Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Ulrich Wilken - Landesregierung zeigt zu wenig Engagement gegen ‚Hate Speech‘

Ulrich Wilken
Ulrich WilkenAntifaschismusJustiz- und Rechtspolitik

In seiner 45. Plenarsitzung am 24. Juni 2020 diskutierte der Hessische Landtag über das Engagement der Landesregierung für einen starken und sicheren Rechtsstaat. Dazu die Rede unseres rechtspolitischen Sprechers Ulrich Wilken

Herr Dr. Präsident, danke. – Meine Damen und Herren!

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Bei meinem Vorredner fehlte am Schluss der Rede nur noch die Bemerkung: Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Ich will zu der fast schon Totenschändung von Voltaire anmerken: Ich glaube, es geht um den Schutz der politisch Andersdenkenden, nicht um den Schutz der nicht Denkenden.

(Beifall DIE LINKE, SPD und vereinzelt CDU)

Aus Worten werden Taten, aus Hass und Hetze werden rassistische Terrorangriffe. Insofern begrüßen wir alle Initiativen, die gegen Hass und Hetze auch im digitalen Netzwerk vorgehen. Da finden Sie uns an Ihrer Seite. Aber Ihr Jubelantrag ist, wie üblich, äußerst schwach.

Wir haben in den letzten Tagen gesehen, wie scharf staatliche Stellen reagieren können, wenn ihnen ein Zeitungsartikel nicht passt. Ich habe dazu eine andere Einschätzung als Sie, Herr Heinz. Das ist in Ordnung. Wir haben gelernt, wie scharf staatliche Stellen vorgehen können, wenn ihnen eine Meinungsäußerung nicht passt. Solche ambitionierten Reaktionen würde ich mir wünschen, wenn wir rassistische und faschistische Bedrohungen im Netz haben. Bei der

„taz“ ist das völlig falsch.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Heinz, ich hoffe, ich habe Sie eben missverstanden. Bei mir ist hängen geblieben, in der „taz“ würden Polizeibeamte verunglimpft, dann sind die Vorkommnisse in Stuttgart passiert, das erkläre das. – Das erklärt das überhaupt nicht. Was die Polizei in Stuttgart und das Innenministerium jetzt ermitteln, weist auf ganz andere Ursachen als auf die Lektüre eines „taz“-Artikels hin.

(Zurufe AfD)

Was die Zahlen, Daten und Fakten zu Ihrem Antrag angeht, hätte ich mir gewünscht, dass Sie uns heute offenlegen, wie viele Anzeigen im digitalen Bereich von wie vielen Mitarbeitern bearbeitet werden, wie viele in eine Strafverfolgung münden und wie viele zu einer Verurteilung führen. Diese Zahlen brauchen wir, um zu beurteilen, ob Sie hier wirklich ein erfolgreiches oder zumindest Erfolg versprechendes Instrument haben oder ob wir eines haben, das zu Frust und Resignation führt. Das würde dem Rechtsstaat nicht helfen. Diese Zahlen, Daten und Fakten fehlen uns aber.

So finden sich in Ihrem Antrag wenige Erfolgsmeldungen. Sie beschreiben, dass die Berichterstattung über Hausdurchsuchungen zu einer Verunsicherung der Täter beitrage. Das ist jetzt nicht der große Wurf. Aber selbst dafür fehlen die Belege.

Ich muss Ihnen auch diese Überlegung sagen: Was tut denn ein potenziell verunsicherter Täter, wenn er keine HassPosts mehr formuliert und verschickt? Sie bleiben uns die Erklärung schuldig, wie Sie den Übergang von Worten im Digitalen zu Aktionen im realen Analogen verstehen und wie Sie diesen Mechanismus durchbrechen wollen. Das wäre vier Monate nach den Vorkommnissen in Hanau eine lohnende Auseinandersetzung in diesem Haus.

(Beifall DIE LINKE)

Überaus peinlich wird es, weil Sie uns Hessen als treibende Kraft bei der Justizministerkonferenz klassifizieren. Bei allem Respekt, die aus Hessen hervorgegangenen Lawand-Order-Initiativen können nicht durchgängig als hilfreich eingeschätzt werden. Das sage ich bei allem Respekt.

Ich zitiere dazu aus der heutigen „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unseren obersten Richter, Herrn Poseck. Das ist ein guter Mann. Diese Auffassung teile ich. Ich sage vorneweg: Wenn die CDU dessen Rechtsauffassung, die er heute wieder in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ geschrieben hat, teilen würde, dann könnten wir uns diese ganze Stunde Diskussion sparen. Das ist aber leider nicht Ihre Auffassung. Herr Poseck schreibt heute:

In der Regel bieten schon die geltenden Strafrahmen die Möglichkeit, zu einer angemessenen und, falls nötig, auch strengen Bestrafung zu gelangen. Und diese Möglichkeiten sollte man erst einmal ausschöpfen. Das Strafrecht ist auch kein Allheilmittel. Ebenso wichtig bleiben die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen, der Verrohung und der Radikalisierung von Menschen entgegenzuwirken.

So weit habe ich Herrn Poseck zitiert. DIE LINKE steht zu 100 % hinter dieser Auffassung.

(Beifall DIE LINKE und Gerald Kummer (SPD))

Was haben Sie denn über die Justizministerkonferenz gemacht?

(Zuruf: Nur Gutes! – Gegenruf Janine Wissler (DIE LINKE): Eure Bescheidenheit ist herausragend!)

Fangen wir einmal bei dem Sonderstrafrecht für Angriffe auf Polizisten an. Ich entsinne mich sehr gut, dass vor ein paar Jahren von diesem Pult insbesondere von der FDP und von uns genau dieses Sonderstrafrecht infrage gestellt wurde. Um das in Erinnerung zu rufen: Beim Sonderstrafrecht geht es im Kern darum, die Mindeststrafe hochzusetzen. FDP und LINKE haben im Schulterschluss damals ganz klar gesagt:

Erstens. Man darf die Polizisten nicht als eine Sondergruppe in der Gesellschaft behandeln.

Zweitens. Wenn wir eine Mindeststrafe einführen, dann ist das als Erstes eine Erklärung gegenüber den Richtern, die die Strafe nicht hochsetzen, dass sie nicht ordentlich funktionieren. Es ist also eine Richterschelte, die Sie damit vorgenommen haben. Ob das so sinnvoll ist, dahinter setze ich ein Fragezeichen.

Ich komme zur zweiten Initiative. Dabei geht es um die Strafandrohung für Teilnehmende an Demonstrationen, aus denen heraus Straftaten begangen werden. Damit Sie mich nicht von vornherein missverstehen, sage ich: Ich missbillige diese Straftaten. – Aber wir können doch als Demokratinnen und Demokraten nicht ernsthaft wollen, dass wir die Bevölkerung davon abhalten, an Demonstrationen teilzunehmen, weil sie unter der Gefahr stehen, dass sie, wenn irgendwo an einem anderen Ende der Demonstration eine Straftat begangen wird, selbst strafverfolgt werden. Das kann doch kein demokratischer Ansatz sein.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist genau das, was in dem G-20-Prozess gerade in Hamburg zur Elbchaussee verhandelt wird.

Ganz am Ende Ihres Antrags schreiben Sie dann auch noch, es gehe nicht zuletzt um die Opfer. Den Umgang mit Opferfamilien haben wir bei der Familie von Halit Yozgat erlebt. Wir erleben das jetzt auch nach dem Anschlag in Hanau. Wenn der Einsatz für die Opferverbände in Ihrem Antrag schal klingt, dann hat das leider etwas mit dem zu tun, was man erfährt, wenn man sich von den Mitarbeitern von response die aktuellen Probleme zumindest anhört bzw. darüber in den Medien liest. Vielleicht kann jemand von den GRÜNEN noch etwas dazu sagen, warum das in der Öffentlichkeit angeblich alles falsch dargestellt wird. Wir müssen aber wahrnehmen, dass Hessen da nicht der Vorreiter ist, was die Ausstattung der Opferverbände mit Geld anbelangt.

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Der wesentliche Teil von Gewaltprävention fällt ohnehin nicht in die Zuständigkeit von Recht und Justiz, auch nicht in den Bereich der Polizei, und schon gar nicht in den Bereich des Verfassungsschutzes, sondern der Hauptanteil von Gewaltprävention ist Armutsbekämpfung durch eine andere Wirtschaftsund Steuerpolitik sowie Sozialarbeit, Sozialarbeit und Sozialarbeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)