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Rede

Chrisitane Böhm zur Gesetzesänderung des Landesblindengeldgesetzes

Christiane Böhm zur Gesetzesänderung des Landesblindengeldgesetzes

Christiane Böhm
Christiane BöhmSoziales

In seiner 28. Plenarsitzung am 12.12.2019 diskutierte der Hessische Landtag über eine Gesetzesänderung zum Landesblindengeldgesetzes. Dazu die Rede unserer sozialpolitischen Sprecherin Christiane Böhm

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!

Klappe, die dritte Lesung des Landesblindengeldgesetzes. Leider hat sich nichts geändert. Ich hatte nur geringe Hoffnungen, dass die Appelle von Ulrike Alex und von mir in der Debatte am Dienstag bei Schwarz-Grün auf offene Ohren stoßen würden und wir im Sozial- und Integrationsausschuss noch einmal Fortschritte bei der Ausgestaltung des Gesetzes erleben würden. Deshalb hält sich auch meine Enttäuschung in Grenzen. Ich kann Ihnen aber versichern: Sie enttäuschen vielleicht nicht nur mich, sondern insbesondere die Betroffenen, die Ihre Verweigerungshaltung einfach nicht nachvollziehen können.

Sie verweigern sich einer Unterstützung von taubblinden Menschen. Sie setzen blinde Menschen quasi als Doppelbestrafung aus, wenn sie einer freiheitsentziehenden Maßnahme unterliegen. Sie schätzen die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen geringer als die von Erwachsenen. Sie bürden die Nachweiskosten unnötigerweise den Anspruchsberechtigten auf und verunsichern Menschen mit Sinnesbehinderungen durch die Befristung des Gesetzes.

Nichts davon wäre notwendig, nichts davon entspricht den Anforderungen an ein modernes Gesetz in Zeiten der UNBehindertenrechtskonvention. Das haben Sie sich zuzuschreiben.

Andere Bundesländer – Thüringen oder auch Bayern beispielsweise – sind viel weiter. Im Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz sind selbstverständlich die Leistungen für stark sehbehinderte, blinde, gehörlose und taubblinde Menschen zusammengefasst und die Unterstützungsbedarfe festgeschrieben. Eine solch übergreifende und verbindende Regelung hätten Sie auch ohne Weiteres für Hessen vorlegen können.

Immerhin wollen Sie laut Ihrem Koalitionsvertrag ein Gehörlosengeld und weitere Unterstützungsleistungen für taubblinde Menschen einführen. Nur steht da leider nicht, wann. So müssen die Menschen halt weiter darauf warten. Ich weiß jetzt wirklich überhaupt nicht, warum das nicht auch in diesem Gesetz hätte stattfinden können.

Dafür wird es von uns keine Unterstützung geben. Wir werden gegen die Änderungen stimmen, weil sie teils nur marginale Verbesserungen sind und sogar manchmal die Leistungsberechtigten noch weiter beeinträchtigen. Wir unterstützen natürlich den Antrag der SPD zur Einführung des Gehörlosengeldes, bzw. wir haben ihn im Ausschuss unterstützt. Wir werden ihn auch weiter unterstützen, auch wenn es sinnvoller wäre, ein Sinnesbehindertengeld wie in Thüringen auf den Weg zu bringen. Aber auch das wäre ein kleiner Schritt auf dem richtigen Weg.

Ich hoffe, dass der nächste Anlauf für eine Änderung dieses Gesetzes nicht wieder so lange dauert bis zum nächsten Befristungsende. Schaffen Sie zeitnah eine gesetzliche Regelung für Nachteilsausgleiche für taubblinde und gehörlose Menschen, und ignorieren Sie nicht weiter die vorhandenen Bedarfe. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)