Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus zu Besoldung und Corona-Prämien in Hessen

Hermann SchausInnenpolitikWirtschaft und Arbeit

In seiner 88. Plenarsitzung am 11. November 2021 diskutierte der Hessische Landtag über die zukünftige Besoldung und Versorgung in Hessen sowie der Gewährung einer Corona-Sonderzahlung. Dazu die Rede unseres beamtenpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist als Dringlicher Gesetzentwurf sehr kurzfristig vorgelegt worden. Ich will zunächst darauf hinweisen, dass ich es gut finde, dass es in Hessen eine sehr zügige Tarifverhandlung gab, mit einem entsprechenden Abschluss am 15. Oktober dieses Jahres. Ich finde es im Übrigen auch gut, dass es eine zeitgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten gibt – ob es eine inhaltsgleiche Übertragung gibt, also 1 : 1, wie es Herr Bauer gesagt hat, daran habe ich leichte Zweifel. Aber das werden wir noch an anderer Stelle diskutieren. Schlecht ist bei diesem Verfahren natürlich, dass es wieder keine Beteiligung der Gewerkschaften gibt, wie es im Hessischen Beamtengesetz vorgesehen ist, a) weil es wieder als Fraktionsgesetz eingebracht wurde, nicht aber von der Landesregierung, b) weil man in der Tat über Details reden muss. (Zuruf Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten)) – Herr Dr. h.c. Hahn, lassen Sie mich einmal zu Ende reden; dann verstehen Sie vielleicht, was ich damit sagen will. (Zurufe Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten)) – Ich warte gern, bis Sie fertig sind. (Zuruf: Die Zeit läuft trotzdem!) – Ja, die Zeit läuft dann halt. – Die Begründung der einbringenden Fraktionen, weshalb dies jetzt so dringlich gemacht werden müsse, ist die Corona-Prämie, die bis Februar 2022 ausgezahlt werden soll. Im Innenausschuss habe ich hierzu schon gesagt, dass ich es für sinnvoller hielte, dass man mit den Gewerkschaften ein geordnetes Verfahren, ein Beteiligungsverfahren, durchführte, auch bei diesem Gesetzentwurf, weil es eben nicht 1 : 1 übertragen wird. Ich habe auch gesagt, dass man dies damit hätte lösen können, indem man die Frage der Corona-Prämie abgetrennt, diese jetzt in den Landtag eingebracht und die reiflichen Erhöhungen, die erst zum 01.08. des nächsten Jahres beginnen, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ordentlich beschlossen hätte. Dies wäre möglich gewesen; bedauerlicherweise haben die Fraktionen das anders gesehen. Ich habe in der Tat Zweifel, was die 1:1-Übertragung beinhalten soll. Ich bin mir unsicher, ob es für Versorgungsempfänger auf dieser Grundlage eine Corona-Prämie geben wird. Falls nicht, stellt sich natürlich die Frage, warum es diese nicht geben wird, weil sie sozusagen Bestandteil des Tarifergebnisses ist. Auch stellt sich mir eine Frage in Bezug auf die Umrechnung von Mindest- und Festbeträgen, die im Tarifvertrag ebenfalls vereinbart wurden, also: die Regelung bzw. die Erhöhung von mindestens 65 € bzw. 35 € bei den Auszubildenden, und wie dies in entsprechende Prozenterhöhungen umgerechnet wird. Meine Damen und Herren, ich habe mir die Tabelle einmal angeschaut: Es wird im Jahr 2023 eine Erhöhung von 1,89 % vorgenommen. Im Tarifvertrag sind 1,80 % vereinbart. Das ist mehr, weil die Regierungsfraktionen sagen, dass diese Mindest- und Festbeträge eine „leistungsfeindliche Einebnung der Abstände der einzelnen Besoldungsgruppen“ seien. Ich finde, dies ist eine interessante Aussage. Also, die Tarifparteien wollten sehr bewusst die unteren Einkommensgruppen und die Ausbildungsvergütung stärker anheben. Inwieweit dies leistungsfeindlich ist, das bleibt das Geheimnis der einbringenden Fraktionen und vielleicht auch der Landesregierung. Das ist aber zumindest ein Punkt, bei dem es keine Übertragung gibt. Weiterhin stellt sich die Frage der weiteren Ausgestaltung der Kriterien, die auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Änderung der Besoldungstabelle führen müssen. Auch dies trifft die unteren Einkommensgruppen stärker. Wenn man das genauer betrachtet – ich habe jetzt nur die Grundtabelle von 2022 genommen, was diese 65 € Mindestbetrag angeht –, dann stellt man fest, von der Anhebung um 1,89 % profitieren all diejenigen ab der Vergütungsgruppe A 12. Das ist genau der Punkt. Sie profitieren davon, sie bekommen nämlich mehr, als im Tarifvertrag steht, während die anderen logischerweise weniger bekommen, als im Tarifvertrag steht. Je weiter unten man angesiedelt ist, also mittlerer Dienst usw., umso weniger bekommt man. Das muss diskutiert werden, insbesondere nachgeholt in einer mündlichen Anhörung, die wir vereinbart haben. Eine 1:1-Übertragung sieht in der Tat anders aus. (Beifall DIE LINKE)