Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Janine Wissler zur Förderung von Bibliotheken

Janine WisslerKultur

In seiner 77. Plenarsitzung am 16. Juni 2021 diskutierte der Hessische Landtag über ein Gesetz zur Förderung von Bibliotheken. Dazu die Rede unserer Vorsitzenden und kulturpolitischen Sprecherin Janine Wissler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bibliotheken sind wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Sie dienen der Lehre, Förderung und Stärkung der Medienkompetenz und ermöglichen einen Zugang zu Informationen. Bibliotheken sind Orte der Begegnung: Hier werden Lesefreude und Lesebegeisterung geweckt, gerade bei Kindern und Jugendlichen. Deswegen haben Bibliotheken eine wichtige Rolle, und sie sind wichtige Bildungseinrichtungen, die gestärkt und erhalten werden müssen.

(Vereinzelter Beifall DIE LINKE und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Bibliotheken zählen zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Deshalb sind ihre Existenz und ihr Entwicklungsstand abhängig von der finanziellen Lage der Kommunen. Angesichts der Krise der öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren und angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage litten viele Bibliotheken in den letzten Jahren unter Sparzwängen, es sind auch Bibliotheken geschlossen worden.

Der Deutsche Bibliotheksverband hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Lage ernst sei. Eine bundesweite Befragung im letzten Jahr hat ergeben, dass 20 % der Bibliotheken von Kürzungen betroffen sind, und in den großen Städten ist es fast jede zweite. In einem Viertel der Bibliotheken gibt es jetzt schon Wiederbesetzungssperren. Die Folge ist natürlich, dass in vielen Bibliotheken die Öffnungszeiten wie auch die Angebote reduziert werden.

An dieser Stelle muss ich sagen, dass das Bibliotheksgesetz dieses Jahr ausläuft und wir es sowieso werden novellieren müssen.

Hessen schneidet bei der Finanzierung öffentlicher Bibliotheken besonders schlecht ab. Hessen lag bei den Ausgaben für Bibliotheken pro Einwohner in den letzten Jahren immer auf dem drittletzten Platz aller Bundesländer und auch bei den Entleihungen pro Einwohner unter dem Durchschnitt.

Das ist auch kein Wunder, weil die Ausgaben des Landes für die Bibliotheken in Hessen gerade einmal 1,25 Millionen € betragen – ich habe eben noch einmal auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums nachgeschaut, das hat sich nicht geändert. Das sind Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Ich will nur sagen, dass sich diese Summe seit dem Jahr 2002 nicht erhöht hat. Gut, da kommen noch diese 15.000 € Lesepreis dazu. Aber es sind 1,25 Millionen €, die seit 2002 nicht erhöht wurden, wobei wir hier über mehr als 400 Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft reden.

Seit dem Jahr 1999 sind über 50 Bibliotheken in Hessen geschlossen worden. Hinzu kommen Zusammenlegungen von Bibliotheken sowie Schließungen von Zweigstellen oder Ortsteilbibliotheken – wir erinnern uns noch an die Debatte damals in Kassel, als Stadtteilbibliotheken geschlossen wurden.

Hessen hat sich im Jahr 2010 entschieden, ein Bibliotheksgesetz zu machen. Dass es damals geschaffen wurde, begründete man damit, dass die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages es empfohlen hatte. Das wurde dann auch umgesetzt. Aber in dem Gesetz hat man leider nichts von dem seitens der Enquetekommission geforderten Inhalt umgesetzt. Die Grundanforderungen an ein sinnvolles Bibliotheksgesetz waren – so hat es die Enquetekommission gesehen – Mindeststandards an die Einrichtungen und vor allem Regelungen für eine verbindliche Finanzierung.

Dieses hessische Gesetz aber regelt eigentlich nichts – gar nichts. Ich erinnere mich z. B. an den schönen Satz, der in dem Gesetz stand: „Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.“ – Ja, super. Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert, und das Land kann darüber hinaus im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fördern. Wie viele das sind, wissen wir seit 2002, nämlich 1,25 Millionen €, und die sind seitdem auch nicht angewachsen.

Ich meine, dafür brauchen wir auch kein Gesetz. Deswegen finde ich es wichtig, wenn wir über die Novelle des Bibliotheksgesetzes reden, dass wir darüber sprechen, dass es Mindeststandards braucht.

(Vereinzelter Beifall DIE LINKE)

Natürlich muss man auch darüber reden, dass die Bibliotheken Pflichtaufgabe für die Kommunen sein müssten; denn dann müssten sie auch finanziert werden. Solange sie freiwillige Leistungen sind, sind sie natürlich bei Haushaltskürzungen mit an erster Stelle dran, sobald Mittel gekürzt werden müssen. Deswegen gilt: Bibliotheken sind wichtige Bildungseinrichtungen, weswegen wir Mindeststandards und eine vernünftige Finanzierung brauchen.

(Beifall DIE LINKE)

Das gilt umso mehr, weil Bibliotheken vor größeren Herausforderungen stehen. Ich will jetzt nicht über die ganze Frage der Digitalisierung und den Umbau zu Mediatheken sprechen, aber das sind besondere Herausforderungen.

Kommen wir jetzt zu dem, was die FDP hier vorschlägt, das Starke-Bibliotheken-Gesetz – ein interessanter Titel. Nach dem Gute-Kita-Gesetz gibt es jetzt ein Starke-Bibliotheken-Gesetz.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Ich würde sagen, die Trefferquote liegt bei 50 %. Das eine ist gut, das andere nicht. Bei dem Vorschlag, Nutzungsentgelte wegfallen zu lassen, gehen wir mit, das ist eine gute Idee. Bildung muss kostenlos sein, und Bildungsangebote müssen für alle erschwinglich und möglich sein. Deswegen ist es gerade für die Einkommensschwachen sinnvoll, Nutzungsentgelte wegfallen zu lassen. Das ist ein sinnvoller Vorschlag der FDP für mehr soziale Gerechtigkeit, herzlichen Glückwunsch.

Aber an der anderen Stelle – da hat die Kollegin Alex recht – geht es um das Thema Sonntagsöffnung. Ich erinnere mich, wie noch vor ein paar Jahren Jörg-Uwe Hahn den Kampf für die Sonntagsöffnung der Videotheken geführt hat. Herrn Hahn lagen damals die Videotheken noch ein bisschen mehr am Herzen als die Bibliotheken.

(Zuruf)

– Und die Waschanlagen, richtig. – Ich erinnere mich, dass es auf jeden Fall auch um Videotheken ging. Ich weiß, dass Herr Hahn sehr leidenschaftlich dafür argumentiert hat. Aber gut, das Thema hat sich jetzt auch aus anderen Gründen erledigt.

Jetzt geht es um die Sonntagsöffnung der Bibliotheken, und da gilt weiterhin unsere Position, dass Sonntagsarbeit auf ein notwendiges Maß zu begrenzen ist.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Man muss auch einmal überlegen, was das an zusätzlichen Kosten, an zusätzlichem Personalaufwand und alldem bedeutet. Da habe ich ein bisschen den Eindruck, wie es auch schon die Kollegin Alex gesagt hat, dass Sie da vielleicht nicht nur die Liebe zum Buch treibt, Herr Kollege Dr. Naas, sondern dass Sie wirklich auch beim Thema Sonntagsöffnungen schauen, wo Sie ein gutes Einfallstor finden, um sie durchzusetzen; und da ist Ihnen jetzt die Bibliothek eingefallen. An diesem Punkt gehen wir nicht mit.

Ich gönne Ihnen gute Zeiten zum Lesen, Sie sollen auch am Sonntag und an Feiertagen lesen können – aber Sie können einen Tag vorher in die Bibliothek gehen, um sich das Buch auszuleihen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

In diesem Sinne: Wir werden das Bibliotheksgesetz dieses Jahr novellieren, und wir sind dafür, die öffentlichen Bibliotheken zu stärken, zu erhalten und sie finanziell vernünftig auszustatten. Kostenfreie Nutzungsentgelte ja, Ausweitung der Sonntagsarbeit aber halten wir nicht für sinnvoll. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und Torsten Warnecke (SPD))