Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Elisabeth Kula - Digitale Teilhabe aller Schüler*innen statt Digitalisierung als Selbstzweck

Elisabeth Kula
Elisabeth KulaBildungDigitalisierung

In seiner 39. Plenarsitzung am 6. Mai diskutierte der Hessische Landtag über die Digitalisierung der Schulen. Dazu die Rede unserer bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Heute Morgen haben wir schon im Rahmen des Setzpunkts über bildungspolitische und gesamtgesellschaftliche Auswirkungen der Bewältigung der Corona-Krise diskutiert. Vor allem die Beschulung von zu Hause aus hat enorme Konsequenzen für die Familien – am meisten für die Kinder und Jugendlichen. In Deutschland hängt der Bildungserfolg noch immer sehr stark vom sozialen Status der Eltern, ja, sogar der Großeltern ab. In kaum einem anderen OECDLand ist die soziale Selektivität des Bildungssystems so groß wie in Deutschland.

Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gilt aber auch für das Bildungssystem, dessen Aufgabe es also ist, allen den gleichen Zugang zur Bildung und zu Qualifikationen zu ermöglichen, gleiche Bildungschancen herzustellen und Ungleichheiten auszugleichen. Unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Krise erscheinen solche sozialen Unterschiede wie unter einem Brennglas. Die Voraussetzungen des Homeschooling werden die soziale Selektivität des Bildungssystems verschärfen und es eben nicht beleben, wie es der vorliegende Gesetzentwurf der Freien Demokraten suggeriert. Im Gegenteil: Die Relevanz des Präsenzunterrichts und gut ausgebildeter Lehrkräfte wird uns gesamtgesellschaftlich aktuell vor Augen geführt.

Seit Mitte März muss der Großteil der hessischen Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus unterrichtet werden. Auf absehbare Zeit wird es kein Zurück in einen Normalzustand geben. Die Landesregierung muss endlich konkrete Standards für das Homeschooling entwickeln – unabhängig von dem kleinen und dünnen Leitfaden, den man herausgegeben hat. Aktuell verlieren wir auf diesem Weg eben Tausende Kinder und Jugendliche, die keinen Zugang zu digitalen Angeboten haben und zu Hause keine Unterstützung bekommen. Es braucht, neben konkreten pädagogischen Unterstützungsangeboten für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf und für diejenigen, die allein nicht gut mit Unterrichtsinhalten zurechtkommen, auch eine Garantie für eine digitale Teilhabe für alle.

Der im letzten Jahr beschlossene Digitalpakt kann genau dies eben nicht garantieren, aus welchem in Hessen auch noch fast nichts abgerufen wurde. Der Digitalpakt ermöglicht außerdem hauptsächlich Investitionen in Netze und größere Systeme an den Schulen und nur mit einigen Hürden die Beschaffung von Endgeräten für Schülerinnen und Schüler. Dieser Konstruktionsfehler führt jetzt dazu, dass Schulträger selbst die Endgeräte organisieren müssen, die sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen wollen. Das können eben auch nicht alle Kommunen leisten. Eine Teilhabe am Unterricht darf nicht vom Engagement einzelner Schulleitungen oder einzelner Dezernenten abhängen. In Hessen gilt die Lernmittelfreiheit für Lernsoftware und Schulbücher. Also muss sie auch für digitale Endgeräte gelten, ohne die eine Lernsoftware nicht nutzbar ist.

(Beifall DIE LINKE)

Aufgrund mangelnder digitaler Ausstattung mussten schon einige Schulen auf eine Verschickung der Aufgaben per Post umstellen, um alle Schülerinnen und Schüler überhaupt aus der Ferne unterrichten zu können. Die Landesregierung trägt die Verantwortung hierfür, digitale Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Das beinhaltet nicht nur die Bereitstellung digitaler Endgeräte, zumindest für all jene, die sie benötigen, sondern auch den Zugang zum Internet; und den hat auch nicht jeder Haushalt. Ohne guten Internetanschluss kann niemand an OnlineLernplattformen partizipieren. Ohne die Hilfe des Landes wird sich die soziale Ungleichheit weiter verschärfen, und Tausende Schülerinnen und Schüler werden aktuell weiter in ihrem Recht auf Bildung beschnitten, weil sie nicht am Unterricht teilnehmen können, zumindest nicht so, wie das sein sollte.

Die vom Bund beschlossenen Mittel wurden angesprochen, also die 150 € pro bedürftigen Schüler bzw. Schülerin. Diese können zwar ein Ansatzpunkt sein, aber diese Mittel sind viel zu gering bemessen. Davon kann sich niemand ein digitales Endgerät kaufen. Das Land könnte mit einem Eigenanteil schnellstmöglich auf einen angemessenen Betrag nachlegen. Am sinnvollsten wäre es aber, wenn man die Mittel erhöhte, damit die Endgeräte bei den Schulen landen, welche diese an die Schülerinnen und Schüler weitergeben könnten, die sie benötigen. So kann man ein bürokratisches Antragsverfahren verhindern und die Frage nach der Zuständigkeit für die Wartung klären.

Gleichzeitig muss die Landesregierung ihre eigenen Lehrkräfte endlich mit digitalen Geräten ausstatten, die sie benötigen, um aus der Ferne unterrichten zu können. Arbeitgeber sind aus gutem Grund dazu verpflichtet, ihren Angestellten alles zur Verfügung zu stellen, was diese benötigen, um ihre Arbeitsleistung zu tätigen. Das muss doch gerade für das Land Hessen gelten, auch um den Lehrerberuf aufzuwerten. Digitalisierung darf eben kein Selbstzweck sein. Vielmehr sind digitale Lernplattformen ein neues Medium, über welches Bildung vermittelt werden kann. Oft wurde hier schon vom Kultusminister das „Primat der Pädagogik“ heraufbeschworen. Umsetzen sollen dieses allerdings die Lehrer selbst. Unterstützung war bisher für die pädagogische Nutzung von Lernplattformen, neuen Tools und Programmen kaum vorhanden.

Man kann aber die Digitalisierung der Bildung nicht auf die Lehrkräfte abwälzen, die in den letzten Jahren immer mehr aufgebürdet bekommen haben. Das Kultusministerium muss pädagogische Konzepte erarbeiten und sie als Orientierung zur Verfügung stellen. Es muss jetzt Fortbildungen für die Lehrkräfte anbieten, in denen vom Land datenschutzgeprüfte Tools und Programme sowie ihr pädagogischer Einsatz im Homeschooling vorgestellt und vermittelt werden. Es braucht jetzt nachvollziehbare Standards für digitale Formen der Beschulung. Aktuell ist davon leider nichts zu sehen.

(Beifall DIE LINKE)

Der Vorschlag der FDP, dies über eine Ergänzung im Schulgesetz zu machen, ist nicht besonders zielführend. Das Schulgesetz regelt sehr grundlegende Inhalte des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Bei einer Reform des Schulgesetzes ist sicherlich über die Inhalte dieser Bestimmung zu diskutieren. Aber die Nutzung digitaler Infrastruktur dort aufzunehmen, wie Sie das vorschlagen, scheint mir nicht besonders hilfreich zu sein.

Der politische Wille, das digitale Entwicklungsland Hessen im Schulbereich pädagogisch und infrastrukturell so aufzustellen, dass Bildung nicht länger sozial selektiv ist und alle an der digitalen Entwicklung teilhaben können, kann nur durch Druck von unten, also von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern, erwirkt werden. Von alleine wird sich die Landesregierung nicht bewegen. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)