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Rede

Elisabeth Kula zum "Erste Hilfe"-Unterricht an hessischen Schulen

"Erste Hilfe"-Unterricht an hessischen Schulen

Elisabeth Kula
Elisabeth KulaBildung

In seiner 27. Plenarsitzung am 11.12.2019 diskutierte der Hessische Landtag über die Erste Hilfe an hessischen Schulen. Dazu die Rede unserer bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula:

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte verbliebene Gäste!

In Deutschland ist jede Person verpflichtet, in Not geratenen oder hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihr den Umständen nach zuzumuten ist. Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, was mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Mich wundert es an dieser Stelle ein bisschen, dass sich gerade die AfD so starkmacht für die Idee der Ersten Hilfe. Die Idee der ethischen Notwendigkeit einer lebensrettenden Sofortmaßnahme, die jeder lernen kann und soll, um Menschen in lebensbedrohlichen Notlagen helfen zu können, unabhängig von ihrem Status oder ihrer Herkunft, ist zutiefst universalistisch.

Bei den Römern und unter Napoleon noch dem Militär vorbehalten, wurde die Erste Hilfe im 19. Jahrhundert auch für die zivile Welt weiterentwickelt. Ein Vater der Ersten Hilfe war der im 14. Jahrhundert in Kairo tätige Arzt Sams ad-Din Mohammad al-Akfani, der mit seinem Werk „Zuflucht des Klugen bei Abwesenheit des Arztes“ eine frühe Form der Ersten Hilfe ausformulierte.

(Beifall DIE LINKE – Vereinzelte Heiterkeit)

Die Gründung des Roten Kreuzes geht auf den Humanisten Henri Dunant zurück. Die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sind im Sinne des Völkerrechts tätig. Es gibt nichts, was dieser humanitären Grundidee mehr widerspricht als Rassismus und alle anderen Formen der Menschenfeindlichkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Wer diejenigen selektiert, die in den Genuss von Hilfe seitens der Hilfsorganisationen kommen, der widerspricht all ihren ethischen Grundlagen und darf sich nicht auf jene Institute berufen. Sich hierhin zu stellen und mehr Erste Hilfe einzufordern, wenn man gleichzeitig Seenotrettung nicht nur ablehnt, sondern sogar angreift – das ist absolut scheinheilig.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Erste Hilfe gehört in Hessen schon oft zum Schulalltag dazu. Der Schulsanitätsdienst ist ein Beispiel, wie Schule und Jugendverbandsarbeit verknüpft werden können. Das Beispiel der Wiesbadener Schülerin Emely Garbe, die eine Schulkameradin wiederbelebt hat, zeigt, dass das Erlernen von Erste-Hilfe-Maßnahmen an der Schule Leben retten kann.

Das Engagement in einem Schulsanitätsdienst steht im Dienste der Humanität. „Beim Schulsanitätsdienst gibt es keine Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer, das Miteinander steht im Vordergrund. Einer lernt vom anderen. Hilfeleistung und Toleranz werden trainiert.“ So beschreibt das Jugendrotkreuz selbst den Schulsanitätsdienst. Einer Fraktion in diesem Landtag hätte ein solches Engagement sicher nicht geschadet.

An dieser Stelle möchte ich einen Dank an alle Kinder und Jugendlichen aussprechen, die sich beim Jugendrotkreuz engagieren und im Notfall zu wahren Heldinnen und Helden werden.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Die Landesregierung sollte sich in Anbetracht dessen für eine weitere Ausweitung des Schulsanitätsdienstes einsetzen und diese wichtige Jugendarbeit aktiver unterstützen. Lehrerinnen und Lehrer sollen auch jetzt schon alle vier Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs belegen, um die Techniken aufzufrischen. Sportlehrkräfte sowie Lehrerinnen und Lehrer in naturwissenschaftlichen oder technischen Fächern müssen eine Ersthelferausbildung durchlaufen und diese ebenfalls nach vier Jahren auffrischen.

In diesem Jahr urteilte der BGH, dass Lehrerinnen und Lehrer im Sportunterricht Erste Hilfe leisten müssen. Leider ist es in Hessen so – das hat die Kollegin Strube gerade schon angesprochen –, dass die Kapazitäten der Kurse allein für die Lehrkräfte, die dazu verpflichtet sind, gar nicht ausreichen. Es braucht endlich ein Bewusstsein dafür, dass alle, die an Schulen arbeiten, die Möglichkeit haben müssen, regelmäßig die Auffrischungskurse zu besuchen. Schulen oder die Schulämter müssen einen Überblick darüber behalten, ob und wann die Lehrkräfte und Pädagogen diese Angebote genutzt haben.

Lediglich zu fordern, dass alle zwei bis vier Jahre aufgefrischt werden soll, geht am eigentlichen Problem vorbei. Vielmehr müssen verbindliche Strukturen geschaffen werden, mit denen sichergestellt werden kann, dass alle die Chance haben, an den Kursen teilzunehmen. Praxisnahe und lehramtsspezifische Kurse – das braucht es, um die Motivation für die Teilnahme zu steigern.

2014 hat die Kultusministerkonferenz empfohlen, Wiederbelebung in den Regelunterricht aufzunehmen, doch Hessen hat nicht darauf reagiert. Länder wie Dänemark haben durch regelmäßiges Wiederbelebungstraining an Schulen die Überlebensrate nach Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppelt. Wie so oft, reagiert das Kultusministerium nicht auf Probleme an den Schulen. Auch beim Thema Erste Hilfe bleibt Herr Lorz bei der Devise: nichts sehen, nichts hören, nicht sprechen.

Schaffen Sie endlich Entlastung an hessischen Schulen, und nehmen Sie sich der Probleme an. Eine derart lethargische Landespolitik haben die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte wirklich nicht verdient. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)