Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024
Rede
Torsten Felstehausen zum Datenschutz-Tätigkeitsbericht
In seiner 125. Plenarsitzung am 25. Januar 2023 diskutierte der Hessische Landtag den 50. Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof Dr. Alexander Roßnagel. Dazu die Rede unseres Parlamentarischen Geschäftsführers und datenschutzpolitischen Sprechers Torsten Felstehausen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Sehr verehrter Herr Prof. Dr. Roßnagel, auch wir, die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, danken Ihnen und Ihrem ganzen Team für die im vorletzten Jahr geleistete Arbeit ganz herzlich. Wir danken Ihnen aber auch ganz persönlich für den fachlichen Austausch, den wir mit Ihnen im Digitalausschuss haben dürfen. Sie sind dort ein ganz wichtiger Inputgeber. Sie sind eine Instanz, die letztlich nicht entscheidet, aber auf die man hört. Das halte ich für sehr wertvoll. Ich genieße diese Sitzungen und Ihre Statements dort. Das wollte ich einmal vorweg sagen.
Ja, das ist der 50. Bericht des hessischen Datenschutzbeauftragten. Es gibt jetzt 50 Jahre den Datenschutz. Er ist so wichtig wie noch nie. Einige der Vorrednerinnen und Vorredner haben es gesagt: Die Entwicklungen bei der Digitalisierung galoppieren voraus. Wir stehen vor ganz neuen Herausforderungen.
In dem Bericht können wir lesen, welche Herausforderungen es für den Datenschutz im Rahmen der Corona-Krise gab. Ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie an vielen Stellen standhaft geblieben sind. Das war sicherlich nicht ganz einfach.
Wir haben Empfehlungen von Ihnen bekommen. Da ging es z. B. um das Thema Videokonferenzsysteme. Darüber berichten Sie im 50. Bericht. Das ist mit Augenmaß, aber auch mit Pragmatismus zustande gekommen.
Sie haben sich immer dafür starkgemacht. Sie haben das abgewehrt, dass der Datenschutz gegen den Schutz der Gesundheit ausgespielt wird. Ich denke, da haben Sie eine ganz wichtige Rolle gespielt.
Es wurden gerade die Aufgaben angesprochen, die vor uns liegen. Da geht es um den Datenschutz und die Regulation der sozialen Netzwerke. Da gibt es von Ihnen einen guten Input. Sie gehen da auf viele Sachen ein. Herr Honka ist gerade auf die Fanpages bei Facebook eingegangen.
Es ist zu fragen, wie wir eigentlich zukünftig mit digitalen Gesundheitsleistungen umgehen wollen. Das ist etwas, was sicherlich noch besser geregelt werden muss, als es heute der Fall ist.
Ja, last, not least geht es um die Frage der künstlichen Intelligenz. Herr Kollege Leveringhaus, vielen Dank. Die wird uns zukünftig viel mehr als bisher beschäftigen. Wir haben in der vorletzten Sitzung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz schon einmal angerissen, das zu diskutieren.
Lieber Kollege Honka, ja, da klaffen manchmal die Reden und die Realität weit auseinander. Auf der einen Seite wird davor gewarnt, welche Risiken es gibt. Gleichzeitig setzt die Hessische Landesregierung Programme ein, die auf den Seychellen gehostet sind. Das Stichwort lautet PimEyes. Das ist natürlich etwas, was man mit Sorge betrachten muss. Das ist keine Frage. Wohin fließen eigentlich diese personenbezogenen Daten? Wer hat darauf Zugriff? Was wird damit gemacht?
Ja, ich glaube, wir können in Hessen auf unseren Datenschutzbeauftragten und sein Team auch etwas stolz sein. Denn er vertritt uns auch in Karlsruhe bei wichtigen Fragen zum Thema Anwendung der künstlichen Intelligenz wie Hessendata. Dort geht es um die Fragen, welche Zweckbindung es gibt. Ist sie ausreichend sichergestellt? Wie sieht die Eingriffsschwelle aus? All das wird dort diskutiert. Das Ergebnis werden wir im nächsten Monat erfahren. Ich bin froh, dass wir da eine so kompetente Person als Informationsfreiheits- und Datenschutzbeauftragten haben.
Das muss man auch sagen: Wir haben uns in den bisherigen Reden hauptsächlich darauf konzentriert, dass Herr Prof. Dr. Roßnagel der Datenschutzbeauftragte ist. Das gilt für alle Fragen hinsichtlich der personenbezogenen Daten. Er ist aber gleichzeitig auch der Beauftragte für Informationsfreiheit.
Das mag sich erst einmal so anhören, als seien das zwei Bereiche, die überhaupt nicht zusammenpassen. Ich glaube, das passt doch sehr gut zueinander. Denn die Transparenz der Daten ist ein wesentlicher Faktor unserer Demokratie. Deshalb haben Sie sich damit beschäftigt.
Sie haben in Ihrem Bericht erwähnt, wohin denn die Diskussionen zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit gehen. Auch das ist ganz wichtig. Sie haben sich in einer Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten z. B. mit der Frage der Transparenz beim Verfassungsschutz beschäftigt. Das mag sich für viele erst einmal sehr merkwürdig anhören. Auf der einen Seite gibt es ein Organ wie den Verfassungsschutz. Auf der anderen Seite gibt es Transparenz. Da scheint es Regelungsbedarfe zu geben.
Oder es geht um die Frage: Wie sieht es eigentlich mit dem Schutz der Whistleblower in Deutschland aus? Ich glaube, da haben wir noch Nachholbedarf. Da ist es gut, dass es eine klare Positionierung gibt.
Herr Dr. Roßnagel, ich wünsche Ihnen und Ihrem Team auch im 52. Jahr dieser Tätigkeit Standhaftigkeit und Konsequenz in der Aufgabenwahrnehmung. Sie können sich sicher sein – dazu muss man sagen, dass das auch die Mitglieder der anderen Fraktionen sagen –: Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihnen zu ermöglichen, Ihre Arbeit unabhängig wahrnehmen zu können. Denn, ich glaube, das ist das, was sowohl die Informationsfreiheit als auch der Datenschutz brauchen, nämlich eine unabhängige Stelle, die darüber wacht und Empfehlungen gibt. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit.
(Beifall DIE LINKE)