Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus zur Sicherstellung der Direktwahlen in den Kommunen in Zeiten der Pandemie

Hermann Schaus
Hermann SchausCoronaKommunales

In seiner 49. Plenarsitzung am 4. Juli 2020 diskutierte der Hessische Landtag über eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die sicherstellen soll, dass Kommunalwahlen auch während der Corona-Pandemie ohne Probleme durchgeführt werden können. Dazu die Rede unseres kommunalpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Manchmal verstehe ich die Beiträge nicht. Dies war auch bei meinem Vorredner der Fall.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Meine Güte, um was geht es hier eigentlich? Am 24. März haben wir in erster und zweiter Lesung ohne Aussprache eine Änderung der HGO an zwei Punkten vorgenommen. Der erste Punkt bezieht sich auf die Verkleinerung der Parlamente, Notparlamente, § 51a. Das hat bereits zu einigen Irritationen geführt. Wir haben im Innenausschuss schon mehrmals darüber diskutiert. Die Auslegung dessen, was „dringliche Angelegenheiten“ sind, die dem „öffentlichen Wohl“ dienen und „keinen Aufschub dulden“, hat auch vor Ort zu Irritationen geführt. Dazu gibt es zwar Auslegungshinweise. In manchen Fällen haben aber die Bürgermeister und vor allem die Stadtverordnetenvorsteherinnen und ‑vorsteher eigene Interpretationen eingebracht. Es wurde alles für dringlich erklärt und dem Haupt- oder dem Finanzausschuss übertragen.

Diesem Gesetz haben wir als einzige Fraktion damals nicht zugestimmt. Wir haben uns der Stimme enthalten, weil wir schon damals Bedenken hatten. Heute kann ich dazu nur sagen: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Insofern ist es notwendig, jetzt die Diskussion zu führen und eventuell, sei es über Verwaltungshandeln oder eine gesetzliche Novellierung, noch einmal nachzuschärfen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich erinnere daran, wie zu Beginn der Pandemie, im März, die Stimmung insgesamt war. Damals hatten wir nur eine eintägige Plenarsitzung. Wir hatten alle große Ängste, dass parlamentarische Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Angesichts dieser Situation ist diese Gesetzesnovellierung seinerzeit zustande gekommen, und zwar in aller Eile.

Zu § 51a ist mittlerweile auch eine Verwaltungsgerichtsentscheidung getroffen worden. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist entschieden worden, dass es nicht möglich ist, die Entscheidung einfach dem Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. All das muss natürlich bei der konkreten Arbeit bis zu den Kommunalwahlen berücksichtigt werden.

Jetzt sagt die SPD – das ist genau der Punkt, und deshalb habe ich meinen Vorredner überhaupt nicht verstanden –: Wir haben beschlossen und im Gesetz verankert, dass entweder am 1. November oder am 14. März gewählt wird, aber nicht dazwischen. – Das ist tatsächlich so. Herr Bauer hat bereits darauf hingewiesen, dass nicht vor dem 1. November 2020 gewählt werden soll. Man muss aber den gesamten Gesetzentwurf lesen. Ich lese Ihnen einmal vor, was beschlossen wurde. Unter Nr. 2 heißt es:

In einer Abwägung der betroffenen Rechtsgüter wird der früheste Termin für die Durchführung der Bürgermeisterwahlen im Zeitraum von April bis Oktober 2020 gesetzlich auf den 1. November 2020 bestimmt.

So weit d’accord.

Angesichts der Nähe der allgemeinen Kommunalwahlen am voraussichtlich 14. März 2021 können die zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaften auch beschließen, dass die Wahl des Bürgermeisters ausnahmsweise erst gemeinsam mit der allgemeinen Kommunalwahl erfolgt.

Hier wird doch ausgesagt: entweder 1. November oder – –

(Zuruf)

– Die können das beschließen: Sie machen es am 1. November oder am 14. März. – Die Forderung der SPD ist doch berechtigt, auch zwischen diesen beiden Zeitpunkten Wahlen zuzulassen. Deswegen ist dieses Anliegen auch berechtigt, das wir unterstützen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)