Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld (Landesblindengeldgesetz – LBliGG) und der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein zweites Gesetz zur Ä

Marjana Schott
Marjana Schott

Rede Marjana Schott am 28. September 2017 im Hessischen Landtag

– Es gilt das gesprochene Wort –


Wir stimmen dem SPD-Antrag zu. Seit dem Haushalt 2012 fordert DIE LINKE ein Gehörlosengeld analog zum Blindengeld. Wir werden dies ergänzend zum Landesblindengeld auch für den Haushalt 2018/2019 fordern, trotzdem CDU und Grüne den Gesetzentwurf der SPD ablehnen werden.
Wir haben eine bemerkenswerte Anhörung mit Menschen erlebt, die selbst von diesen Beeinträchtigungen betroffen sind. Dies war wohl für einige im Ausschuss etwas völlig Neues. Auch wenn die Mitglieder der Regierungsfraktionen sich teilweise beeindruckt zeigten, mussten wir leider bei der darauffolgenden Ausschusssitzung feststellen, dass es nicht zu einer Änderung ihrer ablehnenden Haltung geführt hat.

Es ist deutlich geworden, dass ‚nicht hören und nicht sehen können‘ keine Addition der Einschränkungen bedeutet, sondern kumulativ ist. Die Möglichkeiten der Kommunikation sind sehr eingeschränkt, wenn man die Gebärdensprache nicht nutzen kann, weil man selbst sehbehindert ist. Die Möglichkeiten an dem gesellschaftlichen Leben teilzunehmen sind sehr gering ohne entsprechende Assistenz und Hilfsmittel. Die Herausforderung, das tägliche Leben zu organisieren, ist sehr hoch.
Diese Personengruppe lebt oft völlig isoliert, nur so gut als möglich von der Familie versorgt, soweit es sie gibt. Somit wäre ein zusätzliches Gehörlosengeld keine Benachteiligung von Menschen mit anderen Mehrfachbehinderungen, da diese sich in der Regel nicht gegenseitig verstärken.

Der Hinweis auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen, für das noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf vorliegt und es nur klar ist, dass das Gesetz 2020 in Kraft treten muss, ist keine angemessene Antwort. Selbst wenn die Assistenz durch das Bundesteilhabegesetz abgedeckt werden würde, bliebe immer noch ein finanzieller Aufwand u.a. für Hilfsmittel, die nicht von der Krankenversicherung finanziert werden, übrig. Hilfsmittel, die es nur sehr teuer oder gar nicht auf dem Markt gibt, da die Betroffenen ohne die entsprechende finanzielle Ausstattung keine Nachfrage generieren konnten.
Im Gegenteil: im Rahmen der Beratung der Gesetzesanträge hatte ich die deutliche Idee, dass die Landesregierung das Landesblindengeld abschaffen will, wenn das Bundesteilhabegesetz greift. Diese Angst geht bei den Bezieherinnen und Beziehern dieser Leistung deutlich um, da die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen sich weigern, das Gesetz im üblichen Turnus zu verlängern. Es ist vollkommen unverständlich das Gesetz bis 2019 zu befristen, wenn man nicht vorhat, es auslaufen zu lassen.

Wir enthalten uns aus drei Gründen bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Es wurde nicht berücksichtigt, dass Menschen, die gehör- und sehbehindert sind, im Übrigen sind sie meist auch noch sprachbeeinträchtigt, einen höheren Bedarf und Anspruch haben. Weil das Gesetz nicht im üblichen Rahmen verlängert wird und die Landesregierung dafür keinen Grund angibt.
Wir widersprechen aber auch der Regelung, dass Menschen, die ohne einen vorherigen Wohnsitz in hessische stationäre Einrichtungen umziehen, kein Blindengeld erhalten sollen. Haben Sie denn tatsächlich die Angst, dass jetzt alle Angehörigen ihre erblindeten Verwandten in hessische Einrichtungen bringen, weil es hier Blindengeld gibt? Dies erschwert Familien, die ihre Angehörigen in die Nähe holen wollen, den Kontakt aufrecht zu erhalten. Denn auch in einer stationären Einrichtung gibt es den Bedarf für Blindengeld, da zusätzliche Förderung oder Hilfsmittel oder andere Angebote erforderlich sind.

Ich bin gespannt auf die Äußerungen der Landesregierung zum Beibehalt des Landesblindengeldes und zur Begründung, die Befristung nicht zu verlängern. Mich würde freuen, wenn die Landesregierung bereits ihre Überlegungen darlegen würde, wie sie Fachstellen für die Assistenz von Menschen mit Seh- und Hörbehinderung einrichten will und welche Pläne sie zur dringend notwendigen Ausbildung der Assistenzkräfte hat.
Denn das hat die Anhörung sehr deutlich gezeigt. Hier gibt es in Hessen dringenden Handlungsbedarf.

Es gilt das gesprochene Wort.