Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Heide Scheuch-Paschkewitz: Ein modernes Jagdgesetz kommt ohne Fallenjagd und Haustierabschuss aus

Heidemarie Scheuch-PaschkewitzLandwirtschaft und Tierschutz

In seiner 80. Plenarsitzung am 07. Juli 2021 debattierte der Hessische Landtag zum Hessischen Jagdgesetz. Dazu die Rede unserer landwirtschafts - und tierschutzpolitischen Sprecherin Heide Scheuch-Paschkewitz.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir als LINKE begrüßen ein Verbot der Totschlagfallen in Hessen. Ein solches Verbot entspricht nicht nur grundlegenden tierschutzrechtlichen und tierschutzethischen Erfordernissen, sondern auch der rechtlichen Verpflichtung, die Jagd so auszuüben, „dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden“. Aber – das habe ich schon in der ersten Lesung gesagt – Sie wollen eine Verlängerung der Geltungsdauer des Jagdgesetzes bis 2024. Dabei wären weitere Änderungen so dringend notwendig.

Zwei der wichtigsten Änderungen haben wir mit dem Änderungsantrag eingebracht. Zum einen ist es das komplette Verbot der Fallenjagd. Eine Voraussetzung für den Einsatz von Lebendfallen ist, dass diese die Tiere unversehrt lebend fangen. Das kann aber nicht gewährleistet werden. Diese Art der Fallen stellt ein erhebliches gesundheitliches Risiko für die Tiere dar. Die Tiere geraten in Panik und bekommen Angst. Sie verletzen sich daraufhin in den Käfigen; denn Angst zählt bei Tieren zu den stärksten Empfindungen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Fallen selektiv fangen müssen. Dies tun auch Lebendfallen nicht. Auch ist nicht klar, warum überhaupt noch Fallen eingesetzt werden müssen.

In der Jagdstrecke 2019/2020 wurden nur 27 % der Waschbären und nur 4 % der Füchse mit Fallen gefangen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch allgemein die Jagd auf Füchse und Waschbären kritisch sehen. Auch hierauf habe ich bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon hingewiesen.

Im Jahr 1930 wurden vier Exemplare des Waschbären ausgesetzt. Dieser durfte bis 2015 ohne jegliche Schonzeit gejagt werden. Das Ergebnis dieser ausgeprägten Bejagungsstrategie sehen wir nun: eine Überpopulation, welche wiederum durch eine Bejagung in den Griff bekommen werden soll.

Zu den Füchsen. Im Zeitraum 2019/2020 wurden in Hessen fast 27.000 Füchse getötet. Die Jagd auf Füchse ist sinnlos. Das zeigen Vergleiche mit Gebieten, in denen der Fuchs nicht bejagt wird, z. B. im Nationalpark Bayerischer Wald. Dort werden in einem Bereich Füchse seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr bejagt, und der Bestand der Füchse hat sich stabilisiert.

Wenn Füchse nicht bejagt werden, schließen sie sich zu Rudeln zusammen, ähnlich wie Wölfe. Im Rudel bekommt nur das Alphatier Junge. Wenn die Sozialstruktur nicht immer wieder zerschossen wird – im wahrsten Sinne des Wortes –, bekommen die Füchse weniger Nachkommen, und das Durchschnittsalter der Füchse ist höher.

Füchse jagen angeblich geschützte Tierarten. Das allerdings ist nicht belegt. Ein Fuchs ernährt sich zum großen Teil von Mäusen. Pro Fuchs sind es etwa 3.000 Mäuse im Jahr. In Hessen hatte man im letzten Jahr über den Einsatz von Gift in den Wäldern zur Bekämpfung der Überpopulation der Mäuse diskutiert, dies zum Glück aber nicht zugelassen. Eine Option wäre, die Bejagung des Fuchses einzustellen.

Mit diesem Wissen ist es schäbig, stets den Fuchs, den Waschbären oder andere Tiere als Vernichter von geschützten Tierarten zu geißeln. Was diese Tiere ihre Existenz kostet, sind die Klimakrise, der Verlust von geschützten Lebensräumen, der Pestizideinsatz und die Überdüngung – nicht die Füchse oder die Waschbären.

Zum Zweiten wollen wir das Verbot des Haustierabschusses. Zurzeit können Hunde und Katzen unter bestimmten Bedingungen in hessischen Wäldern erschossen werden. Im letzten Koalitionsvertrag hatten die Regierungsfraktionen vereinbart, die Regelungen zur Tötung wildernder Tiere, Hunde und Katzen, einer wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen und gegebenenfalls zu ändern. Es gab ein Fachgespräch auf Einladung der GRÜNEN, wo sich alle Fachvertreterinnen und -vertreter für ein Verbot des Haustierabschusses aussprachen. Passiert ist allerdings gar nichts. Es bestehen genügend Möglichkeiten, um gegen wildernde Hunde und deren Halterinnen und Halter vorzugehen. Nach der hessischen Hundeverordnung gelten Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen, als gefährlich. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig, und es müssen strenge Auflagen eingehalten werden.

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (DIE LINKE):

Bei Katzen existieren keinerlei wissenschaftliche Belege, dass diese die Singvogelpopulation in einem relevanten Maße beeinträchtigten. Fallenjagd und Haustierabschuss sind jedoch nicht Teil der Lösung, und daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)