Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Ulrich Wilken zur Änderung des Landtagswahlgesetzes

Ulrich WilkenJustiz- und Rechtspolitik

In seiner 89. Plenarsitzung am 07. Dezember 2021 debattierte der Hessische Landtag zur Änderung des Landtagswahlgesetzes. Dazu die Rede unseres rechtspolitischen Sprechers Ulrich Wilken.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was wir heute auf den Weg bringen bzw. was als Ergebnis der Kommission von meinen Vorrednern schon vorgestellt worden ist, ist so simpel wie kompliziert. Nach Möglichkeit soll jede Wählerinnen- und Wählerstimme in diesem Land gleiches Gewicht haben. Das ist schwierig umzusetzen. Wenn sich durch Umzüge, durch demografische Entwicklung der Bevölkerungszuschnitt innerhalb eines festgesetzten Wahlkreises von Wahl zu Wahl ändert, dann muss man gegebenenfalls nachjustieren. Genau diesen Prozess bringen wir heute mit diesem Gesetzentwurf auf den Weg – nicht mehr und nicht weniger. Eine kurze Seitenbemerkung zu einem vorherigen Tagesordnungspunkt. Wir hatten als Kommission einen ganz klaren Auftrag, nämlich minimal anzupassen, um eine Überschreitung der Grenzen der Wahlkreisbevölkerung zu verhindern; minimal anzupassen, damit wir möglichst beständig sind, ein zusammenhängendes Gebiet behalten und Landkreis- und Gemeindegrenzen berücksichtigt werden. Das war ganz klar der Auftrag, den wir bearbeitet haben und dessen Ergebnis wir heute in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Es ist eben nicht so, wie wenn ich sage: „Navi, du hast jetzt den Auftrag, mich nach Offenbach zu leiten“, und das Navi mir dann sagt: „Aber die Strecke nach Limburg ist viel schöner“. (Tobias Eckert (SPD): Das stimmt! – Heiterkeit) Dann habe ich davon nichts. – So viel zu dem Vergleich der beiden Vorhaben. Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn jedes Gesetz so sorgfältig interfraktionell vorbereitet wäre wie das Gesetz, das wir heute behandeln, dann hätte unser aller Politik eine größere Akzeptanz. Ich bin mir sicher, dass dieser Gesetzentwurf eine breite Akzeptanz finden wird, auch wenn mir selbstverständlich auch bewusst ist: Wenn es darum geht, nur minimale Veränderungen vorzunehmen, dann gibt es immer maximale Befindlichkeiten. Aber das Ergebnis dieser Kommission, in der ich auch die Ehre hatte mitzuarbeiten, liegt jetzt als Gesetzentwurf vor. Ich bin sehhoffnungsvoll, dass wir das auch so verabschieden werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)