Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Torsten Felstehausen - Bannwaldgesetz schützt nicht vor weiterem Flughafenausbau

Torsten FelstehausenUmwelt- und KlimaschutzVerkehr

In seiner 80. Plenarsitzung am 7. Juli 2021 diskutierte der Hessische Landtag über das neue hessische Bannwaldgesetz. Dazu die Rede unseres umweltpolitischen Sprechers Torsten Felstehausen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Verteidigerinnen und Verteidiger der hessischen Bannwälder! Seit dem Mittelalter werden Flächen als Bannwald ausgewiesen, in der Schweiz beispielsweise explizit als Schutz vor Lawinen. Schon damals war das Prinzip der vorausschauenden Planung bekannt; und die Menschen wussten, dass nur große und kräftige Bäume sie vor der großen Lawinengefahr schützen konnten.

Im 21. Jahrhundert müssen Menschen im Rhein-Main-Gebiet auch wieder vor Lawinen geschützt werden. Sie müssen geschützt werden vor den Gefahren des Raubbaus an der Natur durch Kies- und Sandabbau in einem überlebenswichtigen natürlichen Sperrgürtel mit seinen vielfältigen Schutzfunktionen. Der Bannwald ist nämlich nicht nur ein Naherholungsgebiet für den Menschen im Rhein-Main-Gebiet, er hat auch wichtige Funktionen in einem komplexen ökologischen System:

(Beifall DIE LINKE)

mit seinen Fähigkeiten, Wasser zu speichern und Feinstaub zu binden, mit seiner Fähigkeit, angesichts zunehmender Hitzesommer für eine natürliche Abkühlung zu sorgen, mit seiner lärmmindernden Wirkung und natürlich auch als Beitrag zu Artenschutz und Biodiversität.

Die Lawinen des 21. Jahrhunderts, vor denen die Bevölkerung geschützt werden muss, bestehen jetzt aus Stahl und Aluminium. Die Verkehrslawine auf den Straßen und der Flächenfraß von Fraport bedrohen die Menschen im RheinMain-Gebiet, und dagegen gibt es zu Recht einen Bannwald.

(Beifall DIE LINKE)

Aber diese Barriere wird immer löchriger, und so kann er seine wichtige Schutzfunktion immer weniger und immer unvollständiger übernehmen. In den vergangenen 60 Jahren sind alleine für den Sand- und Kiesabbau über 240 ha Bannwald den Kettensägen zum Opfer gefallen. Geht es nach den Plänen der Firma Sehring, sollen in den nächsten 15 bis 20 Jahren weitere 50 ha folgen. Das ist auch ein Kritikpunkt, den wir an der Stelle haben. All diese Anträge sind schon gestellt, und an diesen Stellen schützt das Gesetz nicht vor weiterem Raubbau an der Natur.

Aber dieser Wald – meine Damen und Herren, so steht es auch im Gesetz – ist unersetzlich, sprich: Er ist nicht zu ersetzen. Er ist auch nicht zu rekultivieren – im wahrsten Sinne des Wortes. Es reicht nämlich nicht, mickrige Bäumchen an einer anderen Stelle als Ausgleich zu pflanzen. Die komplexen ökologischen Funktionen lassen sich nicht auf Plantagen nachbauen. Deshalb ist es wichtig, den Wald in seiner jetzigen Form dauerhaft im Bestand zu schützen und zu bewahren.

(Beifall DIE LINKE)

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wollen Sie dem Raubbau Einhalt gebieten. Aus Sicht der LINKEN ist das durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht konsequent genug und nicht klar genug.

Bereits am 14. Juli 2014 diskutierten wir im Hessischen Landtag über die Verbesserung des Bannwaldschutzes. Damals haben wir als LINKE Sie gewarnt, ein Gesetz zu beschließen, das die wesentlichen Bedrohungen eben nicht verhindert. Wir haben Sie gewarnt, dass der industrielle Sand- und Kiesabbau weitergehen würde und der Raubbau am Bannwald mit Ihrem Gesetz nicht gestoppt werden könnte.

Daher haben wir im Jahr 2014 auch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich weiter ging und deutlich konkreter wurde. Alle Warnungen der Naturschutzverbände, der Anwohnerinnen und Anwohner und auch der LINKEN haben Sie damals in der Plenardebatte in den Wind geschlagen und ein Gesetz beschlossen, das den Bannwald eben schutzlos vor weiteren Eingriffen lässt. Heute stehen wir vor den gerodeten Flächen als sichtbares Zeichen der gescheiterten schwarz-grünen Regierungspolitik.

(Beifall DIE LINKE)

Als GRÜNE sind Sie seit 2014 in der Regierungsverantwortung. Über sieben Jahre haben Sie gezaudert, Sie haben abgewartet, und Sie haben zugeschaut, wie wertvoller Bannwald am Langener Waldsee den Profitinteressen weniger Firmen zum Opfer gefallen ist.

Dann reicht es eben nicht, sich wie Martina Feldmayer am 20.06.2018 vor den Hessischen Landtag zu stellen und zu sagen: Wir finden das auch nicht gut. – Nein, von den GRÜNEN in Regierungsverantwortung erwarten wir, dass den Ankündigungen auch Taten folgen – und das, solange die Rodungen noch nicht vollzogen worden sind. Das wäre an dieser Stelle Ihre Aufgabe gewesen.

(Beifall DIE LINKE)

Einen Teil unserer Forderungen bringen Sie jetzt erneut ein, und zwar sieben Jahre zu spät. Aber der Druck der Naturschutzverbände hat offensichtlich Wirkung gezeigt. Ich bin den verschiedenen Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden sehr dankbar dafür, dass sie an dem Thema tatsächlich drangeblieben sind und auf die GRÜNEN Druck ausgeübt haben, die diesen Gesetzentwurf letztendlich eingebracht haben.

(Beifall DIE LINKE)

Die Rodung von Bannwald soll zukünftig nur noch möglich sein, wenn die darunter liegenden Rohstoffe nicht an anderen Stellen abgebaut werden können. Das haben wir schon damals gefordert, und das ist auch heute richtig. Aber, meine Damen und Herren, liebe GRÜNE, Sie vergessen einen wesentlichen Treiber der Bannwaldrodung; denn mit keinem Ton gehen Sie auf den Flächenfraß ein, den die Expansion des Frankfurter Flughafens verursacht.

(Stephan Grüger (SPD): Hört, hört!)

Sie scheinen auch nicht bereit zu sein, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben; sonst hätten Sie die Gelegenheit genutzt, dies jetzt in das Gesetz zu schreiben. Wir als LINKE sagen: Wer den Wald schützen will, der muss eben auch sagen, wovor er geschützt werden soll. Daher wiederholen wir unsere Forderung von 2014, auch diese Gefahr des Flächenfraßes des Flughafens zu benennen und explizit in das Gesetz mit aufzunehmen. Daher werden wir wie 2014 einen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf einbringen.

(Beifall DIE LINKE)

Diese Ergänzung würde die Hürden für eine Abholzung des Bannwaldes um den Frankfurter Flughafen deutlich höherlegen. Das war doch die ursprüngliche Intention: Der Bannwaldparagraf sollte, als er zum ersten Mal formuliert wurde, genau vor diesen Infrastrukturprojekten schützen. Er sollte die Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet vor diesem Flughafen schützen; und er sollte deutlich machen: Der Flughafenausbau darf keinen einzigen Baum mehr fressen.

Wir hoffen, dass Sie dieses Mal aus dem Schaden am Bannwald und an der eigenen Glaubwürdigkeit gelernt haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Kettensägen in den hessischen Bannwäldern für immer verstummen. Ich hoffe, dass Sie unserem Änderungsantrag, den Flughafenausbau für den Bannwald zu stoppen, daher zustimmen werden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)