Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Verbesserte Gestaltung von Volksbegehren und Volksentscheid

Hermann Schaus

Rede zur Unterstützung der Initiative der Grünen

"Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,

DIE LINKE begrüßt ausdrücklich die Initiative der Grünen zur verbesserten Gestaltung von Volksbegehren und Volksentscheid!

SPD, Grüne und LINKE haben in der lebendigen Gestaltung unserer Demokratie durch direktdemokratische Elemente und die Betonung der Bedeutung des Einzelnen für das demokratische Ganze ein gemeinsames Anliegen. Man kann auch sagen: Die Grünen haben sich hier an die Umsetzung eines für die Demokratie in unserem Land wichtiges Projekt gewagt, zu einem Zeitpunkt, da andere Landtagsfraktionen reine Lippenbekenntnisse zur Bedeutung der demokratischen Grundordnung abgeben.

Wir als LINKE haben bereits einen Gesetzentwurf zur Absenkung des Alters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre in die Wege geleitet. Ein weiterer Antrag, die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU Bürger können wir hier bereits ankündigen. Das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren für mehr Bürgerbeteiligung und Wirtschaftsaktivität in den hessischen Gemeinden wird ebenfalls eine Diskussion über eine Neugestaltung der HGO und HKO für mehr gelebte Demokratie mit sich bringen.

Die Hessische Verfassung sieht den Weg der Volksgesetzgebung zwar ausdrücklich vor. Die hohen Quoren in unserer Verfassung und die Hürden des Gesetzes zur Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden tragen jedoch dazu bei, dass in über 50 Jahren noch kein einziger Volksentscheid erfolgreich durchgeführt werden konnte

Bürgerentscheide – also die Direktdemokratie auf kommunaler Ebene - haben sich z.B. in Bayern seit ihrer Einführung Mitte der 90er Jahren bewährt. Entgegen der Erwartung der CSU-regierten Landesregierung, dass wenige Chaoten alles regieren würden, wurden dort Bürgerbegehren und Bürgerentscheid seither zu einem allgemein akzeptierten und weithin verbreiteten Entscheidungsinstrument mit über 1.750 Verfahren, davon fast 970 Bürgerentscheide. Eine solch lebhafte direktdemokratisch gestaltete Politik können wir uns für Hessen nur wünschen. Hier wird ein weiteres Feld zu bestellen sein.

Bei Volksbegehren und Volksentscheiden liegt jedoch noch ein großes Stück vor uns: Der Verein Mehr Demokratie, der sich in allen Bundesländern, sowie auf Bundesebene für die Durchführung von Volksentscheiden einsetzt und dabei auch von bundesdeutschen Spitzenpolitikern Unterstützung erfährt, weist auf folgendes dilemma hin: „In allen Bundesländern können die Bürger durch Volksentscheide politisch mitagieren: Sie treffen dann an Stelle des jeweiligen Landtages die Entscheidung über ein Gesetz. Doch hohe Hürden machen dieses Recht in vielen Ländern zur Farce: Nur vier Bundesländer haben wenigstens teilweise bürgerfreundliche Verfahren.“ Das Land Hessen ist bisher nicht dabei.

Dabei wird mehr demokratisches Engagement in Sonntagsreden oft eingefordert. Vielen Regierungen ist die Scheu vor der Selbstgesetzgebung des Volkes immer groß genug, um letztlich doch Bedenken gegen die Einführung von Volksentscheiden vorzutragen.

Dabei ist mit der Einführung von Elementen direkter Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheiden mehr verbunden, als nur die Beteiligung des Einzelnen an ihn unmittelbar betreffenden Entscheidungen:

Es geht auch um...

  • Die Disziplinierung von Mandats- und Amtsträgern, denn sie werden so manche Entscheidung vielleicht doch nochmals überdenken, wenn die Bevölkerung negativ betroffen ist. Würde der Flughafen Frankfurt Main ausgebaut, wenn ein Volksentscheid hierzu möglich wäre oder würde Biblis A eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung versagt werden?

  • Das Aufbrechen von Legislaturperioden und Entscheidungsrhythmen würde möglich, weil Wahlversprechen vor der Wahl und Wahlverbrechen nach der Wahl ein Stück mehr risikobehaftet wäre.

  • Die Möglichkeiten generell auch außerparlamentarisch Politik und politische Opposition betreiben zu können, würde die Politik in die Gesellschaft hinein tragen. Dies gilt es nicht zu fürchten, sondern zu begrüßen und zu unterstützen.  

  • Es stärkt die Auseinandersetzung mit politischen Themen und Strukturen.

  • Und es ist – wie in Bayern – die Möglichkeit der Opposition auch gegen eine Alleinregierung politische Entscheidungen mit beeinflussen zu können. 

Für den von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf geben wir nur einige Gedanken für das sich anschließende Gesetzgebungsverfahren mit auf den Weg:

  • Wir begrüßen es sehr, dass, wie auch schon in einem Gesetzentwurf der Grünen aus dem Jahr 2007, der Begriff des Einwohners in das Zentrum wenigstens der Volksinitiativen gerückt wird. DIE LINKE möchte alsbald wie möglich eine Änderung der HGO initiieren, durch die eine Verschiebung der Rechte des Bürgers zugunsten des Einwohners einhergeht. Jeder Einwohner, der seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt in einer hessischen Gemeinde gewählt hat, sollte auf die Gestaltung seiner Gemeinde Einfluss ausüben können!

  • Wir regen an, zu klären, ob und wie eine Regelung zu einer Abstimmungskostenerstattung für die Initiatoren vorgenommen werden kann, denn Wahlkampf – das wissen wir schließlich alle – kostet Geld!

  • Wir wollen einen weiteren Vorschlag in die Debatte mit einbringen, der nach unserer Ansicht für mehr Gerechtigkeit zwischen den beiden Gesetzgebern beitragen könnte, nämlich die Orientierung nicht an den Stimmberechtigten zur letzten Landtagswahl, sondern der abgegebenen Stimmen zur letzten Landtagswahl.

  • Über die Höhe des Quorums würde dann erneut zu reden sein, bedenkt man, dass gerade zwei Drittel der Wahlberechtigten noch wählen gehen, Tendenz fallend. Aber hierin könnte auch ein interessanter Anreiz liegen, dass Politik generell, parlamentarisch wie außerparlamentarisch, wieder mehr die Aufgabe hätte, Menschen zur Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen zu gewinnen.

Lassen Sie uns gemeinsam mehr Demokratie wagen!