Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Elisabeth Kula zur Anpassung des hessischen Schulgesetzes

Elisabeth Kula
Elisabeth KulaCoronaBildung

In seiner 43. Plenarsitzung am 16. Juni 2020 diskutierte der Hessische Landtag zum dritten Mal über eine ganze Reihe Änderungen am hessischen Schulgesetz, die aufgrund der Corona-Pandemie im Hau-Ruck-Verfahren durch den Landtag gepeitscht werden sollten. Dazu die Rede unserer bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst auch bei den Verbänden, den Eltern- und Schülervertretungen bedanken, die sehr kurzfristig zu dem sehr umfangreichen Gesetzentwurf Stellungnahmen abgegeben haben. Das zeigt doch, wie wichtig und richtig es war, dass LINKE, SPD und FDP auf eine dritte Lesung und eine schriftliche Anhörung bestanden haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

Der Versuch der regierungstragenden Fraktionen, diesen umfangreichen Gesetzentwurf ohne jede Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern im Eilverfahren durch den Landtag zu bringen, ist dank der Opposition gescheitert.

Einige wenige Anmerkungen aus der Anhörung wurden nun von den regierungstragenden Fraktionen aufgenommen. Viele weitere wurden nicht berücksichtigt. Vor allem die Befristung des Gesetzes bis zum 31.03. nächsten Jahres wurde von den Lehrer- und Schülerverbänden kritisiert. Wie sollen die Schulen damit umgehen, wenn mitten im Schuljahr andere gesetzliche Grundlagen gelten sollen? Sie wollen nun diese Frist für gymnasiale Bildungsgänge auf das Ende des ersten Halbjahres verkürzen. Aber warum wird die Frist nicht für das gesamte Gesetz verkürzt? Auch für alle anderen Schulformen ist das ein Problem.

Ein Kritikpunkt der Eltern- und Lehrerverbände ist die Möglichkeit, dass Gremien elektronisch und in reduzierter Form tagen und Beschlüsse in elektronischer Form ermöglicht werden sollen. Aber gerade jetzt, da sich Menschen wieder in Bars treffen können oder shoppen gehen können, müssen demokratische Beteiligungsverfahren und Gremiensitzungen wieder möglich sein. Digitale Beschlüsse müssen immer unter einem Dringlichkeitsvorbehalt stehen, und Präsenzsitzungen sind immer zu bevorzugen.

(Beifall DIE LINKE)

Unabhängig von diesem Gesetzentwurf gibt es seitens der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte viele Fragen, wie es nach den Sommerferien weitergehen soll. Dass die Grundschulen schon zwei Wochen vor den Sommerferien komplett öffnen sollen, ist zwar für viele Eltern eine gute Sache, aber für Grundschulen eine wahnwitzig kurzfristige Entscheidung. Auf dem Rücken der Lehrkräfte wird jetzt ausgetestet, was nach den Sommerferien für alle gelten soll, und das ohne Konzept oder Unterstützung des Landes. Gerade die Lehrkräfte, denen Sie immer noch die Bezahlung nach A 13 verwehren, müssen das jetzt ausbaden. Sie bleiben bisher eine Antwort schuldig, wie das unter den aktuellen Bedingungen des Lehrkräftemangels an Grundschulen funktionieren soll.

(Beifall DIE LINKE)

Mittlerweile hat der Kultusminister relativ vollmundig den Regelbetrieb der weiterführenden Schulen nach den Sommerferien angekündigt. Da die Landesregierung bisher keinerlei Konzept vorgelegt hat, haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag eingebracht, der Mindeststandards formuliert. Wenn die Landesregierung nicht liefert, dann muss eben die Opposition ran.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Wir fordern, den Präsenzunterricht so auszuweiten, dass benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders berücksichtigt werden. Das sind nämlich diejenigen, die beim digitalen Fernunterricht hinten herunterfallen. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen gleiche Bildungschancen erhalten. Ihnen nur ein freiwilliges Sommercamp anzubieten, wird dieser Aufgabe schlichtweg nicht gerecht.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Wir schlagen einige kurzfristige Maßnahmen vor, darunter ein Programm für Lernpatenschaften, die Wiederaufnahme der Schulsozialarbeit und die Einrichtung zusätzlicher Förderkurse. Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, aber auch nicht von dem Ort, an dem man wohnt. Der bauliche Zustand der Schulen ist mancherorts so desaströs, dass Hygienerichtlinien nur schwer eingehalten werden können. Hier darf sich die Landesregierung nicht länger aus der Verantwortung ziehen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Sie muss auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land hinwirken, so wie es auch in die Landesverfassung von Hessen 2018 aufgenommen wurde.

Auch wenn die Corona-Pandemie fast überwunden scheint – ein Zurück zu einer alten Normalität im Schulbetrieb darf es nicht geben. Stattdessen müssen wir jetzt die Weichen für eine Schule von morgen stellen: eine Schule für alle, in der Lehrkräfte mit kleinen Lerngruppen arbeiten, in der die individuelle Förderung aller garantiert wird und in gut ausgestatteten Schulbauten unterrichtet wird, eine Schule, in der sich alle wohlfühlen und inklusive Beschulung möglich ist, in der nicht für Prüfungen, sondern nachhaltig für das Leben gelernt und projektorientiertes Arbeiten und nicht Frontalunterricht zum Regelfall wird.

Diese Schule von morgen hat aber eine andere Politik zur Voraussetzung. Stimmen Sie unserem Antrag zu, wenn auch Sie Schritte in die richtige Richtung gehen wollen. Von der Landesregierung sind diese leider nicht zu erwarten.

(Beifall DIE LINKE und SPD)