Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus zur Änderung des hessischen Sicherheitsprüfungsgesetzes

Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Hermann Schaus

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir haben uns bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs kritisch geäußert. Nach der Anhörung von Sachverständigen sehen wir uns darin bestätigt. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

Die Mängel im Gesetz zu Sicherheitsüberprüfungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz werden nämlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht behoben. Die drei Hautgründe möchte ich benennen.

Erstens. Wir haben als LINKE schon die vorangegangene Novelle aus prinzipiellen Gründen abgelehnt. Die damaligen Ablehnungsgründe bleiben auch im neuen Gesetz bestehen. Das wurde sehr qualifiziert z. B. von den Datenschützern Rhein-Main im Innenausschuss vorgetragen.

Die mangelnde Kontrolle des Geheimdienstes steht immer weiteren und tiefer greifenden Befugnissen entgegen. Wir wollen diese Eingriffstiefe in Bürgerrechte nicht und schon gar nicht ohne qualifizierte rechtliche wie parlamentarische Kontrolle.

Zweitens. Vom Hessischen Datenschutzbeauftragten wie auch von weiteren Sachverständigen wurde deutliche Kritik an der Einbeziehung der Schufa per Gesetz geübt. Das ist schon dargestellt worden. Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die Datenlage und die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, diese nachvollziehen oder gegen Fehler vorzugehen, geht gegen null. Die Einbeziehung der Schufa konnte nicht erklärt werden.

Drittens. Aus unserer Sicht konnte weder mit dem Landesamt noch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geklärt werden, ob mit den Gesetzesänderungen föderale Probleme behoben oder verstärkt werden.

Einerseits sagte das Bundesamt, die Regelungen auf der Bundesebene seien schon wieder zu novellieren. Andererseits soll das hessische Recht an Bundesrecht angeglichen werden. Das ist ein großer Widerspruch.

Zudem machte das Bundesamt in der Anhörung eine Fülle von Änderungsvorschlägen. Das ließ sich so für mich überhaupt nicht auflösen. Aber in einem Zweijahresrhythmus Gesetze im Bund in den Ländern zu novellieren, wirkt wie ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Rechtsklarheit schafft das nicht.

Dem Änderungsantrag der SPD können und wollen wir zustimmen. Er versucht wenigstens, einen Teil der Kritik aufzunehmen und zu beheben.

Die Regierungsfraktionen werden diesen Änderungsantrag aber ablehnen – wie alle Vorschläge der Opposition –, und ein gutes Gesetz würde es aus unserer Sicht auch bei Berücksichtigung des Änderungsantrags der SPD-Fraktion nicht werden.

Deshalb bleibt es so oder so bei einem Nein der LINKEN zu den immer neuen Änderungen an dem insgesamt nicht guten Sicherheitsüberprüfungsgesetz.

(Beifall DIE LINKE)