Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Elisabeth Kula zur Änderung des Schulgesetzes

Elisabeth Kula
Elisabeth KulaBildung

In seiner 40. Plenarsitzung am 26. Mai 2020 diskutierte der Hessische Landtag über eine Änderung des hessischen Schulgesetz. Dazu die Rede unserer bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Ich war ein bisschen erleichtert, als ich den Gesetzentwurf gesehen habe; denn noch in der letzten Debatte hatte Herr Schwarz von der CDU-Fraktion behauptet, Hessen gehe den gleichen Weg wie Hamburg, und zitierte dabei den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Carsten Linnemann, der eine Debatte auslöste, als er die spätere Einschulung von Kindern mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen forderte. Dies hätte tatsächlich die Vorschulpflicht für einen Teil von migrantischen Kindern bedeutet. Aber zum Glück lag Herr Schwarz falsch, und der Gesetzentwurf sieht eine solche Regelung gar nicht vor. Das ist beruhigend.

Stattdessen geht es um eine verpflichtende Teilnahme an schulischen Vorlaufkursen parallel zum letzten Kita-Jahr. Eine Zurückstufung aus der Schule wegen fehlender Deutschkenntnisse soll weiterhin möglich sein. In Folge muss dann ein schulischer Vorlaufkurs bis zur nächsten Einschulung besucht werden. Das ist in der Tat etwas anderes, als Herr Schwarz und Herr Linnemann wollen, und auch anders zu bewerten.

Wie Sie selbst in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, belegen 95 % – das ist jetzt meine Prozentzahl, die ich gelesen habe – der betroffenen Kinder bereits die aktuell noch freiwilligen Vorlaufkurse. Ich finde, das ist ein sehr guter Wert, der ausdrückt, welch enorm hohen Stellenwert Bildungschancen insbesondere auch für migrantische Familien haben. Oft sind es aber auch Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, die Probleme mit der deutschen Sprache haben. Gerade deswegen wundert es mich, dass Sie in der Begründung der Änderung des Schulgesetzes formulieren, dass

… künftig in der Regel nur … Kinder zurückgestellt werden, die unterjährig aus dem fremdsprachigen Ausland zuziehen und damit nicht oder nicht ausreichend die Möglichkeit haben, an einem Vorlaufkurs teilzunehmen.

Was bedeutet „in der Regel“? Sollen Kinder, die schon länger hier leben und vielleicht auch einen Vorlaufkurs besucht haben, nicht mehr zurückgestellt werden können? Das muss auf jeden Fall geklärt werden.

Generell sollte die Zurückstufung von Schülerinnen und Schülern aus pädagogischen Gründen komplett aus dem Schulgesetz gestrichen werden. Es können auch unterrichtsbegleitende Sprachkurse angeboten werden. Viele Studien und Untersuchungen haben belegt, dass Kinder und Jugendliche, die zurückgestuft wurden, später häufiger Probleme auf ihrem Bildungsweg und im Erwerbsleben haben. Daneben bleiben viele weitere Fragen offen, die im Rahmen einer Anhörung diskutiert werden müssen.

Mich überzeugt die Argumentation der regierungstragenden Fraktionen auch nicht, wenn sie schreiben, dass alle rechtlichen Bedenken hinsichtlich einer verpflichtenden schulgesetzlichen Regelung vom Tisch seien, da schließlich andere Bundesländer Ähnliches beschlossen hätten. Sie führen hier Niedersachsen auf. Aber das ist fehlerhaft, weil Niedersachsen die Frage der Deutschförderung an den Schulen regelt und nicht in vorgelagerten Vorlaufkursen. Also auch Fragen der rechtlichen Einschätzung müssten in der Anhörung geklärt werden.

Positiv zu erwähnen ist, dass Sie an die Schülerbeförderung zu den verpflichtenden Kursen gedacht haben. Das könnte auch ein Grund gewesen sein, warum möglicherweise nicht alle an den freiwilligen Kursen teilgenommen haben. Aber dazu müsste man eine Übersicht haben über die regionale Verteilung der nicht teilnehmenden 5 %.

Fraglich ist auch, wie die Elterngespräche aussehen, in denen auf die Möglichkeit des Besuchs von freiwilligen Vorlaufkursen hingewiesen wird. Denn wenn es um Familien geht, die nicht viel Deutsch können oder zu Hause nicht viel Deutsch sprechen, müsste bei diesen Gesprächen ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei sein. Mich würde interessieren, wie die Eltern darauf hingewiesen werden.

Erstaunlich finde ich die Stellenzahl, die Sie hier als Mehrbedarf ausweisen: ganze 210 Lehrerstellen dafür, dass die restlichen 5 % dazukommen. Ich möchte mich hier nicht über die Schaffung von Lehrerstellen beschweren, ganz im Gegenteil. Aber hier klotzen Sie ordentlich, und an anderer Stelle, wo dringend Stellen gebraucht würden, sind Sie eher knauserig. 159 Stellen wurden im Haushalt aus der Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern gestrichen, also aus der Sprachförderung. Bei den Intensivklassen, bei denen dringend Investitionsbedarf wäre, um beispielsweise die Altersgrenzen auszuweiten, wird also gekürzt.

Obwohl der Kultusminister sein Mantra „Deutsch als Bildungssprache“ gebetsmühlenartig abspult, kann es nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sprachförderung in Hessen sehr eindimensional betrachtet wird. Herkunftssprachlicher Unterricht, der nachweislich die beste Sprachförderung auch für die deutsche Sprache ist, bleibt weiterhin Privatsache und wird den Konsulaten überlassen.

Insgesamt bin ich gespannt auf die Anhörung und hoffe, dass die Landesregierung beim Thema Sprachförderung nicht auf die Stimmungsmache aus der Unions-Bundestagsfraktion hört.

(Beifall DIE LINKE)