Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hermann Schaus zur Änderung des Kirchensteuergesetzes

Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Sechstes Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes

Hermann Schaus

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Lichert, ich sage es einmal so: Wenn ich nicht schon lange Jahre der evangelischen Kirche angehören würde – nach dieser Rede wäre ich eingetreten, das kann ich Ihnen nur sagen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um das einmal klar und deutlich abzugrenzen: Auch wir als LINKE haben natürlich bestimmte Forderungen. Ich will auch darauf hinweisen, dass das Grundgesetz die Trennung von Kirche und Staat festlegt. Allerdings genießen insbesondere christliche Kirchen auch besondere Vorzüge, und um die geht es ja, z. B. um das Erheben der Kirchensteuer durch die Finanzämter, die dann, um einen entsprechenden Verwaltungsbeitrag reduziert, an die katholische und an die evangelische Kirche abgeführt wird.

Wir als LINKE setzen uns für die Religionsfreiheit aller in Deutschland lebenden Menschen ein. – Da sind wir schon einmal ganz unterschiedlich zu Ihnen. Dazu gehört es, dass keine Religion staatlich bevorzugt und keine benachteiligt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Gleichzeitig erkennen wir aber die Bedeutung und gesellschaftliche Verankerung der Religionen an; denn eine Trennung zwischen Kirche, Staat und Religion heißt für uns auch, dass Religionen gleichberechtigt ausgeübt werden können und dürfen. Dazu gehört für uns auch, dass religiöse Vereinigungen soziale und kulturelle Aufgaben ausfüllen und staatliche Förderung wie alle anderen Verbände erhalten und erhalten dürfen.

Wir begrüßen es, dass die katholische und die evangelische Kirche von ihren Mitgliedern keine finanziellen Vorteile aus den Säumniszuschlägen, die bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen durch die Finanzämter erlassen werden, erhalten und erlangen möchten, und stimmen deshalb auch der Gesetzesvorlage zu.

(Beifall DIE LINKE)