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Rede

Elisabeth Kula - Blutspende-Verbot für schwule und bisexuelle Männer sowie Trans muss gekippt werden

Elisabeth Kula
Elisabeth KulaGesundheitQueer

In seiner 26. Plenarsitzung am 25 Juni 2020 diskutierte der Hessische Landtag über das Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer sowie Trans*-Personen. Dazu die Rede von Elisabeth Kula.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Das Corona-Virus verschärft den Blutspendemangel. Darauf wies die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie bereits im März hin. Viele Blutspendedienste berichten, dass die Spendebereitschaft der Bevölkerung durch die Epidemie bereits spürbar gesunken ist. Das große Problem ist, dass Blutprodukte eine sehr kurze Haltbarkeit haben und sich somit ein Spendenrückgang sehr schnell bemerkbar macht.

Gerade vor diesem Hintergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass im Rahmen der Novellierung des Transfusionsgesetzes im Bund die Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer sowie von Transmenschen bisher nicht aus der Richtlinie der Bundesärztekammer gestrichen wurde.

Tausende Menschen sind praktisch vom Blutspenden ausgeschlossen, zumindest, wenn sie regelmäßig Geschlechtsverkehr haben. In der entsprechenden Richtlinie aus dem Jahr 2017 heißt es, Männer, die Sex mit Männern haben, seien von der Blutspende für zwölf Monate zurückzustellen. Das heißt, wer als schwuler oder bisexueller Mann im letzten Jahr Sex hatte, darf kein Blut spenden – unabhängig davon, ob mit häufig wechselnden Partnern oder etwa dem Ehemann.

Ebenfalls explizit erwähnt sind transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, welche auch für eine Frist von einem Jahr von der Blutspende ausgeschlossen sind. Aber entscheidend für das Risiko ist eben nicht die sexuelle Orientierung oder Identität, sondern das individuelle Risikoverhalten.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und Freie Demokraten)

Der Europäische Gerichtshof hat 2015 geurteilt, dass ein Ausschluss besonders stark von HIV betroffener Gruppen nur so weit gerechtfertigt ist, wie sich Übertragungsrisiken nicht auf anderen Wegen reduzieren lassen. Daraufhin wurde diese Einjahresfrist in die Richtlinie der Bundesärztekammer aufgenommen. Davor waren schwule und bisexuelle Männer sowie Transmenschen generell vom Blutspenden ausgeschlossen.

Aber auch nach der neuen Abstinenzregelung wird eben ein Großteil der Betroffenen weiterhin von der Möglichkeit der Spende ausgeschlossen. Diverse Länder in Europa haben bereits andere Regelungen gefunden. Sie praktizieren beispielsweise die auch eben von Herrn Bartelt genannte Rückstellungsfrist von drei Monaten.

Sogar in Ungarn können Menschen Blut spenden – alle Menschen –, und das ohne Frist, genau wie in Italien. Der Zeitraum der Frist sollte sich an dem sogenannten „diagnostischen Fenster“ orientieren. Das bedeutet, dass sich nach etwa sechs Wochen mithilfe eines Antikörpertests HIViren einwandfrei nachweisen lassen. Die einjährige Frist ist daher vollkommen willkürlich gewählt und muss aus der Richtlinie entfernt werden. Es braucht dringend neue diskriminierungsfreie Kriterien für Verfahren der Blutspende; und es wurden eben noch nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Übertragungsrisiken zu minimieren, wie es der EuGH gefordert hat. Dazu könnten beispielsweise neue Verfahren bei der Testung der Blutprodukte auf HIV gehören.

Auch bei den Selbstauskünften, die alle Menschen ausfüllen müssen, wenn sie Blut spenden gehen, gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf. Dazu gab es schon ein paar Anläufe; da muss aber noch mehr Gehirnschmalz investiert werden. Wünschenswert wäre eine Lösung, die nicht die sexuelle Orientierung bzw. das Verhalten über einen langen Zeitraum in den Blick nimmt, sondern tatsächlich HIV-Risiken in jüngster Zeit. Denn auch für Heteros gilt: Die Angabe, dass jemand in einer monogamen Beziehung lebt, ist nicht völlig verlässlich, weil Menschen nicht immer über die sexuellen Aktivitäten ihrer Partner Bescheid wissen.

Aktuell ist die Selbstauskunft aufgrund der diskriminierenden Regelungen leider nicht besonders aussagekräftig. Viele Betroffene machen sogar Falschangaben – das ist dann wirklich gefährlich –, um spenden zu können. Dies stellt ein unnötiges HIV-Infektionsrisiko dar, welches durch ein diskriminierungsfreies Befragungsverfahren sogar gemildert werden könnte. Generell sind Blutprodukte in Deutschland aber sehr sicher. Heute werden sogenannte PCR-Tests eingesetzt, die das Virus früher nachweisen können als die sonst üblichen Tests auf Antikörper. Etwa eine HIV-infizierte Blutspende kommt pro Jahr in Umlauf. Das Risiko einer unerkannt HIV-infizierten Spende beträgt 1 : 5,3 Millionen.

Die Bundes- und Landesregierungen sollten gegen die fortwährende Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer sowie von Transmenschen aktiv werden. Deswegen ist es erst einmal begrüßenswert, dass sowohl die Freien Demokraten als auch Schwarz-Grün diese Initiative eingebracht haben, die wir gern unterstützen. Eine Verkürzung der Rückstellungsfrist auf den Zeitraum des diagnostischen Fensters, also sechs Wochen, wäre sofort und ohne Anpassung der Testverfahren möglich und hätte meiner Meinung nach etwas konkreter in dem Antrag stehen können. Aber die Richtung stimmt, deswegen stimmen wir gern zu.

(Beifall DIE LINKE)