Pressemitteilung
Ärzteausbildung am Uniklinikum Gießen und Marburg (UKGM) DIE LINKE fordert: Wissenschaftsrat soll Folgen der Privatisierung überprüfen und Landesregierung soll eine Bilanz dazu vorlegen
Zu den nach wie vor untragbaren Zuständen für Beschäftigte und Auszubildende am Uniklinikum Gießen und Marburg (UKGM) erklärt Jan Schalauske, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Landevorsitzender der LINKEN in Hessen:
„Es ist besorgniserregend, dass Studierende, die am UKGM zu Ärzten ausgebildet werden, von massivem Unterrichtsausfall in der praktischen Ausbildung betroffen sind. Das uns vorliegende und in der Frankfurter Rundschau zitierte Protokoll macht deutlich, dass der Unterricht in Gießen regelmäßig ausfällt. Es handelt sich um die zweite Beschwerde von Studierenden der Medizin in diesem Jahr. Das Problem reiht sich in eine lange Liste der katastrophalen Folgen der unsäglichen Privatisierung des Uniklinikum Gießen und Marburg.“
Wenn angehende Medizinerinnen und Mediziner nicht ausreichend geschult würden, könne dies fatale Folgen haben. Es sei vollkommen unverständlich, dass solch ein Problem dauerhaft bestehe, so Schalauske.
„Hier wird wieder einmal deutlich, was geschieht, wenn durch Privatisierung und Ökonomisierung Renditeerwartungen von Aktionären über der Gesundheitsversorgung von Menschen stehen. Die Privatisierung ist und bleibt ein Fehler, da nützt die ganze Schönrederei der Landesregierung, die seit Jahren betrieben wird, nichts.
Auch Ministerin Angela Dorn (Grüne) weiß um die Zustände, sie muss hier ihrer Verantwortung nachkommen. Es ist höchste Zeit, dass der Wissenschaftsrat die Folgen der Privatisierung für Forschung und Lehre überprüft. In einem gemeinsamen Antrag fordern DIE LINKE und die SPD, dass die Landesregierung eine Bilanz der Privatisierung mitsamt ihren fatalen Folgen für Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie Forschung und Lehre vorlegt und Perspektiven für die Zukunft des UKGM aufzeigt. Für DIE LINKE bleibt es dabei: Das UKGM gehört zurück in öffentliches Eigentum.“