Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Elisabeth Kula - Demokratische Beteiligungsprinzipien müssen auch in der Krise gelten

Elisabeth Kula
Elisabeth KulaCoronaBildung

In seiner 40. Plenarsitzung am 26. Mai 2020 diskutierte der Hessische Landtag über eine ganze Reihe Änderungen am hessischen Schulgesetz, die aufgrund der Corona-Pandemie im Hau-Ruck-Verfahren durch den Landtag gepeitscht werden sollten. Dazu die Rede unserer bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer des Livestreams, liebe anwesende Pressevertreterinnen und -vertreter!

Heute diskutieren wir über einen Gesetzentwurf von SchwarzGrün, der in 27 Artikeln 226 Änderungen – ich hoffe, ich habe richtig gezählt – zum Schulgesetz, zum Lehrerbildungsgesetz, zum Hessischen Besoldungsgesetz sowie zu etlichen anderen Verordnungen vorsieht.

Vieles davon war bereits vom Kultusministerium angekündigt. Man kann sagen, dass einige dieser Forderungen von der Opposition sowie von Verbänden und Gremien durchaus aufgenommen wurden. So hat – gerade angesprochen – z. B. auch DIE LINKE die Forderung aufgestellt, alle Schülerinnen und Schüler in die nächste Klassenstufe zu versetzen, unabhängig von ihren in diesem Schuljahr erbrachten Leistungen. Sitzenbleiben darf es unter Corona nicht geben, und das ist auch richtig so.

(Beifall DIE LINKE)

Auch Regelungen, die sicherstellen, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile durch Corona-bedingte Ausfälle des Unterrichts entstehen dürfen, unterstützen wir ausdrücklich. Leider regeln sie aber z. B. nicht, wie Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf – die zwar nicht sitzen bleiben, die aber tatsächlich einen Bedarf an weiterer Förderung haben – diesen erhalten können. Das ist in dem Gesetzentwurf überhaupt nicht enthalten.

Auch anderen Anpassungen, wie sie hier vorgesehen sind, kann man nicht so einfach zustimmen: der Frage nach der verlässlichen Schulzeit z. B. Im Schulgesetz sind Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern fünf Zeitstunden am Tag garantiert. Diese Regelung soll jetzt ohne jeden Ersatz aufgehoben werden, zumindest für ein Jahr. Hier wäre es nötig, eine andere Formulierung zu finden, um den Eltern verlässliche Zeiten zu garantieren, die nicht unbedingt am Vormittag sein müssen, die aber eine gewisse Sicherheit für die Eltern darstellen. Das ist leider auch nicht vorgesehen.

Eine weitere Änderung, die wir kritisieren, ist die Möglichkeit, den schulärztlichen Dienst bei der Schuleingangsprüfung außen vor zu lassen. Die Untersuchung und das schulärztliche Gutachten sind für viele Kinder sehr wichtig, um Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit zu mildern. Es werden alle Kinder erreicht, also auch diejenigen, die an den freiwilligen Früherkennungsmaßnahmen der kassenärztlichen Vorsorge nicht regelmäßig teilnehmen. Allein in Kassel betrifft das über 40 % der Kinder. Dieses Angebot in diesem Jahr nicht durchzuführen wird vor allem Kinder aus wirtschaftlich schwachen Haushalten treffen. Deswegen: Die hessischen Gesundheitsämter sind so auszustatten, dass sie diese wichtigen Aufgaben weiterhin wahrnehmen können. Kinder dürfen nicht die Leidtragenden der Corona-Pandemie sein.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und Freie Demokraten)

Leider hat man auch den Eindruck, dass die Landesregierung manche Schülerinnen und Schüler priorisiert, während andere Schülergruppen hinten runterfallen. Die Berufsfachschule und die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sind auf jeden Fall nicht weit oben auf ihrer Prioritätenliste. Die Schülerinnen und Schüler, die auf diesem Wege ihren Hauptschul- oder mittleren Abschluss erlangen, sind diejenigen, die besonders häufig Unterstützung und Anleitung sowie eine enge persönliche Begleitung benötigen.

Oft fehlen ihnen wichtige Sprachkenntnisse. Gerade für diese Schülerinnen und Schüler sollen die Abschlussprüfungen in diesem Jahr entfallen. Auch bleiben die betrieblichen Praktika ausgesetzt. Die Kommunikation dieser Entscheidung verlief so schlecht, dass in einigen Schulamtsbezirken diese jungen Leute einfach mit einem Abschluss in der Hand aus der Schule entlassen wurden. Gerade diese jungen Menschen brauchen dringend Unterstützung bei den nächsten Schritten in ihrem Leben. Sie wurden aber quasi auf die Straße gesetzt und vollkommen im Stich gelassen. Dies hätte das Kultusministerium von Anfang an durch eine klare Kommunikation verhindern müssen.

Insgesamt bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit der

Maßnahmen für mich offen. Die Landesregierung hat sehr weitreichende Lockerungen für den Großteil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens beschlossen. Gleichzeitig dürfen beispielsweise Projektprüfungen nicht mehr in Gruppen, sondern nur noch einzeln abgelegt werden. Einige Gremien können nur noch digital, aber nicht mehr in verkleinerter Form tagen. Viele dieser vorgesehenen Änderungen stehen in keinem ausgewogenen Verhältnis zu den Lockerungen in anderen Bereichen.

Auch die Geltungsdauer des Gesetzes bis Ende März nächsten Jahres, also mitten im Schulhalbjahr – deswegen ist es nicht ein Jahr –, scheint mir wenig praxistauglich zu sein. Was ist denn mit den Abschlussprüfungen im nächsten Jahr? Diese Frage bleibt weiterhin vollkommen offen.

Dass es ab und an eine gewisse, sagen wir einmal, Diskrepanz zwischen einigen von Schwarz-Grün vorgeschlagenen Regelungen und der Lebensrealität vieler Menschen in Hessen gibt, hat auch einen Grund. Das Verfahren zur Erarbeitung der Verordnungen und jetzt der Gesetzesänderungen kam völlig ohne Beteiligung von Eltern, Schülern oder Lehrkräften aus.

Ja, es besteht eine Dringlichkeit, die Gesetze und Verordnungen zu ändern. Das zweifelt auch niemand an. Aber alle Beteiligungsformen komplett einzustellen und die Gremien und Schulen oft erst nach der Öffentlichkeit, oder in diesem Fall überhaupt nicht, in Kenntnis zu setzen, das geht gar nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Moritz Promny (Freie Demokraten))

Weder der Landeselternbeirat noch die Landesschülervertretung, noch der Hauptpersonalrat wurde zu den Änderungen, die jetzt zum Gesetz erhoben werden sollen, angehört.

(Zuruf Günter Rudolph (SPD))

Jetzt soll das Gesetz auch noch schnellstmöglich, selbst ohne eine schriftliche Anhörung, nach dem Willen von Schwarz-Grün eigentlich noch in dieser Woche, beschlossen werden. Ein solches Verfahren können wir als LINKE nur schärfstens kritisieren.

Auch wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diesem Haus sind gefragt. Das Regieren durch Verordnungen und Erlasse ist nicht im Sinne der grundgesetzlich verbrieften Gewaltenteilung, sollte somit sehr bedacht eingesetzt werden und ersetzt kein anständiges Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und Freie Demokraten)

Dass parlamentarische Verfahren aktuell verändert werden müssen, steht außer Frage. Aber sie dürfen nicht so umgestaltet werden, dass am Ende nur die Landesregierung überblicken kann, was nur Tage später beschlossen werden soll. Auch die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen sollten sich fragen, ob sie ein solches Verfahren wirklich mittragen wollen.

Dabei sind viele der vorgesehenen Änderungen richtig und wichtig. Andere wiederum müssen breiter diskutiert werden, manches wurde übersehen. Auch und gerade während der Corona-Krise braucht es ein deutliches Signal aus der Landespolitik für Mitbestimmung, Transparenz und demokratische Prinzipien.

(Beifall DIE LINKE und Tobias Eckert (SPD))

Ein solches Gesetzesvorhaben mit einem Eilverfahren durch den Landtag drücken zu wollen, hinterlässt aber eher den Eindruck, dass für die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die Einbindung von Schülern, Eltern und Lehrkräften sowie des gesamten Parlaments ein lästiges Anhängsel der Regierungspolitik ist. Das können wir Ihnen so nicht durchgehen lassen.

(Beifall DIE LINKE)

Insgesamt mehrt sich der Unmut über Entscheidungen des Kultusministeriums, aber vor allem über dessen Kommunikation. Um beispielsweise weitere Schulöffnungen garantieren zu können, werden nicht etwa Ideen zur Einbindung von beispielsweise Lehramtsstudierenden in die Notbetreuung diskutiert, nein, es werden bei der Einteilung von Risikogruppen von Lehrkräften die Zügel angezogen. Diejenigen, die mit einer schwangeren oder stillenden Person in einem Haushalt leben, sollen beispielsweise nicht mehr als Risikogruppe gelten.

Um den Lehrkräftemangel an Grundschulen zu bewältigen, der von Ihnen lange abgestritten wurde, wird jetzt auf ein Zwangsinstrument gesetzt. Gymnasiallehrkräfte sollen jetzt per Zwangsabordnung in Grundschulen unterrichten. Hier rächt sich, dass die Landesregierung seit Jahren den Lehrkräftemangel erst verursacht und dann abgestritten hat. Dabei wird ihnen, also den Gymnasiallehrkräften, die jetzt an Grundschulen unterrichten sollen, A 13 garantiert, was den Grundschullehrkräften selbst noch vorenthalten wird. Das heißt, wir werden in der nächsten Zeit nicht nur ein Zweiklassensystem zwischen Lehrkräften an unterschiedlichen Schulformen haben, sondern sogar innerhalb der Grundschule selbst. Beenden Sie endlich dieses unwürdige Spektakel, und setzen Sie A 13 auch für Grundschullehrkräfte um.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Die Schulen dürfen auch bei den weiteren Öffnungen nicht alleingelassen werden. Gänzlich ungeklärt ist, wie es nach den Sommerferien mit dem sogenannten Homeschooling, der digitalen Ausstattung aller Schülerinnen und Schülern, mit den dringend notwendigen Investitionen in Schulgebäude und dem Lehrkräftemangel weitergehen soll.

Wir als LINKE im Hessischen Landtag haben deswegen einen Antrag gestellt, allen Schülerinnen und Schülern ein digitales Endgerät zur Verfügung zu stellen. Herr Schwarz, ganz ehrlich, wenn Sie jetzt ankündigen, dafür 5 Millionen € zur Verfügung zu stellen, dann machen Sie sich damit nur lächerlich.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und Moritz Promny (Freie Demokraten))

Dabei ist es die Aufgabe der Landesregierung, die Lernmittelfreiheit zu garantieren. Auch da muss gelten, dass Kinder aus ökonomisch schwachen Familien eben nicht unter den Corona-Maßnahmen leiden dürfen; das tun sie aktuell.

Eine politische Linie, wie die großen Probleme der hessischen Bildungspolitik, die alle angesprochen wurden, überhaupt angegangen werden sollen, ist nicht zu erkennen. Schwarz-Grün müht sich weiter ab, den schulpolitischen Mangel zu verwalten. Dabei sage ich Ihnen: Finden Sie gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern Lösungen, die deren Interessen berücksichtigen und in Einklang bringen. Dafür muss man sie aber zunächst einmal anhören, statt sie einfach abzuspeisen. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)