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Rede

Ulrich Wilken zum E-Government-Gesetz

Ulrich WilkenDigitalisierungJustiz- und Rechtspolitik

In seiner 129. Plenarsitzung am 16. Februar 2023 diskutierte der Hessische Landtag zum E-Government-Gesetz. Dazu die Rede unseres rechtspolitischen Sprechers Ulrich Wilken.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Es geht bei diesem Gesetz um die landesrechtliche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes. Das ist okay, das ist Pflicht. Nur auf die Kür haben Sie verzichtet.

Herr Honka, wenn ich Ihren Versprecher jetzt eben richtig gehört habe, dass Sie gesagt haben, dass Sie selbst noch nicht so schlecht sind, weiß ich nicht, vielleicht ist es auch gar nicht schlecht, dass Sie auf die Kür verzichtet haben.

Aber andere Bundesländer zeigen, dass mehr möglich und mehr nötig ist, vor allem ein Gestaltungsrahmen, um wichtige Impulse für eine zukunftsgerichtete digitale Transformation zu setzen. So etwas können Sie selbstverständlich nicht.

Zurück zu dem, was Sie denn regeln; denn da bleiben genügend Probleme. Dies beginnt schon im Geltungsbereich des Gesetzes. Niemand in Hessen kann verstehen, warum das Gesetz nur die Landesbehörden, nicht aber die Kommunen adressiert. Gerade hier vor Ort in den Rathäusern verpassen Sie aus Angst vor dem Konnexitätsprinzip den digitalen Anschluss. Dass Sie aber auch noch spezifischen Landesbehörden wie dem Steuer- und Finanzbereich grundsätzlich den Zugang zu E-Government versperren wollen, ist nach der Erfahrung mit dem Grundsteuerdesaster niemandem mehr zu vermitteln.

(Beifall DIE LINKE)

Ich fasse zusammen: zu wenig, zu langsam. Sechs, setzen.

(Beifall DIE LINKE)