmen, über Ebenen, sondern am Ende geht es immer auch um Leistungen der Bürgerinnen und Bürger, die dann drohen wegzufallen. Ich will das auch noch einmal deutlich sagen, weil das in der Debatte nicht so richtig genannt wurde: Die Gemeinden brauchen Steuereinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Kommunen brauchen diese Gelder nicht aus irgendeinem sinnlosen Grund, sondern sie brauchen sie, um Schulen, Kitas, Sportstätten usw. zu bauen, zu erhalten und zu sanieren. Sie brauchen die Mittel, um soziale Maßnahmen und das kulturelle Angebot zu finanzieren. Dafür haben sie auch unser aller Unterstützung verdient.

(Beifall DIE LINKE)

In dem Bericht des Hessischen Rundfunks wurde der Bürgermeister der mittelhessischen Stadt Grünberg zitiert, der mit Blick auf die Einnahmeausfälle zwar einräumt, an den großen Investitionen wie den Kita-Neubauten festhalten zu wollen. Kleinere Investitionen aber, wie beispielsweise die Sanierung von Toiletten im Bürgerhaus, werden geschoben werden müssen. Er machte sich Sorgen, dass das Geld bei alltäglichen Aufgaben fehlen wird, bei Kosten für Personal, bei Instandhaltungsmaßnahmen, Feuerwehrfahrzeugen und vielem mehr. Dieses Beispiel aus Grünberg zeigt doch sehr plastisch, wie ernst die Lage in den hessischen Kommunen ist.

In dieser Situation ist es richtig, dass Bund und Land die Gewerbesteuerausfälle ausgleichen wollen. Ich finde, Rangeleien, welche Ebene und welche Regierung mehr Geld gibt, ob Bund oder Land, sind fehl am Platze, zumal die Kommunen – das wissen wir aus der Vergangenheit – häufig die Letzten sind, deren Interessen im föderalen System bedient werden, sodass man jetzt nicht kraftmeierisch fragen sollte, wer denn nun am meisten Geld gibt. Vielmehr sollte man überlegen, wie man die Probleme lösen könnte.

Aus unserer Sicht ist es sogar verfassungsrechtlich geboten, dass das Land an dieser Stelle für eine Kompensation sorgt. Das Land ist schlicht in der Pflicht, den Kommunen eine finanzielle Mindestausstattung zu garantieren. Das ist auch das Ergebnis des Alsfeld-Urteils zur Finanzierung der Kommunen. Das Urteil hat die Landesregierung letztlich dazu verpflichtet, eine Teilkaskoversicherung vorzulegen. Diese muss in dieser Krise auch greifen.

(Beifall DIE LINKE)

In dem für heute vereinbarten Gespräch mit den Spitzenverbänden werden wir noch genauer über den Verteilschlüssel sprechen können, den Sie vorschlagen. Wir werden die Position der Kommunalen Spitzenverbände dazu hören. Die Landesregierung plant – das hat der Herr Staatsminister deutlich gemacht –, die ersten beiden Quartale 2020 mit den durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen aus den drei Vorjahren zu vergleichen. Aus der Differenz soll dann der Verteilschlüssel erwachsen.

Ob durch diese Herangehensweise möglicherweise noch neue Probleme entstehen, die wir in der Debatte noch nicht erwähnt haben, wird sicherlich heute Abend mit den Spitzenverbänden im Haushaltsausschuss besprochen werden.

Das zentrale Problem aber bleibt: Die Kompensation eines Teils der Gewerbesteuerausfälle wird bei Weitem nicht reichen. Wir wissen nicht, wie sich die Steuereinnahmen bis Ende des Jahres 2020 entwickeln werden. Wir wissen nicht, wie sich die Einnahmesituation im Jahr 2021 darstellen wird. Wir kennen die Prognosen, dass bis zum Jahr 2023 den Kommunen Gewerbesteuern in Höhe von 3,5 Milliarden € wegbrechen können. Im Sondervermögen – ich will daran erinnern – ist die gesamte Kompensationssumme für die Kommunen auf 2,5 Milliarden € begrenzt. Da gibt es noch eine große Differenz. Andere Einnahmen – der Herr Staatsminister hat selbst darauf hingewiesen – sind gar nicht erfasst. Natürlich ist die Gewerbesteuer die bedeutendste Steuerquelle. Das hatte ich bereits ausgeführt. Sie ist im Übrigen auch die volatilste Steuer. Sie ist also die Steuer, deren Aufkommen in Krisenzeiten am heftigsten einbricht.

Was aber ist mit den Ausfällen bei den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer? Wird die Landesregierung die Kommunen damit alleinlassen? Reicht da ein lockerer Verweis darauf, dass man möglicherweise noch irgendetwas unternimmt? Was ist eigentlich mit den Kommunen, die ein eher geringes Gewerbesteueraufkommen haben und trotzdem mit Einnahmeverlusten aus anderen Steuerarten zu kämpfen haben? Der Gesetzentwurf der Landesregierung scheint ein erster Schritt zu sein, den wir wohl auch unterstützen werden. Notwendig wäre es aber schon jetzt, sich Gedanken zu machen über eine Garantiesumme für das Jahr 2021, die deutlich darüber hinausgeht. Das wäre ein echter kommunaler Rettungsschirm, der sich wohltuend von den Schutzschirmen der Vergangenheit absetzt.

Ich möchte noch eine letzte Bemerkung zum Verfahren machen. Die Mittel aus dem Sondervermögen, die jetzt mit diesem Gesetz eingesetzt werden sollen, hat der Haushaltsausschuss bereits in der Juli-Sitzung – zugegebenermaßen in meiner familiär-fröhlichen Abwesenheit – freigegeben. Das ist auch in Ordnung so. Vom Verfahren her wäre es andersherum besser gewesen, auch wenn Eile und Zügigkeit zweifelsohne geboten sind. Deshalb stehen wir dem Weg einer Di-Do-Lesung nicht entgegen. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)