Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Wahlrecht II

Dr. Ulrich J. Wilken
Ulrich WilkenDaten- und Verbraucherschutz

Rede Ulrich Wilken September 2017 im Hessischen Landtag

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Erfurth, an einer Stelle haben Sie mich gründlich missverstanden. Selbstverständlich müssen wir dafür das Grundgesetz ändern. Das habe ich auch gesagt. Ich will mich jetzt nicht damit befassen, ob das die Mehrheitsmeinung ist, oder ob wir hier eine Minderheitenmeinung vertreten. Ich sage ganz ausdrücklich: Das Demokratieprinzip steht der Auffassung entgegen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger das Recht zu wählen haben. Denn wer in dieser Demokratie lebt, ihren Regeln und ihren Gesetzen unterworfen ist, hat demokratietheoretisch auch das Recht, diese Regeln im Parlamentarismus durch Wahlen und Abstimmungen mit zu bestimmen.

Ich habe gesagt, dass das in anderen Ländern – ich meine jetzt keine Bundesländer – durchaus auch möglich ist. Ich habe Jahre lang in Neuseeland gelebt und von dem Recht Gebrauch machen können. Wer hier Eingebürgert werden will, kann das selbstverständlich gerne tun. Von daher teile ich Jos glänzende Augen. Das ist ein tolles Gefühl. Ich wollte damals in Neuseeland nicht eingebürgert werden, habe aber durchaus am politischen Leben durch Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen. Uns ist nicht einsichtig, dass der Bulgare, der drei Monate hier lebt, an der Kommunalwahl teilnehmen darf, aber ein Asiate, der seit 20 Jahren hier sein Geschäft betreibt, darf es nicht. Diese Teilhabe wollen wir ermöglichen. Darin besteht die Differenz. (Beifall bei der LINKEN)