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Rede

Saadet Sönmez zum Sozialgesetzbuch

Saadet SönmezJustiz- und RechtspolitikSoziales

In seiner 134. Plenarsitzung am 24. Mai 2023 diskutierte der Hessische Landtag über Änderungen im Sozialgesetzbuch. Dazu die Rede von Saadet Sönmez, Mitglied im Sozialausschuss.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Die Abschaffung des sogenannten „dritten Lebensabschnitts“ im Rahmen der Eingliederungshilfe setzt eine seit vielen Jahren von den Wohlfahrtsverbänden geforderte Verbesserung um. Das finden wir gut, und das findet auch unsere Zustimmung als DIE LINKE.

Die schriftlichen Stellungnahmen haben aber verschiedene Themen angesprochen. Zum einen bat der Landeswohlfahrtsverband um mehr Zeit für die Umstellung der Verfahren. Diesem Ansinnen wollen beide Änderungsanträge auch folgen. Ich muss ehrlich sagen, wir können das nicht so nachvollziehen, können da den LWV auch nicht so ganz verstehen. Wie uns seitens des Ministeriums bestätigt wurde – auf Nachfrage meiner Kollegin Petra Heimer hin –, handelt es sich hier um sehr wenige Fälle. Das Thema ist schon sehr lange auch hier in der Diskussion. Deshalb denke ich, dass eine zeitnahe Lösung möglich gewesen wäre, vor allem auch besser für alle Betroffenen gewesen wäre.

Andere Hinweise und Vorschläge greifen die Änderungsanträge aber leider nicht auf. Ich denke da vor allem an die Hinweise des VdK und der Lebenshilfe. Zum Beispiel weist die Lebenshilfe völlig zu Recht darauf hin, dass es nicht genügt, dass Menschen mit Behinderungen in Beiräte berufen werden, sondern dass dann eben auch die Assistenzkosten und die völlige Barrierefreiheit gesetzlich garantiert werden müssen, um die Teilnahme auch mit Leben zu füllen.

Ebenso zielführend wäre da das vorgeschlagene Monitoring für die Bewilligungszeiten von Anträgen, um sicherzustellen, dass Menschen schnell ihre Rechtsansprüche gewährt bekommen und unter Umständen nicht ewig warten müssen.

Auch der Hinweis des VdK Hessen-Thüringen auf die Clearingstelle zu niedrigschwelligen Bearbeitungen von Konfliktfällen wäre einer Würdigung eigentlich wert gewesen, damit Betroffene nicht ausschließlich den Rechtsweg offenstehen haben, wenn sie sich zu Unrecht ausgeschlossen oder benachteiligt fühlen.

Leider wurden diese Vorschläge, die auf den Kern der Inklusion und Benachteiligung zielen, von Ihnen nicht gewürdigt. Das finden wir schade. Da bitte ich um Nachbesserung, da diese Kernelemente bisher keinen Einzug in den Gesetzentwurf gefunden haben. Deshalb bitte ich da noch einmal um Nachbesserung und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)