Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus - Rechtsterror als Staatsgeheimnis? Teil 1

Entschließungsantrag Fraktion der SPD Desaströse Informationspolitik von Innenminister Beuth – umfassende Aufklärung dringend notwendig

Hermann Schaus

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir als LINKE stimmen dem vorliegenden Antrag der SPD vollinhaltlich zu. Die Informationspolitik des Innenministers ist desaströs. Im Innenausschuss habe ich zudem immer wieder deutlich gemacht: Sie ist eine Zumutung nicht nur für Abgeordnete, sondern auch für die Öffentlichkeit.

Ich darf zunächst daran erinnern, dass es der Innenminister über Monate hinweg nicht für nötig hielt, den Ausschuss und die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass es Drohbriefe gegen eine Frankfurter Rechtsanwältin, unterzeichnet mit „NSU 2.0“, gibt. Als die erste dieser Morddrohungen ankam, lief sogar noch unser NSU-Untersuchungsausschuss, und die Landtagswahlen 2018 standen unmittelbar bevor.

Das war nicht nur eine völlige Missachtung des Parlaments, sondern es war der Bruch des Versprechens, das auch diese Landesregierung im NSU-Komplex gegeben hatte: Alles muss auf den Tisch, nichts wird verschwiegen, schon gar nicht, wenn es neue NSU-Hinweise gibt. – Alles nur leere Worte dieser Landesregierung und dieses Innenministers.

(Beifall DIE LINKE, SPD und René Rock (Freie Demokraten))

Erst durch die Medienberichterstattung haben wir davon erfahren, und erst dann wurden die Ermittlungen gegen Polizeibeamte aus dem 1. Polizeirevier in Frankfurt an das LKA abgegeben. Dazu sagte der Minister über Monate kein Wort. Es ist unfassbar: Dieser Innenminister mauert und hält wichtige Informationen zurück. Damit muss endlich Schluss sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD und René Rock (Freie Demokraten))

Inzwischen gab und gibt es mindestens 65 Ermittlungsverfahren gegen hessische Polizeibeamtinnen und -beamte, denen eine extrem rechte Gesinnung bis hin zu Straftaten nachgesagt werden. Erste Verurteilungen wegen Geheimnisverrats an Neonazis, zahlreiche Entlassungen und Suspendierungen hat es zwischenzeitlich gegeben, und ich habe den Eindruck, je tiefer ermittelt wird, desto größer wird der Kreis der Verdächtigen.

Es gibt Drohbriefe der extremen Rechten, es gibt Bombendrohungen, es gibt Terror-Ermittlungen gegen die Aryans, gegen Combat 18, und jedes Wort dazu muss man dem Innenminister in der Sitzung des Innenausschusses aus der Nase ziehen.

Damit das auch klar ist: Nein, man gefährdet keine Ermittlungen, wenn man im Innenausschuss von akuten Bedrohungslagen berichtet. Nein, man gefährdet keine Ermittlungen, wenn man anonymisiert und sachlich darstellt, was es da alles gibt. Und nein, das kann man auch nicht so oder so sehen, sondern es ist die Pflicht des Innenministers, das Parlament über relevante Fragen der inneren Sicherheit rechtzeitig und umfassend zu informieren,

(Beifall DIE LINKE und SPD)

erst recht, wenn es um reale Gefahren, um reale Bedrohungen und um realen Terror geht, reale Gefahren, Bedrohungen und Terror übrigens, die alle von rechts kommen.

Bei der Gefahr von Islamisten konnte es in der Vergangenheit dem Innenminister gar nicht schnell genug gehen, vor die Kamera zu treten und Statements abzugeben. Warum dieser unterschiedliche Maßstab, warum dieses unterschiedliche Verhalten, frage ich.

Ich erinnere mich noch gut an den Fall eines vermeintlichen Bombenbauers in Oberursel. Da war der Minister am selben Abend in den „Tagesthemen“.

(Janine Wissler (DIE LINKE) und Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Die Namen der Beschuldigten, Fotos von der Razzia, was wie ermittelt wurde – alles war in der Öffentlichkeit. Das größte hessische Radrennen wurde sogar abgesagt. Am Ende blieb ziemlich wenig von all diesen Vorwürfen übrig.

Nein, es darf nicht sein, dass eine Landesregierung bei Bedrohungen unterschiedliche Maßstäbe anlegt und das eine völlig aufbauscht und das andere lange komplett verschweigt. Damit muss Schluss sein!

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Damit komme ich konkret zu dem, was sich in schrecklicher Art und Weise wie ein roter Faden vom NSU-Komplex bis zum schrecklichen Mord an Dr. Walter Lübcke durchzieht, nämlich zum offenkundigen Versagen der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen militante Neonazis.

Das NSU-Kapitel hat auch in Hessen offene Wunden hinterlassen, zuallererst bei den Opferfamilien, aber auch, was das Vertrauen in den Staat, seine Behörden und seine politische Führung angeht, und auch hier im Landtag. Dass diese Landesregierung und die Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNEN den NSU-Untersuchungsausschuss nie wollten und mit allen Verfahrenstricks versucht haben, ihn zu torpedieren, ist ein offenes Geheimnis. Schon dies hat kein Vertrauen hergestellt und tiefe Gräben in der Landespolitik hinterlassen.

Das alles holt uns scheinbar mit dem grausamen Mord an unserem ehemaligen Kollegen Walter Lübcke nun wieder ein. Das ist schlimm und tragisch zugleich. Wieder wurde ein Mensch durch Neonazis kaltblütig getötet; wieder kommt es genau aus dem Spektrum, das schon beim NSU-Komplex als mögliche Helfer-Szene in Betracht kam; wieder gibt es ganz klare Hinweise, dass im Verfassungsschutz alle Hinweise auf Rechtsterror im hintersten Kellertresor weggeschlossen wurden, statt ihnen frühzeitig nachzugehen; und wieder gibt es einen Innenminister, der uns Abgeordneten Skandalisierung und das Aufstellen von Verschwörungstheorien unterstellt.

Nein, meine Damen und Herren, der Skandal ist, dass in den Behörden nichts aus dem NSU-Komplex gelernt wurde, dass Akten verschwunden sind und dass der Innenminister sich darüber ausschweigt. Die einzige Verschwörungstheorie ist, dass der Kampf gegen die militante Rechte bei dieser Landesregierung und bei diesem Verfassungsschutz in den richtigen Händen sei.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Um es konkret zu machen: Erstens. Ohne DIE LINKE im Landtag wüsste die Öffentlichkeit bis heute nicht, dass es im Verfassungsschutz einen NSU-Bericht gab, der für 120 Jahre zur Geheimsache erklärt wurde. Niemand wüsste, dass in Hessen massenhaft Hinweise auf Waffen und Sprengstoff vorlagen, denen nicht nachgegangen wurde. Niemand wüsste, dass es Hinweise auf Rechtsterror und NSU-Bezüge gab, denen nicht nachgegangen wurde, dass Akten unauffindbar verschwunden sind und man gar nicht feststellen kann, welche Hinweise darin noch gestanden haben. Das alles wurde zunächst verschwiegen und sollte für unfassbare 120 Jahre geheim bleiben.

Diese Fehler zu benennen und nach der Verantwortung zu fragen, ist doch überhaupt die Voraussetzung dafür, sie zu beheben und zukünftig zu vermeiden. Deshalb ist es unsere Verantwortung, die Verantwortung des gesamten Parlaments – nicht nur der Opposition –, dies zu benennen, zu beheben und somit zu mehr Sicherheit in Hessen beizutragen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Zweitens. Ohne DIE LINKE im Landtag wüsste die Öffentlichkeit auch nicht, dass Stephan E., also der mutmaßliche Lübcke-Mörder, beim Geheimdienst jahrelang ganz oben auf der Liste gefährlicher Neonazis in Hessen stand. Niemand außer uns hat im NSU-Ausschuss nach ihm gefragt, und auch hier sind die Personenakten bis heute absolute Geheimsache.

Hierzu konnten wir jüngst allerdings die Einsichtnahme der geheimen Vernehmung der Verfassungsschutzmitarbeiterin, die wir zu Stephan E. bereits im Dezember 2015 im NSU-Ausschuss befragt haben, für interessierte Medienvertreter erwirken. Dass auch dieses Protokoll auf Veranlassung der Landesregierung stark geschwärzt wurde, gibt allerdings den interessierten Lesern einen guten Einblick in die Widrigkeiten, mit denen wir jahrelang im NSU-Untersuchungsausschuss zu kämpfen hatten.

Aus diesem Protokoll wird deutlich, dass DIE LINKE den Geheimdienst im NSU-Ausschuss explizit zu Stephan E. befragt hatte. Uns ist schon damals aufgefallen, dass er in einem Geheimdienstvermerk über besonders gewaltbereite nordhessische Neonazis vom damaligen Verfassungsschutzchef persönlich als brandgefährlich bezeichnet wurde – so sehr, dass Ende 2009/Anfang 2010 vom Verfassungsschutzchef Nachfragen dazu gestellt wurden. Mehr Akten hatten wir zu ihm aber nicht vorgelegt bekommen, und das war komisch.

Also haben wir 2015 gefragt: Ist Stephan E. möglicherweise ein Rechtsterrorist? Kann es sein, dass er wieder in Nordhessen aktiv ist? – All das wurde damals verneint, und uns wurde gesagt, die Akten seien gelöscht bzw. sogar im Geheimdienst selbst nicht zugänglich.

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:
Herr Schaus, kommen Sie bitte zum Schluss?

Hermann Schaus (DIE LINKE):
Ja. – Man liest in dem Protokoll auch, wie ich von CDU und GRÜNEN in meinen Fragen ständig unterbrochen wurde. Die CDU hat meine Zeugenvernehmung zu Stephan E. im Ausschuss damals sogar öffentlich als Zeitverschwendung bezeichnet.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wer hat das alles, wann und warum, entschieden? Worum geht es hier im Zusammenhang mit den Akten der mutmaßlichen Mörder Markus H. und Stephan E.? Das gilt es schnellstens aufzuklären. Für die Aufklärung dieser und weiterer Fragen brauchen wir deshalb dringend einen Untersuchungsausschuss.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

 

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:
Danke Herr Rudolph. – Für die Fraktion der LINKEN hat sich nochmals Herr Schaus zu Wort gemeldet.

Hermann Schaus (DIE LINKE):
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich kann mich auf wenige Punkte beschränken. Denn das, was der Kollege Rudolph gesagt hat, kann ich vollinhaltlich unterstreichen. Das muss ich nicht wiederholen.

Aber ich will mit einigen Missverständnissen aufräumen. Herr Minister, ein Teil der Sicherheitsbehörden hat, was die Mordermittlungen im Fall unseres Kollegen Lübcke angeht, in der Tat sehr gute Arbeit geleistet: die Polizei. Mein Eindruck ist aber, dass die Polizei die gute Arbeit leisten konnte, weil ihr System der Erfassung von Daten eine andere Laufzeit hat, nämlich zehn Jahre, als beim Verfassungsschutz, wo einiges nur fünf Jahre aufbewahrt wird. Darüber muss man aus meiner Sicht einmal nachdenken.

Den Verfassungsschutz nehme ich als Teil der Sicherheitsbehörden ausdrücklich aus, was diesen Ermittlungserfolg angeht. Genau da haben wir das Problem. Genau da müssen wir als Parlament, als diejenigen, die die Regierung kontrollieren, sehr wahrscheinlich in einem Untersuchungsausschuss aufklären, was hier im Einzelnen schiefgelaufen ist; denn unsere Aufgabe ist auch, Sie zu kontrollieren.

(Günter Rudolph (SPD): Richtig!)

Zu den strafrechtlichen Ermittlungen will ich an dieser Stelle ganz eindeutig sagen: Niemand – das unterstelle ich, und das gilt auch für uns – hat ein Interesse daran, die Ermittlungen in irgendeiner Weise zu behindern, zu beeinflussen oder zu konterkarieren.

Wir werden Mittel und Wege finden, die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen zu berücksichtigen, damit es nicht zu Überschneidungen und speziell zu zeitlichen Überschneidungen kommt. Da bin ich mir ganz sicher. Wir sind sehr wohl bereit, das zu unterstützen und das im Auge zu behalten. Das heißt aber nicht, dass wir mit der Aufklärungsarbeit warten, bis ein Urteilsspruch da ist. Das kann von uns niemand verlangen.

Drittens. Sie haben gesagt, Herr Minister: Wir haben uns auf die 129er-Liste verständigt. – Ich will transparent machen, wie das beim NSU-Untersuchungsausschuss gelaufen ist. Wir hatten ursprünglich beschlossen, dass die gesamte hessische Neonaziszene ins Auge genommen wird. Dann kam der Verfassungsschutz und hat gesagt: Du lieber Gott, so viele Akten, das geht gar nicht, usw. – Dann haben auch wir uns in gutem Glauben, dass wir entsprechende Unterstützung erfahren, auf Nordhessen konzentriert und in einem zweiten Schritt auf die 129er-Liste. Das ist richtig. Es ist trotzdem nur die Hälfte der Wahrheit.

Die andere Hälfte lautet – das ist der entscheidende Punkt –, dass zumindest ich davon ausgegangen bin, dass wir, wenn wir im NSU-Untersuchungsausschuss in dieser Art und Weise dem Verfassungsschutz entgegenkommen, wenn wir auf andere Hinweise z. B. auf Stephan Ernst stoßen, automatisch eine Zulieferung von den Informationen und Akten bekommen, die dort angesprochen sind.

Man kann formal darüber streiten nach dem Motto: Das habt ihr nicht vereinbart. – Aber ich sage noch einmal: In jeder Sitzung, in jeder internen Sitzung saß ein Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz, der genau wusste, was wir machen. Er wusste genau, was wir wollen. Er hätte an dieser Stelle sagen müssen: Wenn ihr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernehmt und wenn Mitarbeiter wie Stephan Ernst oder Markus H. auftauchen, haben wir Akten dazu, die wir euch vorlegen. – Von sich aus; diese Unterstützung erwarte ich von einer Behörde für die Parlamentarische Kontrollkommission bzw. für einen Untersuchungsausschuss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Freie Demokraten und Robert Lambrou (AfD))

Genau ist das ist nicht passiert.

Sich jetzt darauf zurückzuziehen, dass man sich formal auf die 129er-Liste verständigt habe und nichts darum herum gehe, halte ich für Hinterlist. Das ist eine Verdrehung der Tatsachen. Das trägt nicht dazu bei, dass man Vertrauen in eine andere Art und Weise von Untersuchungsausschussarbeit gewinnt, anders als wir sie in den letzten vier Jahren gesehen haben und als wir sie erleben mussten – gerade wir von der Opposition.

Letzter Punkt. Die ganze Zeit wurde behauptet, auch von Ihnen, Herr Minister, dass der interne Bericht, der 120 Jahre lang gesperrt wurde, der im Falle des 2013er-Berichts 235 Seiten und im Falle des 2014er-Berichts 76 Seiten umfasst, ungeschwärzt vorgelegen habe.

Ich habe das immer bestritten, und ich bestreite das auch heute. Er lag nicht ungeschwärzt vor. Erst in der letzten Plenarsitzung wurde gesagt: Nein, aber nach dem Wiesbadener Verfahren hättet ihr ja Einsicht nehmen können. – Das ist etwas ganz anderes, Herr Frömmrich. Das wissen Sie auch. Das ist genau das, was Herr Rudolph gesagt hat. Das Wiesbadener Verfahren, so kommt es mir inzwischen vor, war ein Alibi.

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:
Herr Schaus, kommen Sie bitte zum Schluss?

Hermann Schaus (DIE LINKE):
Letzter Satz. – Das war ein Alibi, damit man hinterher sagen konnte: Ihr hättet ja in den Bericht, 300 Seiten stark, Einsicht nehmen können; ihr hättet das alles in eurem Gehirn nach Hause tragen können, und ihr dürft nicht darüber berichten. – Das sind die Fakten; denn Notizen durften wir ja nicht machen, wenn wir in solche Akten Einsicht genommen haben.

(Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

All das gehört zur Wahrheit, und all das müssen wir bei nächsten Mal berücksichtigen. Das ist nicht vertrauensfördernd, auch wenn Sie dazwischenrufen, Herr Frömmrich.

(Beifall DIE LINKE – Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))