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Rede

Janine Wissler: Neues Vergabegesetz kommt - große Probleme bleiben

Janine WisslerWirtschaft und Arbeit

In seiner 79. Plenarsitzung am 06. Juli 2021 debattierte der Hessische Landtag zur Zweiten Lesung zur Novelle des Vergabe- und Tariftreuegesetzes. Dazu die Rede unserer wirtschaftspolitischen Sprecherin Janine Wissler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, ein Vergabegesetz regelt oder, besser gesagt, soll regeln, wie die öffentliche Hand Waren und Leistungen einkauft. Dabei wäre aus unserer Sicht besonders wichtig: Öffentliche Aufträge dürfen nicht an schwarze Schafe gegeben werden, die Tarifverträge sowie soziale und ökologische Standards unterlaufen. Die sollten nicht mit öffentlichen Aufträgen belohnt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Dadurch sollen die Beschäftigten geschützt werden, die Tarifverträge gestärkt werden und die seriös kalkulierende Konkurrenz gestärkt werden, die dann bei öffentlichen Aufträge zum Zuge kommt. Damit kann erreicht werden, dass ganz konkret Arbeits-, Lebens- und Umweltbedingungen der Menschen in Hessen und in den Produktionsländern verbessert werden. Das wären Anforderungen an ein modernes, an ein sinnvolles, an ein wirkungsvolles Vergabegesetz.

Das schwarz-grüne Gesetz genügt diesen Anforderungen nicht. Leider verpassen Sie auch jetzt die Chance, durch die Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Leider hält das Gesetz nicht, was der Name verspricht. Es wird weder dafür gesorgt, dass es eine faire Vergabe gibt, noch ist es ein echtes Tariftreuegesetz, und deshalb ist es ein schlechtes Gesetz. Das haben Sie in der Anhörung auch mehrfach bescheinigt bekommen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Wir hatten eine sehr interessante Anhörung zum Vergabegesetz. Dabei hat sich unser Eindruck bestätigt, dass eine Chance vertan wurde, dass Hessen zukünftig fair und nachhaltig einkauft und ausschließlich fair und nachhaltig einkauft. Dieses Ziel nennen Sie als Anspruch des vorliegenden Gesetzes. Dem wird es aber nicht gerecht, weil es einfach bei unverbindlichen Kannkriterien bleibt, bei nicht vorgesehenen Kontrollen und bei anderen Freiwilligkeiten sowie Schwammigkeiten. Frau Kollegin Barth hat es schon gesagt: Der nächste Etikettenschwindel ist die Benennung als Tariftreuegesetz; denn die verpflichtende Tariftreue betrifft weiterhin nur den ÖPNV-Bereich.

Der DGB hat in seiner ausführlichen und sehr lesenswerten Stellungnahme umfangreich dargelegt, warum dieses Gesetz leider ein Totalausfall ist. Da haben die Gewerkschaften sehr recht. Dieses Gesetz schützt die Tarifverträge nicht.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Bemerkt wurde durch die Anzuhörenden auch, dass Sie auf die Evaluierung, die Sie beim letzten Mal noch ins Gesetz geschrieben hatten – nach drei Jahren –, dieses Mal gleich ganz verzichtet haben. Wir haben das letzte Mal sehr häufig nachgefragt, was mit der Evaluierung ist. Ich sage es einmal so: Nach den Erfahrungen mit dem Rumgeeiere und dieser schlechten Evaluierung ist das nachvollziehbar. – Der DGB spricht von der mit Abstand schlechtesten Evaluierung eines Landesvergabegesetzes überhaupt, die je publiziert worden ist. Ich finde, das ist wirklich ein zutreffendes Zeugnis, dass Sie überhaupt nicht vernünftig evaluiert haben.

Was die Gewerkschafterinnen und die Gewerkschafter aus der Praxis stattdessen erzählt haben, nämlich welcher Druck auf die Löhne existiert und wie sich gerade die Löhne im Baubereich in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern entwickeln, zeigt uns, dass dieses Gesetz eben nicht wirkt. Es schützt die Tarifverträge nicht. Es schützt die Beschäftigten nicht, meine Damen und Herren.

Sie haben in Hessen auch darauf verzichtet – gerade nachdem wir bundesweit über das Lieferkettengesetz und darüber diskutieren, wie man es schaffen kann, dass es auch in den Produktionsländern faire Bedingungen gibt, was das Lieferkettengesetz der Bundesregierung leider überhaupt nicht sicherstellt, weil es auch jede Menge offene Scheunentore und so viele Ausnahmetatbestände hat, dass es sowieso nur für ein paar Unternehmen überhaupt gilt –, so etwas wie die ILO Kernarbeitsnormen wenigstens in das Gesetz zu schreiben. Warum verpflichtet man sich denn auf die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, wenn man das dann überhaupt nicht in den Gesetzen festschreibt und berücksichtigt?

Ich verstehe überhaupt nicht, Herr Dr. Naas, warum Sie Angst vor diesem Gesetz haben und von irgendwelchen Monstern, von Godzilla, Bürokratiemonstern und Gremlins, sprechen.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Herr Dr. Naas, davon einmal abgesehen, dass Tarifverträge nichts sind, wovor ein normaler Mensch Angst haben muss. Tarifverträge schützen Beschäftigte, schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Man muss davor keine Angst haben.

(Beifall DIE LINKE und SPD – Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Ganz sicher ist ein solches Gesetz kein Monster, sondern es ist sinnvoll, dass die öffentliche Hand so einkauft, dass ökologische und soziale Standards nicht unterlaufen werden. Das hat nichts mit Monstern zu tun, sondern das hat etwas damit zu tun, dass öffentliche Gelder – das sind alles Steuermittel – vernünftig ausgegeben werden. Ich finde, es ist kein vernünftiger und nachhaltiger Umgang mit Steuergeld, wenn man Aufträge an Unternehmen vergibt, die nicht seriös kalkulieren, die viel zu billige Angebote abgeben und die Dienstleistungen gar nicht oder aber auf dem Rücken der Beschäftigten erbringen. So kann man mit Steuergeld nicht umgehen, deswegen ist es im Nachhinein auch teurer, als wenn man gleich sagt, welche Kriterien und Standards man anlegt. Deshalb ist es notwendig, dass die öffentliche Hand solche Kriterien festlegt. Das hat mit Bürokratie und Monstern nichts zu tun. Das hat etwas mit fairen Bedingungen und guter Arbeit zu tun.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Genau das wäre doch notwendig, dass eben nicht der Billigste zum Zug kommt, dass der Staat eben nicht an der einen oder anderen Stelle ein paar Euro spart und am Ende Löhne aufgestockt werden müssen, weil sie nicht zum Leben reichen, sowie die Umweltfolgen wieder bewältigt werden müssen. Ein gutes Vergabegesetz müsste wirklich Leitplanken für Beschäftige, die im öffentlichen Auftrag arbeiten, festlegen und Druck auf den Markt ausüben, um auch für andere Beschäftigte, die nicht im öffentlichen Auftrag arbeiten, etwas verbessern zu können.

Deswegen ist ein ganz zentraler Punkt, dass ein solches Gesetz die Subunternehmerketten kappen muss. Wir haben immer gesagt: maximal drei beteiligte Unternehmen, dann muss Schluss sein. – Das sehen wir doch gerade. Es gibt einen Unternehmer, der sich als Generalunternehmer um den Auftrag bewirbt, und der vergibt die Aufträge dann weiter an Subsubsubsubsubunternehmen. Am Ende kommt so etwas dabei heraus wie Bauarbeiter, die für 1,02 € auf einer öffentlichen Baustelle in Wiesbaden arbeiten. Das liegt doch genau daran, dass es keine Generalunternehmerhaftung in diesem Gesetz gibt. Die brauchen wir aber. Wer sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, der muss dafür geradestehen, dass alle, die im Rahmen dieses Auftrags arbeiten, auch zu den vernünftigen Bedingungen arbeiten. Der kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen und sagen: Ich habe den Auftrag weitergegeben.

(Beifall DIE LINKE)

Dann brauchen wir es auch nicht. Wenn sich jeder Generalunternehmer damit aus der Haftung ziehen kann, dass er das einfach an Nachunternehmer weitergibt, dann brauchen wir das nicht. Deshalb brauchen wir diese Regelung auch bei Bauaufträgen. Das hat Ihnen die IG BAU auch lang und breit erklärt.

Wir sind der Meinung – ich kann nicht mehr alle Argumente gegen dieses Gesetz nennen, aber das Schöne ist, es gibt noch eine dritte Lesung, sodass ich das am Donnerstag noch einmal länger ausführen kann –, wir brauchen für die Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt, einen Landesmindestlohn. Selbstverständlich brauchen wir den. Den haben wir in anderen Vergabegesetzen auch. Den brauchen wir, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Es kann nicht sein, dass es Menschen gibt, die für das Land Hessen, im Auftrag des Landes Hessen arbeiten, bei denen der Lohn nicht ausreicht, um davon leben zu können oder später eine Rente zu haben, von der sie leben können. Deshalb ist es notwendig, ein solches Gesetz zu schaffen. Der Gesetzentwurf der SPD war sinnvoll. Der Gesetzentwurf der FDP war, wie zu erwarten war, ziemlich unbrauchbar. Der schwarz-grüne Gesetzentwurf macht das bisherige Gesetz noch schlechter, als es vorher war. Wir brauchen ein gutes Vergabegesetz, wir haben mehrfach eines eingebracht. Ich glaube, wir haben alleine vier Gesetzentwürfe eingebracht.

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wo ist denn Ihr Gesetzentwurf?) – Wo unser Entwurf ist?

Präsident Boris Rhein:

Frau Wissler, Sie müssten so langsam zum Ende kommen.

Janine Wissler (DIE LINKE):

Herr Dr. Naas, wir haben, glaube ich, vier Vergabe- und Tariftreuegesetze in den Landtag eingebracht. Sie haben als FDP leider keinem davon zugestimmt, aber diese Gesetze haben etwas mit Respekt und Anerkennung von Arbeit zu tun.

Deswegen brauchen wir ein gutes und wirksames Vergabeund Tariftreuegesetz und nicht das, was Schwarz-Grün hier gerade vorgelegt hat. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)