Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Ulrich Wilken - Parlamente müssen endlich ins Zentrum der Corona-Entscheidungen rücken

Ulrich Wilken
Ulrich WilkenCoronaJustiz- und RechtspolitikRegierung und Hessischer Landtag

In seiner 58. Plenarsitzung am 11. November 2020 diskutierte der Hessische Landtag über die Frage, welche Rolle die Parlamente bei der bekämpfung der Corona-Pandemie einnehmen sollen. Dazu die Rede unseres rechtspolitischen Sprechers Ulrich Wilken.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Diese Debatte gerade berührt die Grundzüge unserer parlamentarischen Demokratie. Unter diesem Blickwinkel sind das Klein-Klein und die Aggression, die seitens der Spitzen der regierungstragenden Fraktionen hier gegenüber der Opposition geäußert worden sind, wirklich nicht gerecht und angepasst.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

Noch einmal direkt an Sie, Herr Wagner: Wir als Parlament haben jederzeit – auch ohne Ihr Gesetz – das Recht, Gesetze zu erlassen, die das Regierungshandeln binden.

(Zuruf Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Von daher die Frage: Woher kommt auf einmal Ihr Zeitdruck?

(Zuruf Minister Michael Boddenberg)

Meine Damen und Herren, das Verfassungsrechtliche, das wir hier gerade diskutieren, befürchte ich, weil dieser Virus – –

(Unruhe auf der Regierungsbank)

– Ich verbitte mir Bemerkungen von der Regierungsbank. – Bitte, Herr Präsident.

(Beifall DIE LINKE)

Vizepräsident Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn:

Wir hatten das schon diskutiert, Herr Kollege Vizepräsident. Der Staatsminister meinte, es sei das erste Mal an diesem Tag gewesen.

(Zurufe)

Ich glaube, wir sind uns einig, dass auch das erste Mal schon ein Mal zu viel ist. – Danke. – Herr Dr. Wilken.

Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE):

Das ist eine verfassungsrechtlich extrem wichtige Debatte, die wir heute führen und in den nächsten Wochen und Monaten weiter führen müssen. Es ist nun einmal leider so, dass die Gefahr groß ist, dass alles das, was in der Krise im Krisenmodus eingeführt wird, später in einem – wie auch immer gearteten – Normalzustand schwierig wieder zu bekämpfen sein wird. Diese Gefahr sehen wir ganz klar.

Für DIE LINKE sage ich ganz klar und deutlich: Grundsätzlich tragen wir die Maßnahmen – auch viele Maßnahmen, die in den Bundesländern, auch in Hessen, beschlossen worden sind – ausdrücklich mit. Sie sind hilfreich zur Kontaktvermeidung, und sie sind deswegen hilfreich, die Pandemie einzudämmen. Aber – Herr Rock, bitte nicht zusammenzucken, ich benutze jetzt Ihr Wort – dazu brauchen wir kein Parlamentsverhinderungsgesetz, im Gegenteil.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

In der Debatte gerade wurde immer auf die Worte „Beteiligung“ und „Information“ Wert gelegt. Ich glaube, ich muss nicht ausarbeiten, wo der Unterschied zwischen einer puren Information – Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen – und einer Beteiligung – Gesetzentwurf von SPD und FDP – liegt. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang noch einmal ganz deutlich sagen: Wir, das Parlament, sind Gesetzgeber, also die erste Gewalt, auf deren Grundlage alles Regierungshandeln – zweite Gewalt – zu erfolgen hat. Das ist noch einmal deutlich mehr, als mit dem Wort „Beteiligung“ assoziiert wird. Dies sollten wir selbstverständlich stärker zum Ausdruck bringen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Ich glaube, es ist unstrittig – auch, wenn es seitens der regierungstragenden Fraktionen ein bisschen verschleiert wurde –, dass, wenn wir als Parlament Maßnahmen beschließen, um die Pandemie einzudämmen, auf deren Grundlage dann Regierungshandeln erfolgt, beides in vielen Punkten in die gleiche Richtung geht. Dazu sind wir verpflichtet, auch als Gesetzgeber in Verantwortung für die gesamte Bevölkerung. Das ist unstrittig. Aber wir haben die Hoffnung, dass so mancher Fehler, der in den vergangenen Wochen und Monaten gemacht worden ist, durch eine ausführliche Debatte in diesem Haus hätte vermieden werden können – auch, wenn ich mir wenig Illusionen mache, dass wir immer noch gegen eine Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen anargumentieren müssten.

(Beifall DIE LINKE)

Ich erinnere nur daran, dass Einschränkungen, die in die Berufsfreiheit, aber auch in das Demonstrationsrecht eingegriffen haben, kollektiv von Regierungen verordnet und dann jeweils individuell von betroffenen Einzelpersonen vor Gerichten beklagt worden sind, die dann eventuell auch Recht bekommen haben, dass dann aber nur das betroffene Individuum von dieser kollektiven Einschränkung ausgenommen worden ist. Das ist kein haltbarer Zustand.

Eine Begründung, die Gerichte dazu führte, diese Einschränkungen zurückzunehmen, waren in aller Regel schlecht begründete Einschränkungen. Auch dort hätte sicherlich eine öffentliche Debatte, auch hier im Parlament, geholfen. Deswegen will ich einen wichtigen Satz aus dem Regierungsentwurf zitieren. Die regierungstragenden Fraktionen geben selbst an, dass Gesetze „wegen ihrer gegenüber Rechtsverordnungen größeren Publizitätswirkung im Einzelfall dazu beitragen [könnten], die demokratische Legitimation einer Maßnahme zu verbessern und damit ihre Akzeptanz zu erhöhen“.

(Ines Claus (CDU) nickt.)

– Sie nicken, Frau Claus. – Ist das jetzt die Regierungsverantwortungsübernahme dafür, dass die Akzeptanz gerade zurückgeht, weil Sie es bisher nicht gemacht haben?

Frau Claus, wenn Sie eben angesprochen haben, dass im Bundestag jetzt selbstverständlich auch diskutiert wird, das Infektionsschutzgesetz zu erweitern: Warum müssen diese Erweiterungen mit Sonderermächtigungen für Bundesgesundheitsminister Spahn verbunden werden? Warum sind die ursprünglichen Beschlüsse im Bundestag erst auf unsere Intervention hin, nicht auf eine Feststellung einer Pandemie seitens der Regierung, korrigiert worden? Heute heißt es, dieser Ausnahmezustand werde auf Beschluss des Bundestages festgestellt. – Sie müssen ständig korrigiert werden im Sinne einer parlamentarischen Demokratie.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte noch einmal dringend den Unterschied der zwei Phasen dieser Pandemie deutlich machen, in der wir uns befinden. Vieles von dem, was im Frühjahr unmissverständlich schnell und dringend getan werden musste – ich sage noch einmal: das tragen wir mit –, auch schnell und verantwortungsvoll seitens der Regierung gemacht werden musste, stellt sich ein halbes Jahr später ganz anders dar.

Dann stellt sich die Frage: Wo ist der mittel- und langfristige Plan? Diese mittel- und langfristigen Pläne sind zwingendermaßen hier im Parlament zu diskutieren und als Grundlage des zukünftigen Regierungshandelns zu entscheiden.

Eine letzte Bemerkung von mir. Das ist für mich auch schon ausreichender Grund, warum wir dem Regierungsgesetzentwurf nicht zustimmen können. Das werden Sie schon mit Ihrer eigenen Mehrheit regeln müssen. Wenn Sie hier auch noch einmal ganz klar festschreiben, der Gesetzgeber – also wir – stellt „mit dem vorliegenden Gesetzentwurf klar, dass er die bisherigen Handlungen der Landesregierung ausdrücklich unterstützt und billigt“: Nein, das tun wir nicht, sehr geehrte Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen. – Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)