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Rede

Janine Wissler zum Vergabe- und Tariftreuegesetz

Janine WisslerWirtschaft und Arbeit

In seiner 81. Plenarsitzung am 8. Juli 2021 diskutierte der Hessische Landtag abschließend über das neue Vergabe-- und Tariftreuegesetz. Dazu die Rede unserer Vorsitzenden und wirtschaftspolitischen Sprecherin Janine Wissler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren das Gesetz jetzt in dritter Lesung und hatten schon ausführliche Diskussionen und auch eine Anhörung dazu. Deswegen will ich mich darauf beschränken, noch ein paar Sachen zu sagen, die jetzt in der Debatte wieder falsch dargestellt wurden, Herr Kasseckert.

Das Gesetz heißt Vergabe- und Tariftreuegesetz. Wenn man ein Gesetz Tariftreuegesetz nennt, sollte man auch Tariftreue festschreiben. Das tun Sie aber nicht.

(Beifall Elke Barth (SPD))

Die Tariftreue ist nur im ÖPNV festgeschrieben und in keinem anderen Bereich.

(Elke Barth (SPD): Richtig!)

Ich habe Ihnen eben zugehört, und da haben Sie gesagt: Doch, doch, Tariftreue, aber wir gehen über den Mindestlohn nicht hinaus. – Der Mindestlohn ist kein Tariflohn. Das ist ein ganz großer Unterschied. Der Mindestlohn, der gerade um 10 Cent auf sensationelle 9,60 € erhöht wurde, ist eine Krücke, die man gesetzlich einführen musste, weil die Flächentarifverträge kaum noch Geltung haben. Aber der Mindestlohn ist kein Tariflohn.

Sie haben als Schwarz-Grün doch sogar zum Ziel erklärt, dass man Flächentarifverträge wieder stärken will. Warum tun Sie es dann nicht in dem Gesetz, in dem Sie regeln, wie die öffentliche Hand einkauft? Sie könnten deutlich machen: Die Tarifverträge gelten, und zwar nicht nur im Bereich des ÖPNV, sondern allgemein. Wer sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, ob im Bereich des Baugewerbes oder in welchem Bereich auch immer, der muss Tarifverträge einhalten. – Das hätten Sie festschreiben müssen, aber das haben Sie nicht getan.

Deswegen ist das Gesetz eine Mogelpackung.

(Elke Barth (SPD): Ja!)

Es steht Tariftreue drauf; die ist aber nicht drin. Es bleibt weit hinter dem zurück, was andere Tariftreuegesetze in anderen Bundesländern leisten.

Den Mindestlohn schreiben Sie auch nicht fest. Es gibt ja keinen Landes-Mindestlohn. Dass Bundesgesetze auch in Hessen gelten, darauf müssen Sie nicht extra hinweisen. Natürlich gilt der gesetzliche Mindestlohn; der gilt grundsätzlich erst mal für alle. Dafür brauchen wir kein Vergabegesetz.

Wenn Sie überhaupt von Mindestlohn reden, dann hätten Sie unserer Forderung nachkommen müssen, zu sagen: Wir machen einen vergabespezifischen Mindestlohn. Wer im Auftrag des Landes Hessen arbeitet, soll das nicht für einen gesetzlichen Mindestlohn von nur 9,60 € tun, sondern er soll so gut verdienen, dass er damit zumindest über der Schwelle liegt, dass er nicht in die Altersarmut geht.

Ein höherer Vergabe-Mindestlohn war daher eine Forderung auch der Gewerkschaften. Aber nichts davon haben Sie getan. Deswegen ist es weder ein Gesetz, das den Mindestlohn festlegt, noch ist es ein Gesetz, das Tariftreue festlegt, sondern es ist wirklich ein zahnloser Tiger.

Ich habe das schon einmal gesagt: Das Gesetz war vorher schon ein zahnloser Tiger, und mit dieser Novelle des Gesetzes haben Sie ihm jetzt noch die letzte Kralle gezogen. Es führt überhaupt nicht zu Verbesserungen, es führt überhaupt nicht zu Regulierung. Das kritisieren wir, meine Damen und Herren.

(Vereinzelter Beifall DIE LINKE und SPD)

Sie führen jetzt immer und immer wieder die Bauunternehmer auf und sagen: Es gibt Bauunternehmen, die sich gar nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben wollen. – Wir waren alle bei der Anhörung dabei und haben das gehört. Die Argumentation von Bauunternehmen ist aber auch gewesen, dass nach ihrer Erfahrung bei öffentlichen Aufträgen oft der Billigste zum Zuge kommt

(Elke Barth (SPD): Genau!)

und die, die Lohndumping betreiben. Sie haben die Erfahrung gemacht, dass die, die faire Löhne bezahlen, die Berufsausbildung anbieten, das Nachsehen haben.

Herr Kasseckert, könnten Sie mir Ihre Aufmerksamkeit schenken? Ich versuche, mich mit Ihnen auseinanderzusetzen.

(Heiko Kasseckert (CDU): Wir reden vom selben Thema!)

– Das ist schön.

Wenn ein Unternehmen sich mehrfach bewirbt und dann wirklich die günstigsten Angebote zum Zuge kommen, ist das ein Problem. Deswegen haben wir z. B. mehrfach vorgeschlagen, dass man das allergünstigste Angebot, wenn es einen gewissen Prozentsatz unter dem Durchschnittspreis liegt, sogar aus der Wertung herausnimmt, weil man davon ausgehen muss, dass es nicht seriös kalkuliert ist.

Diese Erfahrung haben wir auch immer wieder bei Ausschreibungen gemacht, z. B. im ÖPNV-Bereich, wo Busunternehmen sehr günstige Angebote abgegeben haben, die überhaupt nicht seriös kalkuliert waren, und am Ende pleitegegangen sind. Dummerweise konnte dann kein Schulbusverkehr mehr stattfinden, weil das Busunternehmen in die Pleite gegangen ist.

Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, hat wörtlich zu Ihrem Gesetzentwurf gesagt:

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind im Kampf gegen Lohndrückerei und schlechte Arbeitsbedingungen wieder einmal ein Totalausfall.

Da hat Michael Rudolph leider recht. Dieses Gesetz ist wirklich ein völliger Ausfall. Sie wenden nicht einmal die Möglichkeiten nach der europäischen Entsenderichtlinie an, nicht einmal das. Sie bleiben weit hinter dem zurück, was nach Europarecht möglich wäre, was andere Bundesländer machen. Deswegen ist es einfach enttäuschend.

Die öffentliche Hand, das Land Hessen vergibt damit wirklich die Möglichkeit, Leitplanken zu setzen und zu sagen: Öffentliche Aufträge bekommt niemand, der Lohndumping betreibt, der Umweltstandards unterläuft, der nicht garantiert, die ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten.

So jemand darf nicht durch öffentliche Aufträge belohnt werden. Das ist unsere feste Überzeugung. Deswegen wäre es sinnvoll gewesen, man hätte das auch ins Vergabe- und Tariftreuegesetz geschrieben. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)